Betriebsrat: BAG-Urteil stärkt Rechte bei ausländischen Firmen
Veröffentlicht am: 03.06.2026 um 11:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Gleich mehrere Gerichtsurteile und Gesetzesnovellen haben in den vergangenen Wochen die Rechte von Betriebsräten und Beschäftigten gestärkt – und sorgen für neue Spannungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.
Betriebsrat auch bei ausländischen Firmen möglich
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit einem Grundsatzurteil für Klarheit gesorgt: Auch bei einem maltesischen Flugunternehmen mit rund 320 Beschäftigten am Standort BER kann ein Betriebsrat gegründet werden. Die Richter stellten klar, dass die räumliche Distanz zum ausländischen Hauptsitz keinen Hinderungsgrund darstellt. Der Standort gilt als eigenständiger Betriebsteil im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes – selbst wenn die örtliche Führung nur eingeschränkte Weisungsbefugnisse besitzt.
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RĂĽckkehr ins BĂĽro: Mitbestimmungspflichtig
Ein Urteil des Münchner Landesarbeitsgerichts (LAG) sorgt ebenfalls für Aufsehen. Eine Tochtergesellschaft eines großen Versicherungskonzerns wollte ihre Mitarbeiter per Anordnung zu vier Präsenztagen pro Monat verpflichten – ohne vorher den Betriebsrat zu beteiligen. Die Richter stoppten die Anordnung umgehend. Ihre Begründung: Die Ausgestaltung mobiler Arbeit unterliegt der Mitbestimmung. Bei Zuwiderhandlung drohen Zwangsgelder von bis zu 25.000 Euro.
Digitale Zustellung: Finger weg vom Einwurf-Einschreiben
Schon Anfang Mai hatte das BAG eine weitere wichtige Entscheidung getroffen: Ein digitales Einwurf-Einschreiben der Post reicht für den rechtssicheren Zugang von Kündigungen oder Abmahnungen nicht aus. Arbeitgeber müssen künftig auf persönliche Aushändigung oder Zustellung durch den Gerichtsvollzieher setzen – sonst droht die Unwirksamkeit der Erklärung.
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Neue Regeln fĂĽr Sicherheitsbeauftragte
Seit dem 29. Mai 2026 gelten erleichterte Vorschriften für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Der Bundestag hatte das Sozialgesetzbuch (SGB VII) bereits im März entsprechend geändert. Die wichtigsten Neuerungen:
- 20 bis 49 Beschäftigte: Pflicht nur noch bei besonderen Gefährdungen
- 50 bis 249 Beschäftigte: Mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bleibt Pflicht
- Über 249 Beschäftigte: Branchenspezifische Regelungen bleiben bestehen
- Unter 20 Beschäftigte: weiterhin ausgenommen
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wird verschärft
Das Bundeskabinett hat am 6. Mai 2026 umfangreiche Änderungen am AGG beschlossen. Die Kernpunkte:
- Fristverlängerung: Ansprüche können künftig innerhalb von vier statt zwei Monaten geltend gemacht werden
- Erweiterter Schutz: Das Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts gilt jetzt für alle Geschäfte des täglichen Lebens
- Neue Schutzbereiche: Wohnungsmarkt, Fitnessstudios und Fahrschulen müssen sich auf verstärkte Kontrollen einstellen
- Kirchenklausel: Anpassung an die Vorgaben der höchsten Gerichte
100 Jahre VOB: Ein Erfolgsmodell gegen Korruption
Ebenfalls am 6. Mai feierte die Bauwirtschaft ein besonderes Jubiläum: Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird 100 Jahre alt. Branchenvertreter würdigten das Regelwerk als zentralen Pfeiler im Kampf gegen Korruption. Seine Besonderheit: Es wurde gemeinsam von Auftraggebern und Auftragnehmern entwickelt.
Internationaler Vergleich: Deutschland steht gut da
Der aktuell Bericht des Internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) zeichnet ein düsteres Bild der globalen Arbeitnehmerrechte. Von 151 untersuchten Ländern verweigern 72 Prozent den Zugang zu rechtlicher Vertretung, 87 Prozent verletzen das Streikrecht. Die USA stehen auf der Beobachtungsliste, Frankreich erhielt die schlechteste Bewertung.
Deutschland gehört zu den wenigen Ländern, in denen Rechtsverstöße nur vereinzelt vorkommen. Doch die Stimmung ist angespannt. Gewerkschaftsvertreter lehnen die von der Regierung vorgeschlagenen Reformen – höheres Renteneintrittsalter und flexiblere Arbeitszeiten – entschieden ab. Vor den anstehenden Gesprächen im Kanzleramt sprechen sie von inakzeptablen Forderungen.
Streit um Reservisten-Gesetz
Parallel dazu kritisieren Arbeitgeberverbände den geplanten „Reservestärkungsgesetz". Es könnte Reservisten zu jährlich bis zu zwölf Wochen Ausbildung verpflichten. Die Arbeitgeber beklagen fehlende Konsultationen und fordern eine Offenlegungspflicht des Reservistenstatus sowie größere Flexibilität bei den Arbeitszeitregelungen.
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