Betriebsräte unter Druck: BAG schränkt Hinweisgeberschutz ein
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zwischen neuen Gerichtsurteilen zu Kündigungsschutz und Informationsrechten eskalieren die Konflikte in mehreren Großunternehmen. Homeoffice-Regelungen und Standortschließungen heizen die Stimmung an.
Klare Regeln für Ersatzmitglieder
Wer als Ersatzmitglied im Betriebsrat einspringt, hat während der Vertretung die gleichen Rechte wie ein ordentliches Mitglied. Das gilt für den Zugang zu Sitzungsprotokollen und andere Informationen. Die Paragrafen 25, 29 und 34 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) sind hier klar.
Außerhalb eines konkreten Vertretungsfalls besteht jedoch kein genereller Anspruch auf laufende Informationen. Und: Auch Ersatzmitglieder unterliegen der Schweigepflicht nach Paragraf 79 BetrVG.
BAG präzisiert Hinweisgeberschutz
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Urteil vom 4. Dezember 2025 die Reichweite des Hinweisgeberschutzes konkretisiert. Ein Schutz nach Paragraf 36 des Hinweisgeberschutzgesetzes greift nur, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen einer Meldung und einer Benachteiligung besteht.
Besonders relevant für die Betriebsratsarbeit: Der Weiterbeschäftigungsanspruch nach Paragraf 102 Abs. 5 BetrVG greift bei einer Kündigung innerhalb der Wartezeit nicht.
Airbus: Streit um Homeoffice
Beim Flugzeugbauer Airbus plant die Geschäftsführung eine Verschärfung der Homeoffice-Regelung. An den Standorten Hamburg, Stade und Buxtehude soll die Zahl der mobilen Arbeitstage ab September 2026 von zwei auf einen pro Woche sinken.
Betriebsratsvorsitzende Sophia Kielhorn kritisiert die Entscheidung scharf. Sie spricht von einem Attraktivitätsverlust für das Unternehmen und verweist auf fehlende sachliche Gründe. Der Betriebsrat prüft rechtliche Schritte.
Playmobil: Kündigung nach Werksschließung
Nach der Schließung des Playmobil-Werks in Dietenhofen Ende Juni 2026 eskaliert die Lage. Dem Betriebsratsvorsitzenden Michael Ulbrich wurde fristlos gekündigt. Er klagt nun vor dem Arbeitsgericht Nürnberg.
Die Produktion wird nach Malta und Tschechien verlagert. Die Gewerkschaft IGBCE bezeichnet das Vorgehen als Tabubruch.
Angesichts drohender Werksschließungen und Kündigungen ist es für Arbeitnehmervertreter entscheidend, ihre Handlungsspielräume genau zu kennen. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie das „Herzstück der Mitbestimmung“ nach § 87 BetrVG effektiv nutzen, um die Interessen der Belegschaft zu wahren. Kostenloses E-Book zu Mitbestimmungsrechten herunterladen
Volkswagen: Sparkurs belastet Betriebsklima
Bei Volkswagen verschärft der laufende Sparkurs das Verhältnis zwischen Belegschaft und Management. Ein Soziologe des SOFI Göttingen warnt vor einer Gefährdung des bewährten Interessenausgleichs.
In Baunatal warten rund 15.000 Beschäftigte auf Details. Medienberichten zufolge könnte der Sparkurs weltweit den Abbau von bis zu 100.000 Stellen bedeuten. Eine Betriebsversammlung mit Technikvorstand Thomas Schmall ist für den 28. August 2026 angesetzt.
Schulungen für höhere Anforderungen
Die Arbeit in Gremien wie dem Betriebsausschuss oder Wirtschaftsausschuss wird anspruchsvoller. Spezialisierte Schulungen sollen helfen. Das Bildungswerk ver.di in Niedersachsen hat für das zweite Halbjahr 2026 und 2027 Seminare angekündigt – unter anderem zu Protokollführung, Insolvenzverfahren und Entgelttransparenz. Die ersten Kurse starten am 19. August in Oldenburg und Hannover.
Besonders im Wirtschaftsausschuss werden oft wertvolle Mitbestimmungsrechte verschenkt, weil die nötige Transparenz gegenüber der Geschäftsführung fehlt. Erhalten Sie hier einen Gratis-Guide mit 25 gezielten Fragen und Mustervorlagen, um Ihre Kontrollrechte nach § 106 BetrVG voll auszuschöpfen. Kostenlosen Guide für den Wirtschaftsausschuss sichern
Bildungsurlaub: Nachfrage bleibt mau
Trotz gesetzlichem Anspruch: Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist gering. In Niedersachsen nutzten 2023 nur 1,45 Prozent der Berechtigten dieses Recht, in Hessen waren es 0,68 Prozent. In Schleswig-Holstein lag die Quote 2024 bei 0,63 Prozent.
Ab dem 1. Januar 2027 soll auch in Sachsen ein gesetzlicher Anspruch auf Qualifizierungszeit in Kraft treten. Bayern wäre dann das einzige Bundesland ohne eine solche Regelung.
Neonazi-Vorwürfe bei Pflegedienst
Auch persönliche Eignung wird zum Thema. Beim Dresdner Pflegedienst Cultus gGmbH wurde bekannt, dass Betriebsratsvorsitzender Marcel N. als Sänger in einer Neonaziband aktiv ist. Das Unternehmen bestätigte die Wahl des 43-Jährigen und leitete eine Aufklärung ein. Weitere Mitarbeiter sollen an rechtsextremen Aufmärschen teilgenommen haben.
Desk Sharing: Betriebsrat muss mitreden
Neue Bürokonzepte fordern die Betriebsräte zusätzlich. Bei der Einführung von Desk Sharing ist die Einbindung des Gremiums zentral. 2022 planten rund 24,4 Prozent der Unternehmen solche Modelle.
Experten empfehlen eine Quote von 0,7 Arbeitsplätzen pro Mitarbeiter. Ein Problem: Derzeit erfüllen nur 38 Prozent der Coworking-Arbeitsplätze ergonomische Standards.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
