Bereitschaftsdienst: BAG stÀrkt Entgeltfortzahlung bei Krankheit
06.06.2026 - 03:48:36 | boerse-global.de
Juni 2026 ab â doch die Bundesregierung ist noch nicht fertig. In der Koalition gibt es Streit ĂŒber die Ausgestaltung, besonders beim Spannungsfeld zwischen Marktmechanismen und Tarifautonomie.
Arbeitsrechtler kritisieren die Verzögerung scharf. Der Gender-Pay-Gap lag 2025 bei 16 Prozent â Zeit zum Handeln. WirtschaftsverbĂ€nde fordern dagegen eine bĂŒrokratiearme Lösung.
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Ăffentlicher Dienst startet frĂŒher
UnabhĂ€ngig vom Hickhack in Berlin: FĂŒr den öffentlichen Dienst und staatliche Unternehmen tritt die Richtlinie bereits am 8. Juni direkt in Kraft. Private Arbeitgeber mĂŒssen sich schon jetzt auf ein höheres Klagerisiko einstellen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) machte kĂŒrzlich klar: Bereits die bessere Bezahlung eines einzigen mĂ€nnlichen Kollegen kann den Verdacht auf Entgeltdiskriminierung begrĂŒnden. Ein Urteil aus einem Fall bei einem Automobilhersteller untermauert diese Linie. Unternehmen sollten ihre VergĂŒtungsstrukturen daher zeitnah auf objektive, geschlechtsneutrale Kriterien prĂŒfen.
Bereitschaftsdienst: Krankheitstage mĂŒssen bezahlt werden
Das BAG stÀrkt mit einem aktuellen Urteil (6 AZR 210/22) die Rechte von Arbeitnehmern im Bereitschaftsdienst. Wer wÀhrend eines fest eingeplanten Bereitschaftsdienstes erkrankt, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Das gilt selbst dann, wenn kirchenrechtliche Arbeitsvertragsrichtlinien wie die AVR Caritas etwas anderes vorsehen.
Der Grund: Diese Richtlinien sind keine TarifvertrĂ€ge. Sie dĂŒrfen nicht zum Nachteil der BeschĂ€ftigten vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichen. Ob die EntschĂ€digung als Zeitgutschrift oder Geldleistung erfolgt, lieĂ das Gericht offen.
SondervergĂŒtungen: KĂŒrzungen möglich
Die Rechtslage erlaubt unter bestimmten Bedingungen KĂŒrzungen von Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld. Pro Krankheitstag ist eine Reduzierung um bis zu 25 Prozent des durchschnittlichen Tagesentgelts zulĂ€ssig.
Urlaub bei Sabbaticals: Kein Anspruch
Wer ein ganzes Kalenderjahr unbezahlten Sonderurlaub oder ein Sabbatical nimmt, hat keinen Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub. Das BAG hat seine Rechtsprechung dazu bereits angepasst. Die gegenseitigen Hauptleistungspflichten sind in dieser Zeit ausgesetzt â damit entfĂ€llt die Grundlage fĂŒr die Urlaubsberechnung. Experten raten Arbeitgebern, solche Auszeiten immer durch klare schriftliche Vereinbarungen abzusichern.
KĂŒndigung: Keine einseitigen AbzĂŒge
Die Arbeiterkammer Oberösterreich erstritt fĂŒr eine Arbeitnehmerin eine Nachzahlung. Ihr wurden bei einer fristwidrigen KĂŒndigung unzulĂ€ssigerweise Minusstunden mit dem Resturlaub verrechnet. Solche einseitigen AbzĂŒge bei geringer Auftragslage sind rechtlich nicht haltbar.
Zeugnisse: Strengere MaĂstĂ€be
Das BAG entschied am 7. Mai 2026: Gerichtliche Vergleiche, in denen sich der Arbeitgeber zur Ausstellung eines Zeugnisses nach einem Entwurf des Arbeitnehmers verpflichtet, sind vollstreckbar. Der Arbeitgeber kann die ErfĂŒllung nur verweigern, wenn er nachvollziehbar darlegt, dass der Entwurf gegen die Zeugniswahrheit verstöĂt.
Das Landesarbeitsgericht Köln (5 SLa 495/25) bestĂ€tigte zudem: Bereits der Wunsch nach beruflicher Neuorientierung reicht als triftiger Grund fĂŒr ein Zwischenzeugnis. Konkrete BewerbungsbemĂŒhungen mĂŒssen nicht nachgewiesen werden.
Da die Anforderungen an Arbeitszeugnisse durch neue Urteile immer strenger werden, sollten Arbeitgeber auf rechtssichere Formulierungen setzen. Dieser kostenlose Leitfaden enthÀlt bewÀhrte Checklisten und Mustervorlagen, mit denen Sie Zeugnisse gesetzeskonform und zeitsparend erstellen. Warum immer mehr Personaler auf diese Zeugnis-Checkliste schwören
Neue VergĂŒtung fĂŒr PTA
Im Gesundheitswesen steigen die Fixum-Zahlungen fĂŒr pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA): Zum 1. Juli 2026 auf 9,00 Euro, zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. FĂŒr die vorĂŒbergehende Vertretung der Apothekenleitung in lĂ€ndlichen Regionen gibt es neue Bestimmungen. BerufsverbĂ€nde sehen allerdings noch KlĂ€rungsbedarf bei Haftungs- und Qualifikationsfragen.
BĂŒrgergeld: Strengere Sanktionen
Ab dem 1. Juli 2026 drohen bei Pflichtverletzungen im BĂŒrgergeld-Bezug KĂŒrzungen des Regelbedarfs um 30 Prozent fĂŒr drei Monate. Bei Alleinstehenden entspricht das einer Minderung von 168,90 Euro monatlich.
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