Betriebsärzte-Kongress, Mainz

Betriebsärzte-Kongress in Mainz: Über 800 Experten fordern mehr Prävention

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 08:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Fachverbände und Behörden setzen auf digitale Gesundheitsdaten, klare Datenschutzregeln und mehr Aufmerksamkeit für psychische Belastungen.
Ein minimalistisch gestaltetes, steriles Untersuchungszimmer in einer modernen medizinischen Einrichtung mit Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen und digitalisierte Gesundheitsakten gewinnen für Unternehmen zunehmend an Bedeutung, um gesetzliche Konformität zu wahren und die gesundheitliche Eignung von Beschäftigten sicherzustellen. Dies heben aktuelle branchenspezifische Fachbeiträge hervor. Vor allem die lückenlose Dokumentation von Eignungsbescheinigungen und Vorsorgebefunden rückt dabei in den Fokus der betrieblichen Praxis.

Digitalisierung und Datenschutz im Arbeitsschutz

Auf dem 42. Deutschen Betriebsärzte-Kongress, der vom 21. bis 24. Oktober 2026 in Mainz stattfand und an dem über 800 Experten teilnahmen, forderte der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) die systematische Einbindung der Arbeitsmedizin in Prävention und gesundheitspolitische Reformen.

VDBW-Präsidentin Susanne H. Liebe betonte, die Gesundheit der Beschäftigten müsse ins Zentrum gerückt werden. Gemeinsam mit Partnerverbänden verlangte der Verband eine Gleichstellung betriebsärztlicher Dienste beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte. Zudem solle die arbeitsmedizinische Betreuung bei Programmen zur Lungenkrebs-Früherkennung verbindlich verankert werden.

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Parallel dazu befasste sich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer aktuellen Veröffentlichung mit rechtlichen und ethischen Kriterien des Datenaustauschs. Demnach sei eine behördliche Datenweitergabe im Arbeitsschutz rechtlich zulässig und ethisch vertretbar, sofern eindeutige Rechtsvorschriften, sichere Systeme und ein geteiltes Datenschutzverständnis vorliegen.

Als Schutzmechanismen empfiehlt die Bundesanstalt unter anderem das Entfernen identifizierender Details oder das Ersetzen persönlicher Daten durch Kennzeichnungen, um Betriebsprüfungen gezielter zu steuern und Risiken frühzeitig abzuwehren.

Zunehmende Regulierungsdichte im internationalen Umfeld

Auch international zeichnet sich ein Trend zu strengeren und digital gestützten Vorgaben ab. In Vietnam sind Gesundheitsdienstleister verpflichtet, Daten aus Routineuntersuchungen rund eine Woche nach deren Abschluss an das zentrale Portal für elektronische Gesundheit zu übermitteln. Das dortige Arbeitsrecht schreibt mindestens eine jährliche Kontrolle vor; für Minderjährige, ältere Beschäftigte sowie Personen in gefährlichen oder schweren Tätigkeiten gilt ein Halbjahresrhythmus. Zum 1. November 2026 werden zudem interdisziplinäre Inspektionsgruppen zur Überwachung zugelassen.

In Paraguay erarbeiten das Arbeitsministerium und das Gesundheitsministerium derzeit eine Neuregelung der arbeitsmedizinischen Kontrollen. Arbeitsministerin Mónica Recalde unterstrich, dass Berufskrankheiten bereits ab der Einstellung und während der gesamten Tätigkeit fortlaufend bewertet werden müssen.

Geplant sind periodische Untersuchungen je nach individuellem Arbeitsrisiko, etwa nach längeren Fehlzeiten oder bei internen Funktionswechseln, flankiert von strikten Vorgaben zur Vertraulichkeit von Krankengeschichten.

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Anpassung von Fachregeln und Fokus auf psychische Belastungen

In Deutschland zeigen sich die Anpassungen auch in technischen Regelwerken. Die Neufassung der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 14.2 lockert Vorsorgevorgaben bei Atemschutzgeräten: Gebläsefiltergeräte mit offenem Kopfteil wie Hauben oder Helmen entfallen unabhängig vom Gerätegewicht in die vorsorgefreie Gruppe 0; die bisherige Obergrenze von 3 Kilogramm wurde gestrichen. Auch Gebläsegeräte mit Vollmaske können unter die Gruppe 0 fallen, sofern der Einatemwiderstand maximal 5 Millibar beträgt.

Gleichzeitig fordern Fachgremien eine stärkere Berücksichtigung mentaler Faktoren. Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) verwies unter Verweis auf Krankenkassen- und Unfalldaten darauf, dass im Jahr 2024 rund 147,3 Millionen Fehltage sowie 42 Prozent aller Neuzugänge bei Erwerbsminderungsrenten auf psychische Diagnosen zurückgingen.

Der NPK-Vorsitzende Stephan Fasshauer sprach sich für einfachere, digital unterstützte Gefährdungsbeurteilungen für kleine und mittlere Betriebe sowie für gezielte Qualifizierungsmaßnahmen bei Führungskräften aus.

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