Christian Olearius, Cum-Ex

Olearius-AnwÀlte fordern Freispruch im Cum-Ex-Prozess

20.09.2023 - 18:44:03

Bei Cum-Ex wurde der Staat um Milliarden betrogen. Nun steht ein Hamburger Bankier vor Gericht. Dessen AnwÀlte geben sich betont zuversichtlich.

Im Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius haben seine Verteidiger die VorwĂŒrfe der besonders schweren Steuerhinterziehung zurĂŒckgewiesen. «Die Verteidigung ist der festen Überzeugung, dass Herr Doktor Olearius unschuldig und freizusprechen ist», sagte der Anwalt Rudolf HĂŒbner in Bonn. Er warf der Staatsanwaltschaft vor, fehlerhaft ermittelt zu haben und «das Narrativ einer Bande» zu bemĂŒhen, das mit der RealitĂ€t nichts zu tun habe.

Klaus Landry, ein weiterer Verteidiger des 81-JÀhrigen, nannte die Annahme, Olearius habe eine kriminelle Bande gebildet, «absurd». Landry stellte ihn als honorigen Mann dar.

Der Prozess hatte am Montag mit der Verlesung der Anklageschrift begonnen, nun bezog die Verteidigung Stellung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 81-JÀhrigen 14 FÀlle der besonders schweren Steuerhinterziehung vor, von denen es in zwei FÀllen beim Versuch geblieben sei. Die Taten sollen sich im Kern auf den Zeitraum 2006 bis 2011 beziehen - also auf die Hochphase der sogenannten Cum-Ex-GeschÀfte (Aktenzeichen 63 KLs 1/229). Laut Anklage betrug der Steuerschaden knapp 280 Millionen Euro.

Verteidiger pochen auf Unwissenheit des Angeklagten

Es ist das erste Mal, dass sich ein Vertreter der obersten Chefetage eines Bankhauses in dem grĂ¶ĂŸten Steuerskandal der Bundesrepublik vor Gericht verantworten muss. Olearius ist persönlich haftender Gesellschafter der Privatbank M.M. Warburg, frĂŒher war er ihr Chef.

In der Argumentation der Verteidigung spielt Unwissenheit eine wichtige Rolle. Olearius habe von dem Einsatz von LeerverkĂ€ufen nichts gewusst und er hĂ€tte deren Einsatz auch nicht gebilligt, sagte Anwalt Landry. LeerverkĂ€ufe sind ein zentrales Element der Cum-Ex-GeschĂ€fte, bei denen gar nicht gezahlte Kapitalertragssteuern (KESt) erstattet wurden und der Staat dadurch um einen zweistelligen Milliardenbetrag geprellt wurde. «Er hat und hĂ€tte niemals die Anrechnung oder gar Erstattung von KESt beantragt, die zuvor nicht einbehalten und abgefĂŒhrt worden war», sagte Landry.

Der Verteidiger monierte zudem, dass es bei seinem Mandanten in der Öffentlichkeit zu einer irreparablen Vorverurteilung gekommen sei. Dass Olearius in einem Bonner Gerichtsurteil gegen zwei britische AktienhĂ€ndler im Jahr 2020 und dessen BestĂ€tigung durch den Bundesgerichtshof 2021 als gesondert Verfolgter genannt worden sei, sei eine gerichtliche Vorverurteilung gewesen. «Der Grundsatz «im Zweifel fĂŒr den Angeklagten» ist fĂŒr ihn außer Kraft gesetzt.»

Der frĂŒhere CSU-Bundespolitiker Peter Gauweiler trat ebenfalls als Verteidiger auf. Er bezog sich auf TagebucheintrĂ€ge von Olearius aus den Jahren 2005 bis 2011, die alles in allem «evident entlastend» seien. Olearius habe darin notiert, dass die rechtliche ZulĂ€ssigkeit der GeschĂ€fte sorgfĂ€ltig geprĂŒft werden mĂŒsse. Außerdem habe er seine Rechtstreue betont.

Treffen mit Olaf Scholz

In spĂ€teren TagebĂŒchern hat der Bankier eingetragen, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt drei Mal mit dem damaligen Hamburger Rathauschef und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hat. Dabei versuchte er zu verhindern, dass seine Bank viel Geld an den Fiskus zurĂŒckzahlen muss - dies wertet die Staatsanwaltschaft in dem Bonner Verfahren als versuchte Steuerhinterziehung, weil falsche Angaben gemacht worden seien. Scholz hat eine politische Einflussnahme ausgeschlossen, aber ErinnerungslĂŒcken ĂŒber den genauen Inhalt der Treffen geltend gemacht.

Am kommenden Montag geht der Bonner Strafprozess weiter, dann will der vierte Verteidiger auf die VorwĂŒrfe der Staatsanwaltschaft eingehen. Am 16. Oktober will sich Olearius selbst Ă€ußern. Insgesamt sind bisher 28 Verhandlungstage bis MĂ€rz 2024 geplant.

@ dpa.de