Berlin will 160.000 Wohnungen von Konzernen übernehmen
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 04:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSFinanzierung und Zeitplan der Berliner Pläne
- Die fünf betroffenen Unternehmen sollen jeweils mindestens 10.000 Berliner Wohnungen besitzen.
- Für die Entschädigung ist eine Obergrenze von 16 Milliarden Euro vorgesehen.
- Ein Gesetz soll Mitte 2028 vorgelegt werden und erst ein Jahr nach dem Beschluss in Kraft treten.
Berlin plant Übernahme großer Wohnungsbestände
Linke, Grüne und SPD wollen im Fall einer gemeinsamen Regierungsbildung rund 160.000 Wohnungen von fünf Immobilienunternehmen in Landesbesitz überführen. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt und über Kredite sowie Mieten finanziert werden.
Fünf Unternehmen wären betroffen
Die Vereinbarung soll für private Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin gelten. Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften die Firmen behalten; Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Unternehmen wären ausgenommen.
Nicht erfasst werden sollen Wohnungen, die seit 2021 gebaut wurden oder sich noch im Bau befinden. Besonders stark betroffen wäre Vonovia, die nach eigenen Angaben 130.000 Wohnungen in Berlin besitzt.
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Finanzierung könnte Mieten erhöhen
Mit der Vergesellschaftung will die mögliche Koalition den kommunalen Wohnungsbestand vergrößern und stärker auf die Mieten in Berlin einwirken. Niedrige Mieten bei landeseigenen Wohnungen sollen nach ihrer Vorstellung auch den Mietspiegel und damit die zulässigen Mieterhöhungen beeinflussen.
Ökonomen warnen dagegen vor hohen Kosten. Konstantin Kholodilin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung errechnet bei bestimmten Finanzierungsannahmen jährliche Zins- und Tilgungszahlungen von 740 Millionen Euro.
Kalkulation liegt über aktueller Durchschnittsmiete
Zusammen mit Bewirtschaftungskosten wäre laut seiner Berechnung eine Nettokaltmiete von 9,78 Euro je Quadratmeter nötig, um die Kosten ohne Landeszuschüsse zu decken. Einschließlich von Instandhaltungskosten könne der erforderliche Betrag auf 11,21 Euro steigen.
Die durchschnittliche Nettokaltmiete in den betroffenen Wohnungen liegt laut Vonovia derzeit bei 8,26 Euro je Quadratmeter. Kritiker führen zudem an, dass die Maßnahme keinen zusätzlichen Wohnraum schaffe und Investoren vom Neubau abhalten könne.
Gesetz erst für Mitte 2028 geplant
Die drei Parteien wollen Mitte 2028 einen Gesetzentwurf vorlegen. Das Gesetz soll erst ein Jahr nach seiner Beschlussfassung in Kraft treten; in der Zwischenzeit wird mit einer Prüfung durch das Verfassungsgericht und Klagen aus der Wohnungswirtschaft gerechnet.
Flankierend sind eine neue Mietenaufsicht und eine Schwerpunktabteilung bei der Berliner Staatsanwaltschaft vorgesehen. Von 2026 bis 2031 sollen außerdem 100.000 Baugenehmigungen erteilt werden, die in ebenso viele neue Wohnungen münden sollen.
Bund plant eigenen Investitionsschutz
Die ursprünglichen Pläne der Linken sahen eine Vergesellschaftung ab 3.000 Wohnungen und damit rund 240.000 betroffene Wohnungen vor. Im Sondierungspapier ist stattdessen ein Träger der Vergesellschaftung vorgesehen.
Die Bundesregierung hat im Juli beschlossen, Vergesellschaftungen verhindern zu wollen. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor; die Regierung arbeitet nach Angaben der Bauministerin Verena Hubertz an einem Investitionsschutzgesetz.
Die geplante Vergesellschaftung geht auf den Berliner Volksentscheid von 2021 zurück. Damals stimmte eine Mehrheit dafür, große private Wohnungsbestände in Gemeineigentum zu überführen. Das Vorhaben wurde bislang jedoch nicht umgesetzt.
Der jetzt vereinbarte Schwellenwert von 10.000 Wohnungen verändert die Größenordnung gegenüber den ursprünglichen Plänen der Linken deutlich. Dadurch wären nach dem Sondierungspapier etwa 160.000 Wohnungen betroffen, während die damalige Parteiforderung rund 240.000 Wohnungen umfasst hätte. Zugleich soll die Entschädigung auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden.
Finanzierung bleibt zentral
Die entscheidende politische und wirtschaftliche Frage ist, ob sich der Ankauf über Kredite und Mieten tragen lässt. Die von der dpa wiedergegebenen Berechnungen des Ökonomen Konstantin Kholodilin zeigen, dass die Finanzierung ohne Landeszuschüsse höhere Nettokaltmieten als die derzeit genannten Durchschnittswerte erfordern könnte. Damit steht die politische Zielsetzung niedriger Mieten in einem direkten Spannungsverhältnis zu den Finanzierungskosten.
Zusätzlich dürfte das Vorhaben den Wohnungsneubau und das Verhältnis zwischen Land und privaten Investoren beeinflussen. Die geplante Prüfung durch das Verfassungsgericht sowie erwartete Klagen könnten den Zeitplan verlängern. Für Mieterinnen und Mieter wäre deshalb kurzfristig vor allem relevant, welche gesetzlichen Regeln, Finanzierungsmodelle und Mietbindungen eine künftige Koalition tatsächlich beschließt.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Bundesregierung ist beim Enteignungsverbot noch nicht weiter“ (19.10.2026)
Der Beitrag ordnet die Berliner Pläne in den Streit über ein mögliches bundesweites Vergesellschaftungsverbot ein. Er bestätigt damit den Konflikt zwischen dem Berliner Vorhaben und den Bestrebungen der Bundesregierung, Investitionen gesetzlich zu schützen.
RBB24: „Rot-Grün-Rot plant Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände“ (19.10.2026)
Der Bericht hebt als wesentliche Änderung den Schwellenwert von 10.000 Wohnungen hervor. Damit setzt er einen anderen Schwerpunkt als die dpa-Meldung, die zusätzlich Finanzierung, Mietwirkungen und den weiteren Zeitplan ausführlich beleuchtet.
Übereinstimmend steht die Vergesellschaftung von rund 160.000 Wohnungen im Zentrum. Unterschiede bestehen vor allem bei der Gewichtung von Bundesgesetzgebung, Schwellenwert und rechtlichen Risiken.

