Betriebsrat: Neue Regeln fĂŒr Krankmeldung und Befristung ab Januar
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 19:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Aktuelle Gerichtsurteile und die ReformplÀne der Bundesregierung stellen Arbeitnehmervertretungen vor neue Herausforderungen.
WĂ€hrend Schulungsanbieter Anfang Juli verstĂ€rkt ĂŒber klassische Stolperfallen im Gremiumsalltag aufklĂ€rten, konkretisieren sich gesetzliche Ănderungen. Besonders bei Krankmeldungen und Befristungen kommen neue Anforderungen auf die Betriebsratsarbeit zu.
Fehlerquellen im Betriebsratsalltag
In Fachseminaren vom 8. Juli 2026 standen die hĂ€ufigsten Fehler in der Betriebsratsarbeit im Fokus. Neben formalen Fehlern in der tĂ€glichen Korrespondenz bleibt vor allem die korrekte Umsetzung von Mitbestimmungsrechten bei personellen MaĂnahmen ein Risikofeld.
Experten raten neuen Betriebsratsmitgliedern, sich frĂŒhzeitig mit Grundlagenschulungen nach § 37 BetrVG vertraut zu machen. Nur so können sie rechtssicher agieren.
BAG: Nicht jeder Fehler macht KĂŒndigungen unwirksam
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat wichtige Leitplanken fĂŒr Massenentlassungen gesetzt. Mit einem Urteil vom 25. Juni 2026 (Az. 6 AZR 7/26) stellten die Richter klar: Nicht jeder Fehler in einer Massenentlassungsanzeige fĂŒhrt automatisch zur Unwirksamkeit der KĂŒndigungen.
Im konkreten Fall hatte ein Insolvenverwalter geringfĂŒgig zu hohe Entlassungszahlen angegeben. Solche Fehler seien unschĂ€dlich, solange die Arbeitsverwaltung in ihrer Vermittlungsaufgabe nicht beeintrĂ€chtigt werde.
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Zeitliche Abfolge ist zwingend
Ganz anders sieht es aus, wenn die Reihenfolge stimmen muss. Mit Urteil vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22) erklĂ€rte das BAG KĂŒndigungen fĂŒr unwirksam. Grund: Die Massenentlassungsanzeige wurde erstattet, bevor das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat formal abgeschlossen war.
Diese zeitliche Abfolge sei zwingend einzuhalten. Nur so bleibe die Wirksamkeit der MaĂnahmen gewĂ€hrleistet.
Reformpaket: Krankmeldung ab Tag eins
ZusĂ€tzliche KomplexitĂ€t kommt durch das âProgramm fĂŒr Aufschwung und BeschĂ€ftigungâ. Der Bundestag beschloss das Reformpaket am 2. Juli 2026. Viele Neuregelungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Geplant ist eine Verpflichtung zur Vorlage einer ArbeitsunfÀhigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft werden.
Befristungen: LĂ€nger und flexibler
Auch bei Befristungen Ă€ndert sich einiges. Sachgrundlose Befristungen sollen kĂŒnftig bis zu einer Gesamtdauer von 48 Monaten möglich sein. Bis zu sechs VerlĂ€ngerungen wĂ€ren dann zulĂ€ssig.
Zudem sieht das Paket eine Lockerung des KĂŒndigungsschutzes fĂŒr Hochverdiener vor. Wer ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 177.500 Euro bezieht, soll eine Abfindungsoption bei Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses erhalten.
Mitbestimmung bei internationalen Konzernen
Das BAG hat auch die Struktur der Mitbestimmung in internationalen Unternehmen prÀzisiert. Mit Beschluss vom 13. Mai 2026 (Az. 7 ABR 7/25) stÀrkten die Richter die Mitbestimmung an deutschen Standorten auslÀndischer Konzerne.
Ein deutscher Standort kann demnach als betriebsratsfĂ€hig gelten, wenn vor Ort wesentliche Weisungsbefugnisse ausgeĂŒbt werden. Damit wird verhindert, dass die Mitbestimmung allein durch eine auslĂ€ndische Konzernstruktur umgangen wird.
Arbeitszeiterfassung: Gesetzliche Regelung erwartet
Die Arbeitszeiterfassung bleibt ein Dauerthema. Das BAG stellte bereits im September 2022 eine grundsĂ€tzliche Pflicht zur Erfassung fest. FĂŒr 2026 wird nun eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung der digitalen Erfassung erwartet.
Schon jetzt können VerstöĂe gegen diese Pflicht durch Arbeitsschutzbehörden mit BuĂgeldern geahndet werden.
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Praxis-Tipps fĂŒr neue Gremien
In aktuellen Fachinterviews Anfang Juli betonten Referenten die Bedeutung von Teamarbeit und realistischer Zielsetzung. Neu gewĂ€hlte Gremien sollten ihre SchulungsansprĂŒche wahrnehmen â Grundlagenseminare sind kostenfrei durch den Arbeitgeber zu ermöglichen.
Schulungsangebote, wie sie etwa das Bildungswerk ver.di Niedersachsen seit dem 6. Juli 2026 verstĂ€rkt durchfĂŒhrt, fokussieren sich auf Arbeitsrecht und die Vermeidung typischer Verfahrensfehler. Ein weiterer Schwerpunkt: die Vorbereitung auf die kommenden gesetzlichen Ănderungen zum Jahreswechsel. So können BetriebsrĂ€te die Interessen der Belegschaft auch unter den neuen Rahmenbedingungen wirksam vertreten.
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