BEG-Reform: TilgungszuschĂĽsse sinken um 10 Prozentpunkte ab Juli
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am 5. August den neuen Eckpunkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zugestimmt. Seit dem 21. Juli gelten die verschärften Bedingungen bereits. Die Reform senkt Tilgungszuschüsse, koppelt Förderungen an strengere Effizienzstandards und führt neue Boni ein – etwa für serielles Sanieren und den Einsatz europäischer Produkte.
Weniger Zuschuss, dafĂĽr gĂĽnstigere Zinsen
Die wichtigste Änderung: Wer förderfähig sein will, muss künftig die sogenannte EE-Klasse erreichen – also mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien bei der Heizung nachweisen. Der bisherige separate EE-Bonus entfällt dafür. Die Tilgungszuschüsse sinken pauschal um zehn Prozentpunkte. Für die Effizienzhaus-Standards EH 85 EE und EH 70 EE gibt es gar keinen Zuschuss mehr. Bauherren erhalten für ein EH 55 EE noch fünf Prozent, für ein EH 40 EE zehn Prozent.
Das klingt nach weniger – doch die KfW senkt im Gegenzug die Zinsen für entsprechende Kredite um 0,5 bis 0,9 Prozentpunkte. Der Bonus für den „Worst Performing Building“-Standard (WPB) bleibt mit zehn Prozent bestehen. Neu ist ein Zuschlag von fünf Prozent für serielles Sanieren, allerdings nur beim Standard EH 70 EE. Der maximale Förderhöchstbetrag liegt bei 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bei Einzelmaßnahmen sind 30.000 Euro förderfähig – mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 60.000 Euro.
Heizungstausch: Boni fĂĽrs Einkommen und Tempo
Wer sich mit energetischen Sanierungen befasst, sollte auch die laufenden Kosten im Blick behalten. Dieser kostenlose PDF-Ratgeber erklärt Vermietern in nur 5 Minuten, wie sie eine rechtssichere Betriebskostenabrechnung erstellen und keine zulässigen Umlagen vergessen. Betriebskosten 2026: Jetzt Gratis-Report sichern
Bei der Heizungsmodernisierung gibt es eine Grundförderung von 30 Prozent, gedeckelt auf 28.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag halbjährlich um jeweils 750 Euro. Ein dreistufiger Einkommensbonus soll Haushalte mit geringeren Bezügen entlasten: Bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen gibt es 40 Prozent obendrauf, zwischen 30.000 und 40.000 Euro sind es 30 Prozent, bis 50.000 Euro noch zehn Prozent. Darüber entfällt der Bonus. Pro Kind wird ein Freibetrag von 10.000 Euro gewährt.
Zusätzlich lockt ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 16 Prozent – der ab Februar 2027 um vier Prozentpunkte sinkt. Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent für Produkte aus der EU hinzu. Für außereuropäische Technik gibt es dann einen entsprechenden Abzug.
Mehr Geld für Familien und neue Umnutzungsförderung
Parallel hat die KfW zum 3. August die Konditionen weiterer Programme verbessert. Bei „Jung kauft Alt“ steigen die Kreditbeträge für Familien: mit einem Kind auf bis zu 140.000 Euro, mit zwei Kindern auf 160.000 Euro, ab drei Kindern auf 180.000 Euro. Die EH-55-Förderung für Neubauten wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert – Kredite bis 100.000 Euro pro Wohneinheit bei rund einem Prozent Zins.
Ganz neu ist das Programm „Gewerbe zu Wohnen“. Es fördert die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum mit Zuschüssen von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit – das entspricht 30 Prozent der maximal förderfähigen Kosten von 100.000 Euro. Voraussetzung: eine energetische Sanierung auf EH 85 EE. Dafür stellt der Bund in diesem Jahr 300 Millionen Euro bereit.
Neben staatlichen Förderungen ist die korrekte Abrechnung von Heizung und Grundsteuer ein wesentlicher Faktor für die Rentabilität von Immobilien. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Experten-Leitfaden, wie Sie typische Fehler bei der Betriebskostenabrechnung vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite bleiben. Kostenlosen Betriebskosten-Report herunterladen
Verbände kritisieren drastische Einbußen
Die Reform sorgt für Unmut. Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) warnen vor den Folgen der Kürzungen. Ihre Berechnungen zeigen: Bei einem typischen Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten sinken die förderfähigen Kosten von bisher 360.000 Euro auf rund 153.000 Euro – ein Rückgang von über 57 Prozent.
Auch die Repräsentanz Transparente Gebäude (RTG) schlägt Alarm. Ein Sprecher bezeichnete die neuen Bedingungen als marktverzerrend für die Fensterbaubranche. Der neue Sanierungsbonus von fünf Prozent für energetisch schlechte Gebäude schließe reine Fenstersanierungen aus – ein erheblicher Nachteil für spezialisierte Betriebe.
Flankiert werden die Änderungen vom neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit dem 29. Juli in Kraft ist. Es verlangt zwar ab 2030 Nullemissionsgebäude im Neubau, lockert aber die starre 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien im Gesetzestext. In den Förderrichtlinien bleibt die Quote dagegen als Bedingung für Zuschüsse bestehen.
