Behindertenquote: Nur 38% der Privatfirmen erfüllen Beschäftigungspflicht
05.07.2026 - 08:05:13 | boerse-global.de
In Niedersachsen erfüllen nur 38 Prozent der Privatunternehmen ihre Beschäftigungspflicht. Ein neuer Zehn-Punkte-Plan soll das ändern.
Das niedersächsische Sozialministerium stellte den Plan am 3. Juli gemeinsam mit Verbänden vor. Kernstück: das sogenannte Job-Carving. Dabei werden Arbeitsplätze individuell auf die Fähigkeiten der Bewerber zugeschnitten. Hinzu kommen Lohnkostenzuschüsse von bis zu 50.000 Euro pro Jahr. Konkrete Zielvorgaben für neue Stellen fehlen allerdings.
Der öffentliche Sektor ist mit einer Quote von 50 Prozent deutlich besser unterwegs. Doch auch hier bleibt Luft nach oben.
myAbility expandiert nach Deutschland
Private Dienstleister ziehen nach. Die Beratung myAbility, spezialisiert auf Barrierefreiheit, gründete am 4. Juli eine Deutschland GmbH mit Sitz in München. Nora Bilz und Michael Aumann übernehmen die Leitung.
Die hauseigene Jobplattform zählt bereits 30.000 Nutzer monatlich und kooperiert mit rund 350 Kunden. Ein Zeichen, dass der Bedarf an Inklusionsberatung wächst.
Um Inklusionsziele im eigenen Betrieb nicht nur theoretisch zu planen, sondern auch verbindlich und rechtssicher zu verankern, empfiehlt sich eine professionelle Struktur. Dieser kostenlose PDF-Report enthüllt die 5 entscheidenden Schritte – inklusive Mustervereinbarung zum sofortigen Download. Was müssen Arbeitgeber bei einer Inklusionsvereinbarung wirklich beachten?
Auch bei der Fachkräftegewinnung tut sich was. In Schwalmstadt startete die Organisation Hephata eine Kooperation zur Ausbildung von Pflegekräften aus Marokko. Von 20 Azubis des ersten Jahrgangs sind noch 16 dabei. Der Abschluss ist für September 2026 geplant.
Hohe Hürden bei Weiterbildung und Klagen
Doch die strukturellen Probleme bleiben. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) identifizierte fehlendes Vorwissen bei 70 Prozent der Arbeitslosen als größtes Hindernis für Weiterbildungen. Gesundheitsprobleme und fehlende Kinderbetreuung erschweren die Teilnahme bei jeweils der Hälfte der Betroffenen. 37 Prozent der Jobcenter-Mitarbeiter beklagen zudem fehlende Teilzeitangebote.
Auch vor Gericht ist Inklusion kein Selbstläufer. Das Landesarbeitsgericht Hamburg wies am 4. Juli die Klage eines schwerbehinderten Bewerbers ab. Er hatte 10.000 Euro Entschädigung gefordert. Das Gericht stellte klar: Bloße Vermutungen reichen nicht. Der Kläger muss konkrete Indizien für Diskriminierung liefern.
Besonders bei gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz ist ein korrekt durchgeführtes Betriebliches Eingliederungsmanagement entscheidend für den Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses. Inklusive Gesprächsleitfaden und aktuellen Urteilen erhalten Betriebsräte, Arbeitnehmer und Arbeitgeber hier die vollständige BEM-Anleitung zum Download. Kostenlos: Die vollständige BEM-Anleitung mit Muster-Betriebsvereinbarung sichern
Sparen auf Kosten der Teilhabe?
Drohen jetzt sogar Kürzungen? Ein internes Arbeitspapier schlägt Einsparungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe vor. Betroffen wären Schulbegleitung und Unterstützung für junge Erwachsene. Der Paritätische Gesamtverband spricht von einem „gravierenden Einschnitt“.
Regional gibt es Gegenbewegungen. Der ESF-Arbeitskreis Pforzheim verabschiedete am 3. Juli eine Arbeitsmarktstrategie für 2026 und 2027. Schwerpunkte: soziale Inklusion und lebenslanges Lernen. Projektaufrufe laufen bereits bis 2028.
