Biesdorfer Band: Streit um 304 Wohnungen und Wessolys Vorgehen
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 14:55 Uhr | Redaktion boerse-global.deIn Berlin sorgen neue Wohnungsbauvorhaben fĂŒr erhebliche politische und bezirkliche Auseinandersetzungen. Im Bezirk Marzahn-Hellersdorf stehen Entscheidungen von BaustadtrĂ€tin Heike Wessoly (CDU) bezĂŒglich eines Projekts mit 304 Wohnungen in Biesdorf im Zentrum scharfer Kritik.
Gleichzeitig gerĂ€t in Charlottenburg ein anderes Neubauvorhaben durch Auseinandersetzungen ĂŒber den bestehenden Baumbestand ins Stocken, wie Medien am 27.10.2026 berichteten.
Politischer Streit um das âBiesdorfer Bandâ
In Biesdorf plant der Projektentwickler Laborgh auf dem 17.395 qm groĂen Areal an der HiltrudstraĂe 2â40 und CecilienstraĂe 113 die Errichtung von 304 Wohnungen, verteilt auf elf MehrfamilienhĂ€user. Zuvor war bei dem Vorhaben mit dem Namen âBiesdorfer Bandâ von rund 270 Wohnungen die Rede gewesen.
Das BĂŒro CKSA reichte am 07.08.2026 den entsprechenden Bauantrag fĂŒr die 304 Einheiten ein. Eine Baugenehmigung liegt bislang noch nicht vor. Vorgesehen sind ein Baubeginn im Jahr 2026 sowie eine Fertigstellung im Jahr 2028.
Das planungsrechtliche Verfahren fĂŒr den Bebauungsplan 10-87 befindet sich derzeit in der Bearbeitung; die zugehörige öffentliche Beteiligung lief vom 10.08. bis zum 09.09.2026, deren Auswertung noch andauert.
Wer in Berlin baut, verliert Zeit nicht am Markt, sondern im Verfahren: In Biesdorf warten 304 geplante Wohnungen weiter auf die Baugenehmigung, wĂ€hrend die Auswertung der B-Plan-Beteiligung lĂ€uft und GrĂŒne wie Linke das Vorgehen der BaustadtrĂ€tin kritisieren. Wer sein Projekt nicht dem Zufall der Bezirkspolitik ĂŒberlassen will, braucht einen belastbaren Fahrplan fĂŒr Antrag, Beteiligung und politische Kommunikation. Jetzt kostenlosen Leitfaden zur Baugenehmigung sichern
Die GrĂŒnen und die Linke kritisieren BaustadtrĂ€tin Wessoly fĂŒr ihr Vorgehen. Sie werfen ihr eine Entscheidung hinter verschlossenen TĂŒren ohne Einbindung der Bezirksverordnetenversammlung vor und bemĂ€ngeln zudem den gewĂ€hlten Zeitpunkt in der Ăbergangsphase nach der Wahl.
Das betreffende GrundstĂŒck an der HiltrudstraĂe befindet sich im Eigentum der Laborgh GmbH. Ein Gutachten aus dem Jahr 2016 hatte den Verkehrswert der FlĂ€che auf 7,6 Mio. Euro beziffert â eine Summe, die der Bezirk damals nicht aufbringen konnte. Die BaustadtrĂ€tin begrĂŒndete die Beschleunigung des Verfahrens damit, dass der Bau von lediglich 5 EinfamilienhĂ€usern wirtschaftlich nicht darstellbar sei.
Baumbestand blockiert Vorhaben in Charlottenburg
Parallel dazu schwelt im Westen der Stadt ein Konflikt um ein weiteres Bauprojekt. An der CicerostraĂe in Charlottenburg beabsichtigt der Luxemburger Projektentwickler Brandenburg Properties, auf den seit 2007 ungenutzten ehemaligen TennisplĂ€tzen am Woga-Komplex zwei Neubauten mit rund 70 Eigentumswohnungen zu errichten. FĂŒr das Projekt, bei dem keine Sozialwohnungen vorgesehen sind, wurde ein Baustart im FrĂŒhjahr 2027 anvisiert.
In Charlottenburg zeigt sich die zweite Bremse: Dort stuft das Bezirksamt eine ehemalige TennisplatzflĂ€che inzwischen nach dem Landeswaldgesetz als Wald ein â fĂŒr FĂ€llungen wĂ€ren die Berliner Forsten zustĂ€ndig, und der Investor mĂŒsste erst einen Antrag auf Waldumwandlung stellen. Wer GrĂŒnflĂ€chen, Baumbestand und ZustĂ€ndigkeiten frĂŒh sauber klĂ€rt, verliert keine Monate im Nachhinein. Checkliste Baumschutz und Waldumwandlung jetzt anfordern
Das Bezirksamt Charlottenburg erteilte Anfang 2026 zwar die Baugenehmigung, gegen die Anwohner jedoch Widerspruch einlegten. Zudem stuft das Bezirksamt die FlĂ€che inzwischen nach dem Landeswaldgesetz als Wald ein. Dadurch lĂ€ge die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr eventuelle FĂ€llungen bei den Berliner Forsten. Nach Angaben der örtlichen Anwohnerinitiative droht der Verlust von rund 6.000 qm GrĂŒnflĂ€che.
Beim Baumbestand an der CicerostraĂe geht es zunĂ€chst um 47 BĂ€ume, die unter die Baumschutzverordnung fallen; tatsĂ€chlich könnten es jedoch deutlich mehr als 50 BĂ€ume sein. Umweltstadtrat Oliver Schruoffeneger (GrĂŒne) erklĂ€rte, dass der Investor vor weiteren Schritten einen Antrag auf Waldumwandlung stellen mĂŒsste.
