BGB-Zinssatz: Deutsche Bundesbank erhöht auf 1,52 Prozent
05.07.2026 - 01:30:41 | boerse-global.de
Juli 2026 unverĂ€ndert bei 3,50 Prozent. Der Wert liegt damit seit Februar 2026 auf konstantem Niveau â nachdem er zum Jahreswechsel noch bei 3,25 Prozent stand.
Kapitalkosten auf mehrjÀhrigem Hoch
Die langfristige Entwicklung zeigt eine deutliche Stabilisierung. Lag der Satz im Januar 2021 mit minus 0,20 Prozent noch im negativen Bereich, kletterte er Anfang 2023 auf 2,00 Prozent. Der aktuelle Wert von 3,50 Prozent (ungerundet 3,57 Prozent) markiert ein mehrjÀhriges Hoch.
FĂŒr die Berechnung der Eigenkapitalkosten ist neben dem Basiszinssatz auch die MarktrisikoprĂ€mie entscheidend. Der Fachausschuss fĂŒr Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hatte diesen Korridor im September 2025 auf 5,25 bis 6,75 Prozent vor Steuern festgesetzt. Bei einem Beta-Faktor von 1,0 ergeben sich daraus standardisierte Eigenkapitalkosten von 9,50 Prozent.
Diese Kennzahlen bilden das Fundament aktueller Bewertungsmodelle â etwa beim Börsengang des Raumfahrtunternehmens SpaceX Mitte Juni 2026.
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BGB-Zinssatz steigt dagegen
Ganz anders die Entwicklung beim Basiszinssatz nach § 247 BGB: Die Deutsche Bundesbank erhöhte diesen zum 1. Juli 2026 von 1,27 auf 1,52 Prozent. Grundlage ist der Hauptrefinanzierungssatz der EZB, der am 30. Juni 2026 bei 2,40 Prozent lag.
Die Erhöhung wirkt sich direkt auf Verzugszinsen aus. FĂŒr VerbrauchergeschĂ€fte ergibt sich ein Satz von 6,52 Prozent, bei Unternehmenstransaktionen sind es 10,52 Prozent. Experten betonen die Bedeutung dieser Differenzierung fĂŒr steuerliche und handelsrechtliche Berichtspflichten.
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Neue Urteile und GesetzesplÀne
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied Ende MĂ€rz 2026: Aufwendungen aus RĂŒckstellungen fĂŒr KartellgeldbuĂen mit ahndendem Charakter mĂŒssen im vereinfachten Ertragswertverfahren dem Ausgangswert hinzugerechnet werden. Die Richter sehen darin auĂerordentliche Aufwendungen.
Parallel konkretisieren sich die PlĂ€ne fĂŒr das Jahressteuergesetz 2026. Der Entwurf vom Mai 2026 sieht vor, Nachzahlungszinsen ab dem 1. Januar 2027 auf monatlich 0,3 Prozent festzulegen. Anfang Juli 2026 beschloss der Koalitionsausschuss zudem eine Einkommensteuerreform mit milliardenschweren Entlastungen â und einer Ausweitung der Reichensteuer ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
Seit dem 3. Juli 2026 gilt zudem eine Neuregelung zur Grunderwerbsteuer bei Share Deals: KĂŒnftig hat der Zeitpunkt des Signings Vorrang vor dem Closing. Das Gesetz zur Modernisierung des Steuerberatungsrechts ordnet damit die zeitliche Zurechnung von Unternehmensbeteiligungen bei GrundstĂŒcksgesellschaften neu.
