Bonpflicht-Reform: Bagatellgrenze 30 Euro spart Wirtschaft 89 Mio.
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 17:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Im Zentrum steht die Reform der Belegausgabepflicht – das Ende der massenhaften Papierbons.
Schluss mit dem Papierkram
Am 15. Juli verabschiedete das Kabinett die Änderung der Bonpflicht. Künftig gilt eine Bagatellgrenze von 30 Euro. Für Beträge darunter entfällt die Pflicht zur Ausgabe eines Papierbelegs. Digitalminister Wildberger betonte: Die Ära des massenhaften Ausdruckens von Kassenbons ende damit. Stattdessen sollen QR-Codes als digitale Alternative gefördert werden.
Die Wirtschaft spart durch die Umstellung jährlich 89 Millionen Euro. Der einmalige Umstellungsaufwand beträgt rund 99 Millionen Euro. Flankiert wird die Lockerung durch schärfere Sicherheitsregeln: Ab 2027 müssen Betriebe mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz manipulationssichere Kassensysteme einsetzen. Verstöße können mit Geldstrafen bis 25.000 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden.
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Digitalisierung im Gesundheitswesen
Den größten Entlastungsposten liefert das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG). Es soll jährlich 445 Millionen Euro einsparen – bei einem Gesamtvolumen des Pakets von rund 600 Millionen Euro.
Das GeDIG digitalisiert die Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Patienten. Dazu gehören digitale Arztbriefe, Befunde und Überweisungen sowie Cloud-Lösungen für Kliniken. Die Umstellung auf elektronische Überweisungen soll bis September 2029 abgeschlossen sein. Ziel: weniger Verwaltungsaufwand für medizinisches Personal und effizientere Patientenversorgung.
Erleichterungen für Alltag und Betriebe
Das Entlastungskabinett beschloss weitere Vereinfachungen:
- Logistik: Lkw-Fahrverbote an Feiertagen werden bundeseinheitlich geregelt. Das erspart Speditionen den Planungsaufwand durch regionale Unterschiede.
- Elektromobilität: E-Autos brauchen keine Umweltplakette mehr – der Antriebsstatus ist bereits am E-Kennzeichen erkennbar.
- Arbeitsschutz: Extra-Prüfbescheinigungen für Wasserkocher, Kaffeemaschinen oder Ladekabel im Büro entfallen.
- Landwirtschaft: Die Fortbildungsintervalle für Pflanzenschutz werden auf sechs Jahre verlängert. Bis 2028 sind keine neuen ökologischen Regulierungen auf nationaler Ebene geplant.
Wirtschaft fordert mehr
Trotz der Ankündigungen reagierte die Wirtschaft verhalten. Vertreter des Handwerks bezeichneten die Beschlüsse als bloße Zwischenetappe. Man erkenne die Fortschritte an, fordere aber mutigere Schritte – etwa die vollständige Aufhebung des Sonntagsbackverbots oder höhere Schwellenwerte bei Berichtspflichten.
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Seit November 2025 hat die Bundesregierung Maßnahmen mit einem jährlichen Entlastungsvolumen von insgesamt 10,4 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Bis Jahresende 2026 sind weitere Schritte geplant: ein Berichtsentlastungsgesetz, Anpassungen in der Preisangabenverordnung und das Gebäudetyp-E-Gesetz für einfacheres und kostengünstigeres Bauen.
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