Bonpflicht endet 2028: Digitale Belege ersetzen Kassenbons
Veröffentlicht am: 11.08.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium strebt eine grundlegende Reform der Belegausgabepflicht an. Wie das Ministerium am 10. August 2026 mitteilte, soll die seit dem Jahr 2020 geltende Bonpflicht ab 2028 durch eine verpflichtende Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden. Dieser Schritt markiert eine Abkehr vom bisherigen Standard des gedruckten Kassenbons im deutschen Einzelhandel und Gastgewerbe.
Strategiewechsel hin zur elektronischen Belegbereitstellung
Der nun vorgelegte Referententwurf sieht vor, die papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 offiziell abzuschaffen. An ihre Stelle tritt eine elektronische Belegbereitstellungspflicht. Das bedeutet für Gewerbetreibende, dass sie Belege standardmäßig digital zur Verfügung stellen müssen. Ein physischer Papierbon soll nach den Plänen des Ministeriums ab diesem Zeitpunkt nur noch dann ausgegeben werden, wenn ein Kunde dies ausdrücklich wünscht.
Dieser Vorstoß ist Teil eines umfassenderen Gesetzentwurfs zur Einführung einer Kassenpflicht, den das von Lars Klingbeil geführte Finanzministerium erarbeitet hat. Ein zentraler Punkt des BMF-Referentenentwurfs vom 7. August 2026 ist die Einführung einer Kassenpflicht für Betriebe, die einen Umsatz von mehr als 100.000 EUR erzielen. Diese Regelung soll ebenfalls ab dem 1. Januar 2028 greifen.
Auswirkungen auf betroffene Unternehmen
Die Neuregelung wird weitreichende Konsequenzen für die deutsche Unternehmenslandschaft haben. Marktbeobachtungen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge dürfte die geplante Kassenpflicht ab der Umsatzgrenze von 100.000 EUR eine erhebliche Anzahl von Betrieben betreffen, die bislang noch ohne elektronische Aufzeichnungssysteme arbeiten konnten.
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Der Entwurf sieht vor, dass alle eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme einer strengen Mitteilungspflicht unterliegen. Unternehmen müssen ihre Systeme demnach innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme bei den zuständigen Behörden melden. Damit soll die Transparenz erhöht und die steuerliche Erfassung von Barumsätzen lückenloser gestaltet werden.
Strenge Sanktionen bei Verstößen und Manipulation
Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, enthält der Gesetzentwurf einen Katalog an Sanktionen. Bei Verstößen gegen die Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten sieht das Finanzministerium ein Verzögerungsgeld von bis zu 250.000 EUR vor. Zusätzlich können Bußgelder in einer Höhe von bis zu 25.000 EUR verhängt werden.
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Besonderes Augenmerk legt das Ministerium auf den Schutz vor Steuerhinterziehung durch technische Manipulation. Der Entwurf sieht einen eigenen Straftatbestand für den Einsatz von Manipulationssoftware vor. Werden Kassensysteme vorsätzlich durch Softwarelösungen manipuliert, um Umsätze zu verschleiern, droht den Verantwortlichen laut dem Entwurf eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.
Das Bundesfinanzministerium hat den Gesetzentwurf bereits an die relevanten Wirtschafts- und Fachverbände versandt, um deren Stellungnahmen im weiteren Gesetzgebungsverfahren einzuholen. Damit ist der Weg für eine umfassende Digitalisierung der Belegwesen-Infrastruktur in Deutschland geebnet.
