Bilanzrecht: Buchführungsgrenze steigt auf eine Million Euro
30.06.2026 - 01:21:21 | boerse-global.de
Die Reform bringt zwei zentrale Änderungen: Die Schwellenwerte für die Buchführungspflicht steigen, und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte dürfen künftig aktiviert werden. Ziel ist weniger Bürokratie und mehr Sichtbarkeit für Innovationen.
Umsatzgrenze steigt auf eine Million Euro
Bisher lag die Grenze für die doppelte Buchführung bei 700.000 Euro Jahresumsatz. Künftig soll sie bei einer Million Euro liegen. Tausende kleinere und mittlere Unternehmen könnten dann von einfacheren Aufzeichnungsregeln profitieren. Die Regierung verspricht sich davon eine spürbare Entlastung im Verwaltungsalltag.
Aktivierungswahlrecht für Software und Patente
Bisher galt für selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte ein Aktivierungsverbot. Das ändert sich jetzt. Unternehmen dürfen künftig selbst entscheiden, ob sie etwa intern entwickelte Software oder Patente als Vermögenswerte in der Bilanz ausweisen. Statt sie sofort als Aufwand zu verbuchen, können sie die Investitionen in Forschung und Entwicklung sichtbar machen.
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Das stärkt die Eigenkapitalbasis und erleichtert den Zugang zu Kapital, so die Hoffnung der Regierung.
Gesetzgebungsverfahren läuft
Die Eckpunkte des Pakets sind seit April 2026 bekannt. Der genaue Zeitpunkt für das Inkrafttreten steht aber noch nicht fest. Laut Fachberatern befindet sich der Gesetzesentwurf derzeit in der interministeriellen Koordinierung.
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Blick nach Deutschland
Während Österreich die Bilanzierung reformiert, diskutiert das Nachbarland andere steuerliche Anpassungen. Ein Gutachten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) vom 29. Juni 2026 schlägt Entlastungen für Einkommen bis 40.000 Euro vor. Zudem gelten seit Anfang 2026 neue Regeln für das steuerfreie Laden von Elektroautos. Statt monatlicher Pauschalen müssen die Strommengen und Preise jetzt exakt ermittelt und dokumentiert werden.
