Biologische Arbeitsstoffe: ABAS-Beschlüsse erfordern neue Prüfungen in Betrieben
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 17:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Notwendigkeit zielgerichteter medizinischer Untersuchungen für Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit biologischen Gefährdungen wie Viren oder Bakterien ausgesetzt sind, rückt verstärkt in den Fokus des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Wie aus Fachberichten, unter anderem auf dem Fachportal pmiservizi.it vom 23. Oktober 2026, hervorgeht, kommt der systematischen arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung und der lückenlosen Führung betrieblicher Gesundheitsakten eine zentrale Rolle zu.
Arbeitgeber tragen demnach eine maßgebliche Verantwortung dafür, entsprechende Vorgaben in der Praxis verbindlich umzusetzen, insbesondere in exponierten Arbeitsumgebungen wie dem Gesundheitswesen.
Regulatorische Anpassungen für Betriebe in Deutschland
Auch auf nationaler Ebene verlangen aktuelle Richtlinien Anpassungen in den Betrieben. Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat die Ergebnisse seiner jüngsten Sitzung vorgelegt, wie das Portal sifanews.de am 21. Oktober 2026 berichtete. Die Beschlüsse betreffen die Bewertung und den konkreten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in unterschiedlichen Branchen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind aufgerufen, diese Neuerungen detailliert zu prüfen, um bestehende Gefährdungsbeurteilungen für biologische Arbeitsstoffe anzupassen und betriebliche Arbeitsanweisungen sowie Hygienekonzepte entsprechend zu überarbeiten.
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Die praktische Relevanz arbeitsmedizinischer Vorsorge zeigt sich parallel in laufenden Beschaffungsverfahren. Der Erftverband schreibt derzeit seine arbeitsmedizinische Betreuung über das europäische Ausschreibungsportal TED aus, wie bidsfactory.com am 22. Oktober 2026 meldete und die Ausschreibung am 23. Oktober 2026 aktualisiert wurde.
Der auf zwei Jahre mit Verlängerungsoption ausgelegte Auftrag umfasst unter anderem Einstellungsuntersuchungen, regelmäßige Gesundheitschecks, arbeitsplatzspezifische Überprüfungen, Impfungen sowie Beratungen zur Ergonomie durch zertifizierte Dienstleister.
Betriebsärzte fordern stärkere Einbindung und digitale Rechte
Gleichzeitig verlangt die Fachwelt eine bessere institutionelle Verankerung betriebsärztlicher Expertise. Zur Eröffnung des 42. Deutschen Betriebsärzte Kongresses in Mainz forderte der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), Arbeitsmediziner systematisch in anstehende Gesundheitsreformen einzubeziehen, wie das Deutsche Ärzteblatt am 22. Oktober 2026 berichtete.
VDBW-Präsidentin Susanne Liebe betonte, dass der Schutz der Beschäftigtengesundheit vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung und verlängerter Erwerbsbiografien Priorität genießen müsse.
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Der Verband mahnte eine verbindliche Kooperation mit Haus- und Facharztpraxen, Reha-Einrichtungen und Kliniken an, verlangte die Einbindung von Arbeitsmedizinern in die Lungenkrebs-Früherkennung und forderte einen gleichberechtigten Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Bereits zuvor hatten der VDBW, die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie der Bundesverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte (BsAfB) vor Einschränkungen bei den ePA-Zugriffsrechten im Zuge des geplanten Gesundheits-Digital-Gesetzes (GeDIG) gewarnt.
Internationale Initiativen zu Überwachung und Rechten am Arbeitsplatz
Der Umgang mit biologischen Gefahren und arbeitsmedizinischen Standards beschäftigt auch internationale Institutionen. In Costa Rica stellte der Consejo de Salud Ocupacional Empfehlungen vor, um biologische Arbeitsplatzrisiken frühzeitig zu erkennen und sicherere Bedingungen zu schaffen, wie teletica.com am 21. Oktober 2026 berichtete.
Eine am selben Tag publizierte rechtswissenschaftliche Querschnittsstudie der Zeitschrift Ciencia y Educación unter 50 Teilnehmenden in Ecuador untersuchte unterdessen Einstellungsuntersuchungen auf HIV.
Während sich eine Mehrheit der befragten Fachleute und Beschäftigten für verpflichtende Tests aussprach, wurde gleichzeitig die Wahrung des Datenschutzes und der Schutz vor Diskriminierung betont. Die Autoren wiesen auf eine Diskrepanz zwischen der öffentlichen Meinung und den bestehenden gesetzlichen Schutzgarantien hin.
In Polen informierte die Bezirkssanitär-epidemiologische Station W?grów am 22. Oktober 2026 über formale Kriterien, nach denen Mediziner Patienten bei Verdacht auf Berufskrankheiten an Begutachtungsstellen überweisen können.
In China widmete sich das Zentrum für Krankheitskontrolle einer Stadt am 23. Oktober 2026 der Qualitätskontrolle arbeitsmedizinischer Abläufe: Vizezentrumsleiter Hu Aorong formulierte dort im Rahmen einer Schulung zur technischen Überwachungsnorm in der Fassung von 2025 Leitlinien für standardisierte Untersuchungen im betrieblichen Gesundheitsschutz.
