BFH-Urteil: Ehepaare mit Steuerklassen III/ V brauchen ErklÀrung
Veröffentlicht: 03.06.2026 um 04:50 Uhr, Redaktion boerse-global.deBesonders Ehepaare mit bestimmten Steuerklassen und EmpfĂ€nger von Lohnersatzleistungen mĂŒssen genau aufpassen â sonst drohen Nachzahlungen ĂŒber Jahre.
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BFH-Urteil: Steuerklassen-Kombination III und V unter der Lupe
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Urteil vom 2. Juni 2026 (Az. VI R 14/22) klargestellt, wann Ehepaare zur Abgabe einer SteuererklĂ€rung verpflichtet sind. Entscheidend ist: Nutzen Eheleute die Kombination der Steuerklassen III und V, mĂŒssen sie in der Regel eine SteuererklĂ€rung einreichen â und zwar immer dann, wenn sich ihre EinkommensverhĂ€ltnisse im Laufe des Jahres Ă€ndern.
Das kann etwa passieren, wenn ein Partner neu in den Beruf einsteigt oder sich das VerhĂ€ltnis der beiderseitigen Einkommen deutlich verschiebt. Experten des Bundes der Steuerzahler warnen: Die automatische Ăbermittlung der Lohnsteuerdaten an das Finanzamt entbindet nicht von dieser Pflicht. Wer die Abgabe versĂ€umt, dem droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Unterlassen. Die FinanzĂ€mter können dann Steuern fĂŒr bis zu zehn Jahre rĂŒckwirkend festsetzen.
Krankengeld und Co.: Die Fallstricke des Progressionsvorbehalts
Ein weiterer hĂ€ufiger Auslöser fĂŒr die SteuererklĂ€rungspflicht sind Lohnersatzleistungen wie Krankengeld. Zwar sind diese Zahlungen an sich steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Sie werden bei der Berechnung des Steuersatzes fĂŒr das ĂŒbrige zu versteuernde Einkommen berĂŒcksichtigt.
Die aktuelle Regelung ist klar: Wer innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhĂ€lt, muss eine SteuererklĂ€rung abgeben. Dabei zĂ€hlt der Bruttobetrag vor Abzug der SozialversicherungsbeitrĂ€ge. Steuerexperten weisen zudem auf das Zuflussprinzip hin: Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem die Zahlung tatsĂ€chlich auf dem Konto eingeht â nicht der Zeitraum, fĂŒr den die Leistung bestimmt war.
Staatliche Förderung: Steuerbescheide als Nachweis gefordert
Die Bedeutung aktueller Steuerunterlagen zeigt sich auch bei der staatlichen Elektroauto-PrĂ€mie. Seit dem 19. Mai 2026 ist das Antragsportal geöffnet. Um die maximale Förderung von 6.000 Euro zu erhalten â gĂŒltig fĂŒr Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 gekauft wurden â mĂŒssen Antragsteller ihre beiden letzten Einkommensteuerbescheide vorlegen.
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FĂŒr BĂŒrger, die bisher keine SteuererklĂ€rung abgegeben haben, bedeutet das: Sie mĂŒssen unter UmstĂ€nden fĂŒr bis zu vier Jahre rĂŒckwirkend SteuererklĂ€rungen einreichen, um die notwendigen Bescheide zu erhalten. Der Antrag selbst erfordert zudem eine digitale IdentitĂ€t, etwa ein Elster-Zertifikat oder eine eID.
ReformvorschlĂ€ge: Neue Regeln fĂŒr Ehegatten und Unternehmen
Die Steuerlandschaft steht vor möglichen grundlegenden VerĂ€nderungen. In einem offenen Brief vom 2. Juni 2026 fordern fĂŒhrende Wirtschaftswissenschaftler unter der Leitung von Monika Schnitzer, Vorsitzende des SachverstĂ€ndigenrats, eine Reform der Ehegattenbesteuerung. Ihr Vorschlag: Das bisherige Ehegattensplitting durch ein begrenztes âRealsplitting" ersetzen. Dabei soll der abzugsfĂ€hige Betrag fĂŒr den Unterhalt des Partners auf 13.805 Euro begrenzt werden. Ziel ist es, Arbeitsanreize zu erhöhen und gleichzeitig den Familienschutz zu wahren.
Parallel dazu hat das Bundesfinanzministerium am 26. Mai 2026 einen Referentenentwurf fĂŒr das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Die wichtigsten geplanten Ănderungen im Ăberblick:
- Forschungszulage: Die Bemessungsgrenze soll rĂŒckwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 auf 25 Millionen Euro steigen
- ZinssĂ€tze: Der Zinssatz fĂŒr Steuernachzahlungen und -erstattungen bleibt bis Ende 2026 bei 0,15 Prozent pro Monat, steigt ab 2027 auf 0,3 Prozent
- Kapitalertragsteuer: Die Freigrenze fĂŒr das Abgeltungsteuer-Entlastungsverfahren soll von 10.000 auf 100.000 Euro angehoben werden
- Immobilien: Neue gesetzliche Regelungen zur Aufteilung von Kaufpreisen bei bebauten GrundstĂŒcken sind geplant
Die VerbĂ€nde haben bis zum 12. Juni 2026 Zeit, zu den vorgeschlagenen Ănderungen Stellung zu nehmen.
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