Beherbergungssteuer, Hürth

Beherbergungssteuer Hürth: 2,50 Euro pro Nacht ab Januar 2027

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Hürth bereitet eine Übernachtungsabgabe vor: 2,50 Euro pro Gast und Nacht sollen ab 2027 jährlich 625.000 Euro zusätzlich einbringen.

Hürth plant Bettensteuer ab 2027 mit 625.000 Euro Mehreinnahmen
Die Fassade des Rathauses in Hürth bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Stadt Hürth bereitet die Einführung einer neuen kommunalen Abgabe vor, die ab dem Jahr 2027 zusätzliche Mittel in den Haushalt fließen lassen soll. Im Kern der Planung steht eine Beherbergungssteuer, die für Übernachtungen in verschiedenen Beherbergungsbetrieben erhoben werden soll.

Einem Bericht vom 09.09.2026 zufolge liegen bereits konkrete Entwürfe zur Ausgestaltung und zur fiskalischen Erwartung vor, die eine signifikante Entlastung der städtischen Finanzen vorsehen.

Struktur und Umfang der geplanten Bettensteuer

Der Entwurf sieht vor, dass die sogenannte Bettensteuer zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Geplant ist eine Pauschalabgabe in Höhe von 2,50 Euro pro Gast und Nacht. Diese Steuer soll flächendeckend in Hotels, Pensionen sowie Ferienwohnungen erhoben werden. Dabei orientiert sich die Verwaltung an Modellen, wie sie bereits in anderen Kommunen zur Erhöhung der Eigenkapitalquote genutzt werden.

Ein wesentlicher Aspekt der Regelung betrifft die Definition der Abgabepflichtigen. Während Erwachsene die Steuer vollumfänglich entrichten müssen, sieht der aktuelle Plan vor, Minderjährige von der Abgabe zu befreien. Damit folgt die Stadt einer sozialen Staffelung, die Familien bei Reisen in die Region entlasten soll.

Fiskalische Prognosen und ökonomische Bedeutung

Für die städtische Haushaltsplanung spielt die neue Steuer eine zentrale Rolle. Die Stadt Hürth geht davon aus, dass bei einer erwarteten Zahl von jährlich 400.000 Übernachtungen erhebliche Einnahmen generiert werden können. Die Prognosen beziffern die jährlichen Mehreinnahmen auf 625.000 Euro.

Diese Kalkulation basiert auf den aktuellen Belegungszahlen im Stadtgebiet und soll dazu beitragen, kommunale Aufgaben langfristig zu finanzieren. Die Einführung der Steuer wird in lokalen Fachgremien als notwendiges Instrument zur Stabilisierung der Einnahmeseite gewertet.

Politischer Entscheidungsweg und administrative Umsetzung

Der politische Prozess zur Einführung der Abgabe hat bereits wesentliche Hürden genommen. Wie aus Berichten vom September 2026 hervorgeht, hat der Finanzausschuss die Einführung der Beherbergungssteuer bereits einstimmig beschlossen. Damit besteht ein breiter Konsens über die Fraktionsgrenzen hinweg.

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Die endgültige Entscheidung obliegt dem Stadtrat, der sich voraussichtlich Ende September mit der Thematik befassen und den finalen Beschluss fassen soll.

In administrativer Hinsicht setzt die Stadt Hürth auf moderne Lösungen. Die Abwicklung der Steuer soll vollständig digital erfolgen, um den bürokratischen Aufwand für die Betreiber der Unterkünfte zu minimieren. Die Betriebe sind demnach verpflichtet, die erhobenen Beträge quartalsweise zu melden.

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Eine Besonderheit ergibt sich bei der Online-Plattform Airbnb: Laut den Planungen ist dies bislang das einzige Portal, bei dem eine direkte Abführung der Steuer erfolgt, was den Verwaltungsaufwand für private Vermieter auf dieser Plattform deutlich reduzieren könnte. Andere Anbieter müssten die Abgabe nach aktuellem Stand eigenständig über das digitale Meldesystem der Stadt abwickeln.

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