Bonpflicht abgeschafft: Digitalbeleg ersetzt Papierbelege ab Januar 2028
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 06:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 7. August 2026 den Referentenentwurf zur Einführung einer umfassenden Kassenpflicht veröffentlicht. Das Vorhaben von Finanzminister Klingbeil sieht eine tiefgreifende Reform der steuerlichen Aufzeichnungspflichten für deutsche Unternehmen vor. Im Zentrum der Pläne steht die Ablösung bisheriger analoger Verfahren durch digitale Lösungen sowie eine Ausweitung der Pflicht zur Nutzung elektronischer Aufzeichnungssysteme.
Neue Umsatzgrenzen und technische Anforderungen
Der Entwurf sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2028 eine allgemeine Kassenpflicht für Betriebe gilt, die einen Jahresumsatz von mehr als 100.000 EUR erzielen. Dabei ist nach aktuellem Stand keine Bagatellgrenze vorgesehen, was bedeutet, dass die Regelung unabhängig von der Anzahl der Einzeltransaktionen greift, sofern die Umsatzschwelle überschritten wird.
Unternehmen müssen laut den Plänen zertifizierte Kassen einsetzen, die über eine standardisierte Datenschnittstelle verfügen. Vorgesehen ist der Einsatz elektronischer Aufzeichnungssysteme, wobei das Ministerium die Möglichkeit offenlässt, Ausnahmen per Verordnung zu definieren. Zusätzlich zur technischen Umrüstung soll eine strikte Mitteilungspflicht eingeführt werden: Betriebe müssen entsprechende Systeme innerhalb eines Monats bei den zuständigen Behörden anmelden.
Digitale Belegpflicht ersetzt Papierbelege
Ein wesentlicher Aspekt der Reform betrifft die sogenannte Bonpflicht. Die bisherige Belegausgabepflicht soll zum 1. Januar 2028 abgeschafft und durch eine Belegbereitstellungspflicht ersetzt werden. In diesem Zuge wird der Digitalbeleg das bisherige Verfahren in Deutschland ablösen.
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Für die technische Umsetzung des Digitalbelegs sieht das Bundesfinanzministerium unter anderem die Nutzung von QR-Codes als Option vor. Dies soll die Abwicklung an den Verkaufsstellen beschleunigen und den Papierverbrauch reduzieren. Über die Anforderungen an den Handel hinaus enthält der Entwurf eine weitere Frist für spezifische Branchen: Ab dem 1. Januar 2029 soll zudem eine Pflicht für Wegstreckenzähler in Kraft treten.
Sanktionen und Kontrollmechanismen
Zur Durchsetzung der neuen Vorschriften sieht der Referentenentwurf erweiterte Kontrollbefugnisse für die Finanzbehörden vor. Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungspflichten oder die technische Absicherung der Systeme drohen empfindliche Sanktionen. Der Entwurf beziffert mögliche Bußgelder auf eine Höhe von bis zu 25.000 EUR.
Darüber hinaus ist die Einführung eines sogenannten Verlagerungsgeldes geplant. Dieses soll in einem Rahmen zwischen 2.500 EUR und 100.000 EUR festgesetzt werden können. Diese Maßnahmen unterstreichen den Fokus der Finanzverwaltung auf eine lückenlose und manipulationssichere Dokumentation von Bargeschäften.
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Politische Kritik und Widerstand der Opposition
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung, stößt jedoch bereits auf deutlichen politischen Widerstand. Die Union kritisierte die Pläne von Finanzminister Klingbeil scharf und warf dem Minister Wortbruch vor. Nach Ansicht der Opposition fallen die geplanten steuerlichen Entlastungen zu gering aus. Die Union verwies darauf, dass für das Jahr 2027 lediglich Entlastungen in Höhe von 5,6 Mrd. EUR und für 2028 in Höhe von 4,2 Mrd. EUR vorgesehen seien.
Auch der Steuerzahlerbund äußerte deutliche Bedenken und bezeichnete die Steuerpläne als eine Liste belastender Maßnahmen für die Steuerpflichtigen. Während das Ministerium die Digitalisierung und Betrugsprävention hervorhebt, warnen Kritiker vor den bürokratischen und finanziellen Belastungen, die insbesondere auf den Mittelstand durch die technische Umrüstung und die neuen Meldepflichten zukommen könnten.
