BGH-Urteil: Ablenkungsmanöver auf Kündigungsseiten verboten
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 00:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ablenkungsmanöver auf Bestätigungsseiten sind künftig tabu.
In einer Entscheidung vom 16. Juli 2026 (Az. I ZR 200/25) stellte der BGH klar: Die Bestätigungsseite nach dem Klick auf eine Kündigungsschaltfläche darf nur die gesetzlich vorgesehenen Angaben enthalten. Das Gericht hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen eine Fitnessstudiokette. Die Richter beanstandeten, dass auf der Seite neben dem Kündigungsformular auch alternative Angebote wie eine Vertragspause hervorgehoben wurden. Solche Hinweise seien unzulässig, da § 312k BGB die Inhalte abschließend regle.
Strikte Vorgaben für die Gestaltung von Kündigungsseiten
Das Urteil hat weitreichende Folgen für alle Branchen mit Abonnements oder Laufzeitverträgen im Netz. Der Kündigungsbutton und die Bestätigungsseite müssen so gestaltet sein, dass der Verbraucher den Prozess ohne werbliche Beeinflussung abschließen kann.
Eine Irreleitung durch Alternativangebote stelle einen Verstoß gegen die gesetzlichen Dokumentationspflichten dar. Unternehmen riskieren nicht nur Abmahnungen, sondern auch, dass Kunden ihre Verträge jederzeit ohne Einhaltung von Fristen kündigen können.
EU-weite Pflicht für Widerrufsbuttons
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler zudem einen Widerrufsbutton bereitstellen. Die Regelung basiert auf der EU-Richtlinie 2023/2673, deren nationale Umsetzung der Bundestag im Dezember 2025 beschlossen hatte. Sie betrifft alle Fernabsatzverträge im B2C-Bereich.
Der Button muss während der Widerrufsfrist dauerhaft erreichbar, gut sichtbar und klar erkennbar sein. Ein bloßes Kontaktformular oder eine E-Mail-Adresse reicht nicht aus.
Flankiert werden diese Vorgaben durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 23. April 2026 (Az. 15 U 101/24). Demnach muss die Materialzusammensetzung von Textilien direkt auf der Bestellabschlussseite stehen. Eine bloße Verlinkung oder ein Mouseover-Effekt genügt nicht.
Kommende Transparenzpflichten durch den EU AI Act
Ab dem 2. August 2026 treten die ersten Transparenzpflichten nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung in Kraft. Unternehmen mit Chatbots oder KI-basierten Dialogsystemen müssen sicherstellen, dass Nutzer erkennen, dass sie mit einer Maschine kommunizieren.
Anbieter von generativer KI müssen erzeugte Inhalte maschinenlesbar markieren. Deepfakes unterliegen einer Kennzeichnungspflicht, sofern sie nicht offensichtlich erkennbar sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Die neuen Transparenzpflichten für KI-Systeme erfordern von Unternehmen eine präzise Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. Dieser kostenlose Leitfaden bietet einen kompakten Überblick über alle Fristen, Pflichten und Risikoklassen des EU AI Acts. EU AI Act in 5 Schritten verstehen
Für allgemeine KI-Systeme gelten kurze Fristen, für Hochrisiko-Systeme wurden die Übergangsfristen teilweise ausgeweitet. Eigenständige Systeme nach Anhang III müssen bis Dezember 2027 konform sein, für KI in bereits regulierten Produkten gilt eine Frist bis August 2028.
Cybersicherheit und Datenqualität als Herausforderungen
Bis zum 31. Juli 2026 müssen sich schätzungsweise 29.500 Unternehmen in Deutschland gemäß der NIS2-Richtlinie beim BSI registrieren. Bis Mai hatten erst etwa 18.500 Organisationen diesen Prozess abgeschlossen. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro.
Gleichzeitig gewinnt die Qualität der erhobenen Daten an Bedeutung. Eine Studie des Analyse-Anbieters Matomo unter 300 Experten zeigte: 84 Prozent der Unternehmen treffen Entscheidungen auf einer Datengrundlage, die sie später selbst infrage stellen. Über 92 Prozent der befragten deutschen Unternehmen vertrauen ihren Daten grundsätzlich, aber knapp die Hälfte hatte bereits Zweifel an der Korrektheit ihrer Analysen.
Ob neue KI-Regeln oder wachsende Cyberrisiken – Unternehmen müssen ihre digitale Infrastruktur jetzt rechtssicher und proaktiv schützen. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, welche rechtlichen Pflichten und Bedrohungen Sie aktuell kennen müssen. Kostenlosen Cyber-Security-Report jetzt sichern
Experten raten zur Nutzung von First-Party-Daten, besonders angesichts des Wegfalls von Drittanbieter-Cookies. Das erfordert Datenkonsistenz und regelmäßige Bereinigungen – sowohl für KI-Tools als auch für strengere Datenschutzregeln wie das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
