Betriebsrente: BRSG II öffnet reine Beitragszusage für alle Arbeitgeber
Veröffentlicht am: 05.08.2026 um 12:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) steht vor einem grundlegenden Wandel. Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) öffnet sich die reine Beitragszusage (rBZ) nun auch für Arbeitgeber ohne Tarifbindung. Erste Onboarding-Prozesse für dieses Modell, das auf kollektiven Risikoausgleich statt individueller Garantien setzt, laufen bereits an.
Kollektiv statt Garantie: Das neue Modell
Die Idee dahinter: Statt Einzelgarantien setzen die Sozialpartner auf die Kraft großer Kollektive. Skaleneffekte sollen die bAV stabilisieren, Haftungsrisiken für Arbeitgeber minimieren und gleichzeitig attraktive Renditechancen für Beschäftigte bieten.
Der Bedarf ist enorm, wie eine Untersuchung der Continentale zeigt, die im September 2026 erscheinen soll. Nur 37 Prozent der Berufstätigen haben derzeit eine bAV. Noch dünner sieht es bei anderen betrieblichen Leistungen aus: Gerade mal 13 Prozent haben einen Unfallschutz, 11 Prozent eine betriebliche Krankenversicherung und 8 Prozent eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung.
Vorsorge als Personalinstrument
Die bAV wird längst zum entscheidenden Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte. Eine Deloitte-Studie aus dem Jahr 2024 belegt: 47 Prozent der Befragten achten bei der Jobwahl auf das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge. 80 Prozent der Nutzer zeigen sich mit den Arbeitgeberzuschüssen zufrieden.
Doch der gesetzliche Mindestzuschuss von 15 Prozent, gültig seit 2019, gilt vielen als zu mager. Experten schlagen vor, die Arbeitgeberförderung auf 30 Prozent anzuheben. Das würde die Eigenanteile der Beschäftigten spürbar senken und steuerfreie Spielräume besser ausschöpfen.
Wer sich mit der Optimierung von Gehaltsstrukturen befasst, kann neben der Altersvorsorge auch weitere steuerfreie Extras nutzen, um die Lohnnebenkosten legal zu senken. Dieser kostenlose Ratgeber enthüllt, wie Arbeitgeber mit Benefits wie Tankgutscheinen oder Jobtickets die Mitarbeiterzufriedenheit ohne Mehrkosten steigern. Kostenloses Handbuch Lohnnebenkosten jetzt herunterladen
Bei den Großkonzernen zeichnet sich derweil eine Entlastung ab. Die Pensionsverpflichtungen der DAX-Unternehmen sanken 2025 um 9 Prozent auf 296 Milliarden Euro. Grund ist der gestiegene Rechnungszins, der von 3,44 auf 4,11 Prozent kletterte. Der Deckungsgrad der Pensionspläne stabilisierte sich bei 87 Prozent.
Gerichte schaffen Klarheit
Mehrere Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben die rechtlichen Rahmenbedingungen präzisiert. Anfang 2026 entschied das Gericht (1 AZR 147/24): Die Ablösung einer Pensionskassenzusage durch eine Betriebsvereinbarung ist unwirksam, wenn kein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss vorliegt. Dann bleibt die alte Zusage bestehen – und der Arbeitgeber muss Differenzbeträge ausgleichen.
Schon Ende 2021 hatte das BAG (3 AZR 123/21) den Vertrauensschutz gestärkt: Bestehende Zusagen dürfen nicht einseitig verschlechtert werden. Relevant ist das für rund 18 Millionen Arbeitnehmer mit bAV-Anwartschaften. Ein weiteres Urteil vom Januar 2026 betrifft die Rentenabfindung bei Wiederheirat: Sie ist an enge zeitliche Bedingungen geknüpft, sofern der Leistungsfall erst nach der erneuten Eheschließung eintritt.
Viele Arbeitgeber verschenken jedes Jahr beträchtliche Summen, weil sie bei der Berechnung von Sozialabgaben und Grenzwerten den Überblick verlieren. Das kostenlose E-Book unterstützt Personalverantwortliche dabei, Abgaben korrekt zu berechnen und unnötige Kostenbelastungen im Unternehmen zuverlässig zu vermeiden. Ratgeber zur rechtssicheren Abrechnung kostenlos sichern
Rentenpolitik: Streit um die Zukunft
Auf politischer Ebene wird intensiv um die langfristige Sicherung der Altersvorsorge gerungen. Eine Alterssicherungskommission empfiehlt unter anderem die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, die auch Selbstständige verpflichtend einschließen soll. Zudem stehen der Wegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und die Rente mit 63 zur Debatte.
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), kritisierte den Widerstand gegen die Abschaffung der Frührenten-Optionen scharf. Ohne diese Reformen, so seine Warnung, fehlten erhebliche Mittel für den Aufbau einer kapitalgedeckten Vorsorge.
Neue Impulse kommen auch bei den Anlagestrategien: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche plädiert dafür, mehr Rentengelder in Start-ups und Venture Capital zu investieren. Bisher fließen lediglich rund 400 Millionen Euro des gesamten Vorsorgekapitals von 2,8 Billionen Euro in diesen Sektor – international ist das ein Schattendasein.
