Berlin will 160.000 Wohnungen von Konzernen übernehmen
Veröffentlicht am: 21.10.2026 um 11:13 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBerliner Sondierungspapier setzt Grenzen
- Betroffen wären private Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin.
- Vonovia hätte mit 130.000 Wohnungen den größten betroffenen Bestand.
- Ein Gesetz soll Mitte 2028 vorgelegt werden und ein Jahr später in Kraft treten.
Berlin plant Übernahme großer Wohnungsbestände
Linke, Grüne und SPD wollen rund 160.000 Wohnungen von fünf privaten Immobilienunternehmen in Landesbesitz überführen. Die Entschädigung soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt und über Kredite finanziert werden, die später über Mieten refinanziert werden sollen.
Das Vorhaben steht in einem gemeinsamen Sondierungspapier und wäre in Deutschland bisher einmalig. Betroffen wären private Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen in Berlin; Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Unternehmen blieben ausgenommen.
Vonovia wäre am stärksten betroffen
Die Unternehmen dürften einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen behalten. Wohnungen, die seit 2021 fertiggestellt wurden oder sich noch im Bau befinden, sollen nicht einbezogen werden.
Den größten betroffenen Bestand hat Vonovia mit 130.000 Wohnungen in Berlin. Nach den Plänen soll Mitte 2028 ein Gesetz vorgelegt werden. Es soll ein Jahr nach seiner Beschlussfassung in Kraft treten; Klagen aus der Wohnungswirtschaft und eine Prüfung durch das Verfassungsgericht werden erwartet.
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Mehr Einfluss auf Mieten
Mit der Vergesellschaftung wollen die Parteien den kommunalen Wohnungsbestand vergrößern und den Einfluss des Landes auf die Mietentwicklung stärken. Niedrige Mieten in landeseigenen Wohnungen sollen nach ihrer Argumentation den Mietspiegel und damit auch bestimmte Mieterhöhungen im gesamten Markt dämpfen.
Ergänzend sind eine neue Mietenaufsicht und eine Schwerpunktabteilung bei der Berliner Staatsanwaltschaft geplant. Beide sollen helfen, gegen Mietwucher und rechtswidrige Vermietungspraktiken vorzugehen.
Ökonomen warnen vor steigenden Kosten
Kritiker wenden ein, dass die Übernahme keinen zusätzlichen Wohnraum schafft und Investoren vom Neubau abschrecken könnte. Zudem wird bezweifelt, dass sich die Finanzierung ohne staatliche Zuschüsse mit dauerhaft niedrigen Mieten bewältigen lässt.
Der Ökonom Konstantin Kholodilin kommt bei bestimmten Finanzierungsannahmen auf jährliche Zahlungen von 740 Millionen Euro für Zinsen und Tilgung. Zusammen mit Bewirtschaftungskosten von 3,73 Euro je Quadratmeter und Monat wäre demnach eine Nettokaltmiete von 9,78 Euro nötig; mit zusätzlichen Instandhaltungskosten könnten 11,21 Euro erforderlich sein.
Zum Vergleich: Vonovia gibt die durchschnittliche Nettokaltmiete in den betreffenden Wohnungen mit 8,26 Euro je Quadratmeter an. Damit könnte die Finanzierung unter den genannten Bedingungen zu höheren statt niedrigeren Mieten führen.
Neubau und Mietaufsicht als Ergänzung
Die drei Parteien wollen außerdem zwischen 2026 und 2031 insgesamt 100.000 Baugenehmigungen erreichen. Diese sollen nach dem Sondierungspapier in 100.000 neue Wohnungen münden.
Der Plan fällt kleiner aus als die Forderung der Linken im Wahlkampf. Damals sollten Unternehmen bereits ab 3.000 Wohnungen einbezogen werden; betroffen wären dadurch rund 240.000 Wohnungen gewesen. Vorgesehen war zudem eine Anstalt öffentlichen Rechts als Trägerin der Übernahme.
Bund plant eigenen Schutz für Investitionen
Die Bundesregierung beschloss im Juli, Vergesellschaftungen verhindern zu wollen. Ein Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor. Bundesbauministerin Verena Hubertz erklärte, die Regierung arbeite an einem Investitionsschutzgesetz und setze dabei auf mehr Investitionen und deren Schutz.
Die Berliner Pläne knüpfen an den Volksentscheid von 2021 an. Damals stimmte eine Mehrheit für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände. Der nun vereinbarte Schwellenwert von 10.000 Wohnungen würde den Umfang gegenüber früheren Forderungen der Initiative deutlich begrenzen.
Rechtlich berufen sich die Befürworter auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Ob diese Vorschrift als Grundlage für die Überführung großer Wohnungsbestände ausreicht und wie eine Entschädigung zu berechnen wäre, dürfte den zentralen Streitpunkt bilden. Ein Gesetz müsste zudem mit landes- und bundesrechtlichen Vorgaben sowie möglichen Klagen der betroffenen Unternehmen vereinbar sein.
Finanzierung bleibt entscheidend
Die ökonomische Frage reicht über die Entschädigungssumme hinaus. Das Land müsste Kredite bedienen, Gebäude instand halten und zugleich politische Mietziele verfolgen. Höhere Mieten könnten die Finanzierung erleichtern, würden aber dem sozialen Zweck der Maßnahme widersprechen; niedrigere Mieten würden voraussichtlich Zuschüsse oder andere Einnahmen erfordern.
Für Berliner Mieter wäre deshalb nicht allein entscheidend, wem die Wohnungen gehören. Maßgeblich wären Mietregeln, Sanierungsstand, Neubau und die konkrete Bewirtschaftung. Die geplanten 100.000 Baugenehmigungen bis 2031 zielen auf zusätzlichen Wohnraum und könnten die Vergesellschaftung als Teil eines größeren wohnungspolitischen Pakets einordnen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
rbb24: „Rot-Grün-Rot plant Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände“ (19.10.2026)
Der Beitrag bestätigt die Vereinbarung von Linken, Grünen und SPD, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften. Im Mittelpunkt stehen die politischen Sondierungen und die mögliche Umsetzung in einer künftigen Koalition.
Deutschlandfunk: „Linke, Grüne und SPD planen nach Sondierungen auch Wohnungs-enteignungen“ (19.10.2026)
Der Deutschlandfunk hebt ebenfalls den Umfang von rund 160.000 Wohnungen hervor und ordnet die Pläne als zusätzlichen kommunalen Wohnungsbestand ein. Offen bleibt in der Darstellung insbesondere, wie die rechtlichen und finanziellen Fragen gelöst werden sollen.
Beide Beiträge stimmen beim Umfang und beim politischen Vorhaben überein. Unterschiede liegen vor allem in der Schwerpunktsetzung: Während rbb24 die Berliner Koalitionsperspektive betont, stellt der Deutschlandfunk den Zugewinn an kommunalen Wohnungen heraus.

