Bonpflicht-Reform: Papierbeleg fÀllt ab Januar 2028 weg
Veröffentlicht am: 18.08.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium bereitet eine weitreichende Umstellung bei der Belegpflicht im deutschen Handel vor. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vorliegt, sieht die EinfĂŒhrung eines digitalen Kassenbons vor.
Die bisherige Verpflichtung zur Ausgabe von Papierbelegen soll demnach zum 1. Januar 2028 gestrichen werden. Als Ersatz ist die Anzeige eines QR-Codes auf den Displays der Registrierkassen vorgesehen, den Kunden bei Bedarf scannen können.
Zeitplan und gesetzliche Rahmenbedingungen
Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums befindet sich bereits in der Abstimmungsphase mit der Wirtschaft. Seit dem 7. August 2026 liegt das Dokument den zustÀndigen WirtschaftsverbÀnden zur Stellungnahme vor. Die geplante Neuregelung ist Teil der wirtschaftspolitischen Agenda der Merz-Regierung, deren Koalitionsvertrag grundsÀtzlich die Abschaffung der Bonpflicht vorsieht.
ErgĂ€nzend zu den PlĂ€nen fĂŒr den digitalen Beleg greifen bereits zuvor neue Anforderungen an die KassenfĂŒhrung. Ab dem 1. Januar 2027 soll eine Registrierkassenpflicht fĂŒr alle Unternehmen gelten, deren jĂ€hrliche UmsĂ€tze einen Wert von 100.000 Euro ĂŒberschreiten. Mit der darauffolgenden Umstellung auf QR-Codes im Jahr 2028 verfolgt das Ministerium das Ziel, die papierhafte Dokumentation im GeschĂ€ftsalltag zu reduzieren.
HandelsverbÀnde und Handwerk kritisieren Investitionsbedarf
Trotz der angekĂŒndigten Erleichterungen stöĂt das Vorhaben auf Widerstand in der Wirtschaft. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bemĂ€ngelt, dass die Belegpflicht durch die Umstellung auf digitale Formate faktisch nicht abgeschafft, sondern lediglich in ihrer Form verĂ€ndert werde. Der Verband betont, dass die UmrĂŒstung der Kassensysteme auf die QR-Code-Anzeige fĂŒr die Unternehmen mit erheblichen Investitionen verbunden sei.
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Ăhnlich bewertet das BĂ€ckerhandwerk die Situation. Vertreter der Branche sehen in der geplanten Regelung eine groĂe Herausforderung, insbesondere fĂŒr kleine Betriebe. Die technische Umsetzung und die damit verbundenen Kosten könnten die wirtschaftliche Belastung fĂŒr handwerkliche Betriebe weiter verschĂ€rfen, da die im Koalitionsvertrag versprochene Entlastung durch den neuen digitalen Zwang konterkariert werde.
Bedenken zum Datenschutz und politische Einordnung
Neben wirtschaftlichen Aspekten rĂŒcken auch Verbraucherschutzfragen in den Fokus. Die Verbraucherzentrale weist auf potenzielle Datenschutzprobleme hin. Insbesondere beim Einsatz von Apps, die im Zusammenhang mit dem digitalen Kassenbon genutzt werden könnten, bestehe das Risiko einer unzulĂ€ssigen Datenerhebung oder Profilbildung der Kunden.
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In der medialen Bewertung wird das Vorhaben der Finanzbehörde kritisch kommentiert. Da der Koalitionsvertrag der Merz-Regierung explizit die Abschaffung der Bonpflicht vorsah, wird die nun geplante digitale Belegpflicht in Berichten teils als Wortbruch eingestuft.
Die Beibehaltung der Dokumentationspflicht ĂŒber QR-Codes entspreche nicht der ursprĂŒnglich angekĂŒndigten bĂŒrokratischen Entlastung des Handels. Das Bundesfinanzministerium hĂ€lt indes an dem Entwurf fest, um die Transparenz und Revisionssicherheit im Zahlungsverkehr zu gewĂ€hrleisten.
