Betriebsverfassung: BDA fordert Modernisierung vor Tarifverhandlungen
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 02:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände dringt auf eine umfassende Überarbeitung der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland. BDA-Präsident Rainer Dulger fordert in einem Gastbeitrag im Handelsblatt eine grundlegende Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes. Das bestehende Regelwerk stamme noch aus der Ära der Schreibmaschine und müsse nun konsequent auf mehr Geschwindigkeit ausgerichtet werden. Die deutliche Positionierung des Verbands erfolgt im Vorfeld der Tarifrunde für die Metall- und Elektroindustrie, die ab Oktober ansteht.
Forderungen nach Fristen und Verschlankung der Gremien
In seinem Gastkommentar formuliert Dulger konkrete Maßnahmen, um betriebliche Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Dazu zählen die Einführung strikter Fristen in Mitbestimmungsverfahren sowie ein spezielles Eilrecht für besonders dringende Fälle.
Zudem plädiert der Arbeitgeberpräsident für eine Verkleinerung von Betriebsräten, eine Reduzierung von Freistellungen und eine proportionale Mitbestimmung. Als hemmend bewertet Dulger unter anderem langwierige Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretern vor der betrieblichen Einführung neuer Softwareprogramme, da diese notwendige Modernisierungen in den Unternehmen verzögerten.
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Rückendeckung erhält die BDA durch eine juristische Expertise: Der Arbeitgeberverband ließ ein Gutachten bei den Rechtswissenschaftlern Giesen, Hartmann und Picker erstellen. Gutachter Picker stuft die aktuelle Ausgestaltung der Betriebsverfassung dabei ausdrücklich als Standortrisiko ein.
Die Debatte um flexiblere Regelungen wird von den Arbeitgebern schon länger vorangetrieben. Bereits im Jahr 2015 forderte die BDA eine stärkere Anpassung der Mitbestimmung an die Digitalisierung sowie die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und der Höchstarbeitszeit von zehn Stunden.
Juristische Einwände und Debatte um Schutzrechte
Die Vorstöße stoßen in der arbeitsrechtlichen Fachwelt jedoch auf differenzierte Resonanz. Ein Ausschussvorsitzender des Verbands deutscher Arbeitsrechtsanwälte stimmte Dulger in Teilen zu, insbesondere was die Digitalisierung der Betriebsratsarbeit betrifft.
Gleichzeitig warnte der Arbeitsrechtsexperte jedoch vor einer Beschneidung der IT-Mitbestimmung. Das geltende Gesetz biete bereits ausreichenden Handlungsspielraum, da Unternehmen über Ausschüsse und standardisierte Rahmenvereinbarungen neue Software rasch einführen könnten.
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Gesetzliche Fristen und Fiktionen bei Verhandlungen über einen Interessenausgleich oder Sozialplan lehnt der VDAA-Vertreter ab. Aus rechtlicher Sicht habe sich das bewährte Instrument der betrieblichen Einigungsstelle in der Praxis etabliert. Während der Reformbedarf in Teilbereichen anerkannt wird, bleibt die Sorge vor einem generellen Abbau von Mitbestimmungsrechten bestehen.
Zugleich betonen Kritiker des Betriebsverfassungsgesetzes Versäumnisse in die entgegengesetzte Richtung. Aus ihrer Sicht bietet die aktuelle Gesetzeslage Beschäftigten, die einen Betriebsrat gründen wollen, keinen ausreichenden Schutz vor Behinderungen. Auch die Strafvorschrift des Paragrafen 119 BetrVG führe in der Praxis kaum zu Verurteilungen, weshalb Kritiker seit Langem schärfere Schutzmechanismen für Arbeitnehmervertreter anmahnen.
