Betriebsrat: Neue Seminarpläne klären Freistellungsansprüche
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 01:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Institut für Fortbildung von Betriebsräten hat am 26. Juli 2026 seine aktualisierten Seminarpläne für das laufende Quartal vorgestellt. Die neuen Pläne setzen einen deutlichen Schwerpunkt auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Betriebsratsarbeit und adressieren insbesondere die Voraussetzungen für die Freistellung von Arbeitnehmervertretern. Die Veröffentlichung dient als Orientierungshilfe für Gremien, die ihre Fortbildungsplanung an den aktuellen gesetzlichen Anforderungen ausrichten müssen.
Gesetzliche Regelungen zur Freistellung im Fokus
Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Seminarpläne des Instituts sind Erläuterungen zu den Freistellungsansprüchen gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Hierbei wird zwischen verschiedenen Unternehmensgrößen differenziert, um den jeweiligen organisatorischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen.
Für Betriebe mit einer Belegschaft von mindestens 200 Mitarbeitern sehen die Unterlagen eine Vollfreistellung von Betriebsratsmitgliedern vor. Diese erfolgt nach einer festgelegten Staffel gemäß § 38 BetrVG. In kleineren Betrieben, die bis zu 199 Mitarbeiter beschäftigen, orientiert sich die Freistellung hingegen am konkreten Bedarf. Hier greift § 37 Abs. 2 BetrVG, der eine Befreiung von der Arbeitstätigkeit vorsieht, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist.
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Das Institut stellt in seinen Plänen klar, dass für diese Form der Freistellung keine explizite Zustimmung des Arbeitgebers notwendig ist. Ein zentraler Punkt der Vermittlung ist zudem der fortbestehende Anspruch auf das Arbeitsentgelt während der Zeiten der Freistellung. Damit soll sichergestellt werden, dass Mandatsträgern durch ihre Tätigkeit im Betriebsrat keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen.
Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten
Neben den organisatorischen Grundlagen der Ratsarbeit thematisiert das Fortbildungsangebot auch spezifische inhaltliche Kompetenzfelder. Ein Beispiel für die praktische Umsetzung solcher Schulungen war eine Veranstaltung der Hanns-Seidel-Stiftung, die im Juni stattfand. In der Zeit vom 21. Juni bis zum 26. Juni 2026 organisierte die Stiftung ein Seminar zum Thema Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten in Bad Staffelstein.
Dieses Angebot richtete sich sowohl an Einsteiger als auch an Fortgeschrittene innerhalb der Arbeitnehmervertretungen. Die Kosten für die Teilnahme an dieser spezifischen Schulung beliefen sich auf € 300. Es wurde betont, dass der Zugang zu diesem Programm ausschließlich aktiven Betriebsratsmitgliedern vorbehalten war, um einen praxisnahen Austausch über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in den Betrieben zu gewährleisten.
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Bedeutung der kontinuierlichen Weiterbildung
Die regelmäßige Aktualisierung der Seminarpläne durch spezialisierte Institute unterstreicht die Komplexität der betrieblichen Mitbestimmung. Da sich die Anforderungen an Betriebsräte durch wirtschaftliche und rechtliche Veränderungen stetig wandeln, ist eine fundierte Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen, wie sie das Institut für Fortbildung von Betriebsräten in seinen neuen Plänen aufbereitet hat, für eine rechtssichere Interessenvertretung unerlässlich.
Die Dokumente des Instituts heben hervor, dass die Kenntnis über die eigenen Freistellungsansprüche und die damit verbundene Entgeltfortzahlung die Basis für eine unabhängige Betriebsratsarbeit bildet. Nur durch eine präzise Anwendung der Paragrafen 37 und 38 des Betriebsverfassungsgesetzes könne gewährleistet werden, dass die Arbeitnehmervertreter ihren Pflichten ohne Behinderung durch betriebliche Abläufe nachkommen können. Die neuen Seminarpläne sollen hierbei als strukturelle Unterstützung für die kommenden Monate dienen.
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