Betriebsrat-Urteil, BAG

Betriebsrat-Urteil: BAG verbietet bessere Reisebedingungen

30.05.2026 - 01:09:10 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet: Für Betriebsratsmitglieder gelten bei Dienstreisen die gleichen internen Reisekostenrichtlinien wie für alle anderen Mitarbeiter.

Betriebsrat-Urteil: BAG verbietet bessere Reisebedingungen - Foto: über boerse-global.de
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt: Betriebsratsmitglieder haben bei Fortbildungsreisen keinen Anspruch auf bessere Reisebedingungen als ihre Kollegen. Die am 29. Mai 2026 verkündete Entscheidung dürfte für viele Unternehmen Klarheit schaffen.

Interne Richtlinien sind maßgeblich

Konkret geht es um die Frage, welcher Standard bei Reisekosten für Betriebsräte gilt. Das BAG urteilte: Maßstab ist die unternehmensinterne Reisekostenrichtlinie. Wer also als Betriebsrat zu einer Schulung fährt, muss sich an denselben Regeln orientieren wie die gesamte Belegschaft. Ist im Unternehmen etwa die Economy-Klasse oder eine bestimmte Hotelkategorie vorgeschrieben, gilt das auch für die Betriebsratsarbeit.

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Die Entscheidung beendet eine langjährige Diskussion. Immer wieder hatten Betriebsräte argumentiert, ihre besondere Stellung rechtfertige höhere Standards. Dem erteilte das Gericht nun eine klare Absage.

Weitere wichtige BAG-Urteile

Erst vor wenigen Tagen, am 26. Mai 2026, bestätigte das BAG ein weiteres Grundsatzurteil: Die Gründung eines Betriebsrats ist auch am Berliner Standort einer maltesischen Fluggesellschaft zulässig. Das unterstreicht die Reichweite des deutschen Arbeitsrechts für internationale Unternehmen.

Bereits am 27. Mai 2026 sorgte ein Fall für Aufsehen, bei dem ein Betriebsrat die Kündigung eines Vertriebsmitarbeiters verhinderte. Der Angestellte hatte einen Compliance-Verstoß gemeldet – ein Vorgesetzter soll eine Unterschrift gefälscht haben.

Reform-Druck wächst

Parallel zu den Gerichtsentscheidungen zeichnet sich eine grundlegende Reform des Arbeitsrechts ab. Am 29. Mai 2026 trafen sich Vertreter von Regierung, Arbeitgebern und Gewerkschaften im Kanzleramt zu Vorgesprächen. Der große Reformgipfel ist für den 10. Juni 2026 geplant. DGB-Chefin Yasmin Fahimi diskutierte dort mit über Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit.

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Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigte bereits am 22. Mai 2026 an: Ein Gesetzentwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz soll im Juni kommen. Der Vorstoß von Experten wie Oliver Stettes vom Institut der Deutschen Wirtschaft, die tägliche Höchstarbeitszeit für Büroangestellte auszuweiten, stößt bei den Gewerkschaften auf heftigen Widerstand. Anja Piel vom DGB und Guido Zeitler von der Gewerkschaft NGG warnen: Jede Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes würde die Beschäftigten unverhältnismäßig belasten und wäre ein Rückschritt für den Arbeitnehmerschutz.

Bis zum 30. Juni 2026 will die Regierung ein Reformpaket schnüren, das Einkommensteuer, Arbeitsmarkt und Rente umfasst. Im Juli beginnen die parlamentarischen Sommerferien – der Zeitdruck ist enorm.

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