Berufskrankheiten: BSG senkt Hürden für PTBS-Anerkennung
19.06.2026 - 08:32:10 | boerse-global.de
Besonders bei der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) gibt es nun klare Richtlinien.
Grundsatzurteil zur PTBS
Im Frühjahr 2026 entschieden die Richter: Wer beruflich Leichen umbettet, kann eine PTBS als sogenannte Wie-Berufskrankheit anerkannt bekommen. Konkret hatte ein Kläger geklagt, der mit der Exhumierung von Kriegstoten aus dem Zweiten Weltkrieg betraut war. Das Gericht verwies den Fall zur erneuten Prüfung an das Landessozialgericht zurück.
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Die besondere psychische Belastung dieser Tätigkeit sei maßgeblich für die Entscheidung gewesen. In der Urteilsbegründung bezog sich das BSG auf eine Entscheidung vom Januar 2026 zur Situation von Rettungssanitätern. Die Prüfung einer Erkrankung muss anhand anerkannter Diagnoseinstrumente wie dem DSM-Klassifikationssystem erfolgen.
Eine Anerkennung als Wie-Berufskrankheit ist möglich, wenn eine Erkrankung in der offiziellen Liste fehlt, aber neue medizinische Erkenntnisse eine gruppenspezifische Gefährdung belegen.
Parkinson kommt in die Berufskrankheiten-Verordnung
Parallel zur Rechtsprechung gibt es regulatorische Fortschritte. Der Bundestag beschloss Ende Mai 2026 die Aufnahme von Parkinson in die Berufskrankheiten-Verordnung. Die Regelung soll voraussichtlich am 1. August 2026 in Kraft treten.
Bereits seit März 2024 wurde Parkinson als Wie-Berufskrankheit behandelt. Für Landwirte und andere Betroffene kann das eine rückwirkende Anerkennung bis September 2023 ermöglichen – sofern die Meldung vor dem Stichtag im August erfolgt.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau rechnet mit einem Anstieg der Verdachtsanzeigen. Der Trend ist klar: Berufsbedingte Erkrankungen werden über rein physische Schäden hinaus breiter definiert.
Beweisführung bleibt Hürde
Die Anerkennung psychischer Erkrankungen im Sozialrecht bleibt oft an die Beweisführung geknüpft. Ein Verfahren vor dem Sozialgericht Karlsruhe zeigte: Eine psychische Erkrankung muss nicht zwingend organisch nachweisbar sein.
Im Fall einer dissoziativen Identitätsstörung folgte das Gericht nicht der Einschätzung eines Gutachters, der eine Simulation unterstellt hatte. Die glaubhafte Schilderung der Beschwerden reichte für die Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente aus.
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Anders sieht es bei körperlichen Beeinträchtigungen aus. Das BSG bestätigte Ende April 2026 die Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente für einen Monteur mit Handverletzung. Der Grund: Er sei noch in der Lage, leichte Tätigkeiten in ausreichendem Umfang auszuüben.
Prävention wird neu aufgestellt
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine Reform der DGUV Vorschrift 2. Die Grenze für eine vereinfachte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung stieg von 10 auf 20 Beschäftigte. Zudem wurde der Zugang zum Beruf der Fachkraft für Arbeitssicherheit erweitert.
Neben technischen Abschlüssen sind nun auch Qualifikationen in Psychologie, Medizin oder Biologie zugelassen. Das soll der wachsenden Bedeutung der psychischen Gesundheit Rechnung tragen – und Erkrankungen wie PTBS im Arbeitsalltag vorbeugen.
Trotz der rechtlichen Fortschritte bleibt die Versorgungslage angespannt. Die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz liegen bei rund 142 Tagen. Die Honorare für Psychotherapie wurden im Frühjahr 2026 leicht gesenkt.
