Bildungsassistenz: Kommunen beziffern bundesweiten Bedarf auf 10 Milliarden Euro
Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen. Kern des Gesetzesvorhabens ist eine Umstellung auf Gruppenangebote ab dem Jahr 2028, wodurch die finanziellen Belastungen der Kommunen fĂŒr die Kita- und Schulbegleitung gesenkt werden sollen.
Die Initiative basiert auf einem Arbeitspapier vom 25. MÀrz 2026, das 51 VorschlÀge und ein Einsparvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro umfasst.
Vorgesehene Ănderungen und finanzielle Zielmarken
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass zum 1. Januar 2028 eine sogenannte infrastrukturelle Bildungsassistenz ĂŒber den Paragrafen 35b SGB VIII-E vorrangig als Gruppenangebot eingefĂŒhrt wird. Eine individuelle Einzelassistenz soll weiterhin möglich bleiben, sofern der Bedarf im Einzelfall anders nicht gedeckt werden kann. Zudem wird der Vorrang von Regelangeboten in Paragraf 27 Absatz 5 SGB VIII-E gesetzlich verankert.
Gleichzeitig entfĂ€llt zum 1. Januar 2028 die verbindliche GesamtzustĂ€ndigkeit der JugendĂ€mter. Stattdessen erlaubt eine Experimentierklausel in Paragraf 10c SGB VIII-E den BundeslĂ€ndern, einzelne JugendĂ€mter fĂŒr eine GesamtzustĂ€ndigkeit befristet bis Ende 2032 zu erproben.
Nach Berechnungen des Bundes sollen die Entlastungen fĂŒr LĂ€nder und Kommunen im Jahr 2028 bei 149 Millionen Euro liegen und bis 2036 auf rund 1,34 Milliarden Euro jĂ€hrlich ansteigen. Das Bundesfamilienministerium beziffert die aktuellen Ausgaben der JugendĂ€mter fĂŒr rund 61.800 FĂ€lle von Kita- und Schulbegleitung auf etwa 1,8 Milliarden Euro pro Jahr.
Das Ministerium geht von Einsparungen aus, die von 148,65 Millionen Euro im Jahr 2028 auf 1,34 Milliarden Euro ab 2036 klettern. Dabei entfĂ€llt rund 1 Milliarde Euro auf einen gedĂ€mpften Kostenanstieg bei einer unterstellten Wachstumsrate von 13 Prozent pro Jahr, was keinem realen RĂŒckgang der heutigen Ausgaben entspricht.
Ab dem 1. Januar 2033 sollen betreute Wohnformen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums weitere 250 Millionen Euro einsparen, da sie rund 30 Prozent gĂŒnstiger als die Heimerziehung seien. Der Vorrang von Kitas vor der Familienhilfe soll 100 Millionen Euro einbringen.
Der Regierungsentwurf rechnet mit 149 Millionen Euro Entlastung 2028 â die kommunalen SpitzenverbĂ€nde halten die Annahmen fĂŒr nicht belastbar und beziffern den Bedarf auf 10 Milliarden Euro. Wer die Kostenfolgen fĂŒr den eigenen Haushalt frĂŒh einordnen will, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die entscheidenden PrĂŒfschritte. Kostenfolgen der Reform jetzt einordnen
Den jĂ€hrlichen ErfĂŒllungsaufwand beziffert das Ministerium auf eine Entlastung von 20,8 Millionen Euro bei rund 278.000 FĂ€llen. Ein neues PrĂŒfsystem spare 22,6 Millionen Euro ein, wovon 1,9 Millionen Euro fĂŒr Verfahrenslotsen gegengerechnet werden.
Parlamentarisches Verfahren und Kritik aus der Praxis
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde als Bundestags-Drucksache 21/8274 eingebracht. Am 8. Oktober 2026 fand die erste Lesung im Deutschen Bundestag statt, bei der neben dem Regierungsentwurf auch ein Entwurf der AfD zur Ănderung des SGB VIII (Drucksache 21/8372) beraten wurde.
Nach einer Aussprache wurden beide Vorlagen an die AusschĂŒsse ĂŒberwiesen, wobei der Ausschuss fĂŒr Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die FederfĂŒhrung ĂŒbernahm.
Am 12. Oktober 2026 befasste sich der Familienausschuss des Bundestages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem 1. KJHSRG. Kommunale SpitzenverbÀnde, die ihre Position am 9. Oktober 2026 in einer Ausschussdrucksache vorgelegt hatten, bewerten die finanziellen Annahmen als nicht belastbar. Sie erwarten Mehrkosten in Milliardenhöhe und beziffern den bundesweiten Bedarf an Bildungsassistenz auf 10 Milliarden Euro.
Auch Fach- und WohlfahrtsverbĂ€nde Ă€uĂerten deutliche Vorbehalte. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe forderte anlĂ€sslich der Anhörung die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens und mahnte eine umfassende GesetzesfolgenabschĂ€tzung zu Personal- und Finanzbedarfen an.
Mit dem Wegfall der verbindlichen GesamtzustĂ€ndigkeit zum 1. Januar 2028 verlieren JugendĂ€mter eine zentrale Steuerungsgrundlage â die Experimentierklausel nach Paragraf 10c SGB VIII-E erlaubt LĂ€ndern lediglich eine befristete Erprobung bis Ende 2032. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie ZustĂ€ndigkeiten, Fallzahlen und Gruppenangebote rechtzeitig neu ordnen. Umstellungs-Checkliste fĂŒr 2028 anfordern
Der Verbandsvorsitzende Dr. Christian Geyer erklĂ€rte, der Entwurf schaffe neue Unsicherheiten und bleibe hinter den bisherigen Reformzielen zurĂŒck. Der Deutsche Verein fĂŒr öffentliche und private FĂŒrsorge bewertete den Entwurf differenziert, sah die Vertagung der GesamtzustĂ€ndigkeit jedoch kritisch und forderte eine bessere Abstimmung zwischen dem SGB VIII und dem SGB IX.
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend kritisierte die Verschiebung der ursprĂŒnglich fĂŒr 2028 geplanten ZusammenfĂŒhrung der ZustĂ€ndigkeiten fĂŒr junge Menschen mit und ohne Behinderung; der Bundesvorsitzende Volker Andres betonte, dass betreutes Jugendwohnen nicht als kostengĂŒnstiger Ersatz fĂŒr erzieherische Hilfen dienen dĂŒrfe.
