Betriebsrente: Neue Regeln für Millionen Arbeitnehmer ab Juli
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 14:19 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 1. Juli 2026 gelten erweiterte Regelungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) bringt Opting-out-Modelle und höhere Arbeitgeberzuschüsse.
Das Gesetz war bereits am 22. Januar in Kraft getreten. Jetzt greifen die operativen Bestimmungen. Ziel der Reform: eine breitere Altersvorsorge-Abdeckung, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen.
Automatisch vorsorgen – wenn der Chef will
Eine zentrale Neuerung sind Opting-out-Modelle. Arbeitgeber können seit Juli Systeme einführen, bei denen ein Teil des Gehalts automatisch in die bAV fließt. Der Arbeitnehmer muss dem nicht zustimmen – kann aber widersprechen.
Bislang war das nur mit Tarifvertrag möglich. Jetzt geht es auch auf betrieblicher Ebene. Die Flexibilisierung hat aber ihren Preis: Arbeitgeber müssen mindestens 20 Prozent Zuschuss zahlen.
Ein neues Fortsetzungsrecht gibt es ebenfalls. Arbeitnehmer können ihre Vorsorgeverträge nach entgeltlosen Zeiten wie Elternzeit oder langer Krankheit weiterführen.
Höhere Abfindungen, komplexe Marktlage
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Die Reform passt auch die finanziellen Rahmenbedingungen an. Die Höchstgrenze für Abfindungen liegt bei monatlich 59,33 Euro oder einer einmaligen Kapitalleistung von 7.119 Euro. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung – steigt die Option auf 79,10 Euro monatlich.
Der Hintergrund: eine komplexe Marktlage für Pensionskassen. Die Finanzaufsicht BaFin stellte Ende 2025 fest, dass die Anzahl der Kassen zwar sinkt, die Bilanzsummen aber steigen. Bei mehr als der Hälfte der Kassen bestanden stille Lasten. Trotzdem wurde die intensivierte Aufsicht für die meisten Kassen eingestellt und durch individuelle Berichtspflichten ersetzt.
Geringverdiener-Förderung kommt 2027
Die nächste Reformstufe folgt am 1. Januar 2027. Dann tritt eine verbesserte Geringverdienerförderung in Kraft. Die Einkommensgrenze steigt auf 2.898 Euro brutto monatlich.
Arbeitgeber können dann Beiträge von bis zu 1.200 Euro pro Jahr steuerlich gefördert abführen. Der staatliche Zuschuss beträgt 30 Prozent. Die Maßnahme soll die bAV für untere Einkommensgruppen attraktiver machen.
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Branche fordert mehr Beständigkeit
Trotz der neuen Möglichkeiten: Die Stimmung in der Branche ist verhalten. Auf Fachkonferenzen im Juni 2026 forderten knapp 59 Prozent der Marktteilnehmer mehr Rechtssicherheit vor weiteren Reformschritten.
Experten betonen: Die Gesetzesdynamik ermöglicht zwar neue Strategien wie Bestandsübertragungen oder spezialisierte Sicherungsvermögenspläne. Die administrative Last für Unternehmen dürfe aber nicht unterschätzt werden.
Die Bundesregierung plant weitere Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Dazu gehören eine reduzierte Pflicht zur Bestellung betrieblicher Datenschutzbeauftragter sowie Anpassungen beim Kündigungsschutz für Spitzenverdiener. Diese könnten ab 2027 wirksam werden.
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