BGH-Urteil: Jahrentgelte bei BausparvertrÀgen unzulÀssig
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 11:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesgerichtshof hat die Erhebung von Jahresentgelten wĂ€hrend der Sparphase fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt. Betroffene Kunden können gezahlte GebĂŒhren nun zurĂŒckfordern.
Karlsruher Richter stÀrken Verbraucherrechte
Konkret untersagten die Richter der LBS Hessen-ThĂŒringen die Einziehung von PauschalgebĂŒhren in Höhe von 15 und 24 Euro pro Jahr. Solche Entgelte benachteiligen Kunden unangemessen, so die BegrĂŒndung vom 28. Juli 2026.
Das Urteil reiht sich in eine Serie gleichlautender Entscheidungen ein. Bereits im November 2022 hatten die Karlsruher Richter GebĂŒhren bei der Bausparkasse BHW kassiert. Nun wird die Rechtsauffassung weiter gefestigt.
Welle von Urteilen gegen Bausparkassen
Schon vor dem BGH-Spruch hatten mehrere Instanzgerichte GebĂŒhrenmodelle gekippt. Das OLG Stuttgart erklĂ€rte im MĂ€rz 2024 Regelungen der LBS SĂŒdwest fĂŒr unwirksam, das OLG MĂŒnchen folgte im Mai 2026 mit einem Urteil gegen die LBS Bayern.
Der BGH hat Jahresentgelte bei BausparvertrĂ€gen fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt. Wer in der Sparphase GebĂŒhren gezahlt hat, kann sie zurĂŒckfordern â doch die Fristen laufen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie mit Musterbrief und Checkliste Ihre AnsprĂŒche sichern. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Auch private Anbieter sind betroffen: SchwĂ€bisch Hall (Februar 2026), Signal Iduna (MĂ€rz 2024), WĂŒstenrot und die LBS NordWest (beide 2023) verloren ebenfalls entsprechende Verfahren.
So holen sich Bausparer ihr Geld zurĂŒck
Kunden, die wĂ€hrend der Ansparphase Jahresentgelte gezahlt haben, können diese nun schriftlich zurĂŒckfordern. Musterbriefe erleichtern die Durchsetzung der AnsprĂŒche. Wichtig: Die VerjĂ€hrungsfristen im Blick behalten, sonst verfallen die Forderungen.
Branche drohen hohe RĂŒckzahlungen
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Die finanzielle Sprengkraft ist enorm. Je nach Institut lagen die GebĂŒhren zwischen 9 und 24 Euro pro Jahr â bei Millionen laufender VertrĂ€ge summiert sich das zu betrĂ€chtlichen Summen. Die Gerichte argumentieren: Die Kontoverwaltung liege im eigenen Interesse der Institute und dĂŒrfe nicht auf Sparer abgewĂ€lzt werden.
Andere Landesbausparkassen und private Anbieter mĂŒssen ihre GebĂŒhrenpraxis nun ĂŒberdenken. Verbrauchern raten Experten, die eigenen KontoauszĂŒge zu prĂŒfen und aktiv auf ihre Institute zuzugehen.
