Brandenburgs, Datenschutz

Brandenburgs Datenschutz: Behörden blockieren Akteneinsicht

19.05.2026 - 04:13:21 | boerse-global.de

Datenschutzbeauftragte Hartge meldet 171 Beschwerden und massive Defizite bei KI-Projekten der Landesverwaltung.

Brandenburgs Datenschutz: Behörden blockieren Akteneinsicht - Foto: über boerse-global.de
Brandenburgs Datenschutz: Behörden blockieren Akteneinsicht - Foto: über boerse-global.de

Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat schwere Mängel bei der Auskunftspflicht öffentlicher Stellen offengelegt. Bürger stoßen bei der Beantragung von Akteneinsicht immer wieder auf Widerstand.

171 Beschwerden in zwei Jahren

Der jetzt vorgestellte Tätigkeitsbericht zum Akteneinsichtsrecht für die Jahre 2024 und 2025 zeichnet ein klares Bild: 171 Bürger beschwerten sich über verweigerten oder verzögerten Zugang zu behördlichen Dokumenten. Zwar ist die Zahl im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum (186 Beschwerden) leicht gesunken, doch die Qualität der Verwaltungsantworten gibt Anlass zur Sorge.

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In acht Fällen sprach die Behörde von Hartge förmliche Beanstandungen aus – wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Brandenburger Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG).

„Transparenz ist kein bürokratischer Luxus, sondern ein wirksames Mittel gegen Desinformation“, betont die Datenschutzbeauftragte. Rund die Hälfte aller Beschwerden betraf übrigens Kommunalverwaltungen. Besonders problematisch: Viele Behörden halten die gesetzliche Ein-Monats-Frist für Antworten nicht ein. Häufig fehlt zudem die korrekte Rechtsgrundlage für Entscheidungen – oder die Begründung für eine Ablehnung ist weder nachvollziehbar noch überprüfbar.

Bürger fragen nach: Infrastruktur, Bauen, Umweltschutz

Die Hauptinteressen der Bürger liegen auf der Hand: Infrastruktur, Stadtplanung und Bauvorhaben stehen ganz oben. Konkret verlangten Antragsteller etwa eine Risikoanalyse zum Waldbrandschutz, Korrespondenz zum Kauf eines Bahnhofs oder Informationen über die Auswirkungen von Bergbau auf das regionale Trinkwasser. In mehreren Fällen musste die Behörde eingreifen, um die Balance zwischen öffentlichem Interesse und Amtsgeheimnis wiederherzustellen.

Der Potsdam-Fall: Cyberangriff und geschwärzte Akten

Ein besonders prominenter Fall betrifft die Stadt Potsdam. Nach einem schweren Cyberangriff forderte ein Bürger den vollständigen Untersuchungsbericht an. Die Stadtverwaltung bot zunächst einen Ortstermin zur Einsichtnahme an – verweigerte aber den Zugriff auf das gesamte Dokument mit Verweis auf sicherheitsrelevante Daten.

Selbst nach einem Vermittlungsversuch der Datenschutzbeauftragten blieb die Stadt hart: Der Bericht sei vertraulich, seine Veröffentlichung gefährde die IT-Infrastruktur. Zwar veröffentlichte Potsdam schließlich Teile des Berichts – doch das Dokument war massiv geschwärzt. Die Rechtsabteilung der Aufsichtsbehörde spricht von einer „enttäuschenden Entwicklung“. Das Vertrauen in die Sicherheit digitaler Systeme werde so nicht wiederhergestellt.

Auch andere Behörden fielen durch Intransparenz auf. Sie verweigerten etwa die Herausgabe von Berichten über frühere IT-Sicherheitsvorfälle oder über die Unterbringungsregeln in der zentralen Ausreisesammelstelle des Landes. Hartges Fazit: Wer Zugangsgesuche reflexartig ablehne, untergrabe die Glaubwürdigkeit öffentlicher Institutionen.

Künstliche Intelligenz: Datenschutzrisiken im öffentlichen Dienst

Parallel zu den Transparenzproblemen widmet sich der im Frühjahr veröffentlichte Datenschutz-Tätigkeitsbericht 2025 intensiv der Integration Künstlicher Intelligenz in der Landesverwaltung. Hartge fordert: Datenschutz und die Abwehr KI-spezifischer Risiken – wie Halluzinationen, Verzerrungen oder Diskriminierung – müssen von der Planungsphase an mitgedacht werden.

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Konkret geplant ist ein KI-Assistenz-Tool, das Verwaltungsprozesse verschlanken und Mitarbeiter entlasten soll. Doch die Prüfung der Aufsichtsbehörde deckte erhebliche Datenschutzdefizite im ursprünglichen Projektentwurf auf. Die Folge: Die Landesregierung verschob den ursprünglich für Ende 2025 geplanten Start. Stattdessen soll zunächst ein Übergangssystem zum Einsatz kommen, das bereits in anderen Bundesländern läuft.

Auch in Schulen sorgte KI für Diskussionen. Die Behörde prüfte den Chatbot „telli“ und stellte klar: Die Verarbeitung personenbezogener Daten in solchen Tools braucht strenge Kontrollen.

Polizei, Arztpraxen und mysteriöse Überraschungspakete

Der Bericht 2025 dokumentiert zudem zahlreiche Datenschutzpannen und Verstöße. Besonders brisant: Ein Netzwerkspeicher der Polizei war über das Internet ohne ausreichenden Schutz zugänglich. Ein Sicherheitsleck, das zeigt, wie dringend technische und organisatorische Maßnahmen verbessert werden müssen.

Im Gesundheitswesen moniert die Behörde fehlende Privatsphäre an Empfangstresen von Arztpraxen. Oft könnten Unbefugte dort Patientendaten mithören – ein klarer Verstoß gegen die Vertraulichkeit. Weitere Themen: der Einsatz von Gesichtserkennung an Flughäfen und die undurchsichtige Datenverarbeitung bei „Mystery Boxen“ im Online-Handel.

Ausblick: Mehr Transparenz oder mehr Kontrolle?

Die Ergebnisse des Frühjahrs 2026 zeigen: Der Weg zu einer transparenteren und datensicheren Verwaltung in Brandenburg ist steinig. Hartge fordert eine Stärkung der demokratischen Teilhaberechte und die Weiterentwicklung der Informationsgesetze zu einem modernen Transparenzrahmen. Statt dass Bürger mühsam Auskünfte einfordern müssen, sollten Behörden wichtige Daten künftig proaktiv veröffentlichen.

Für Unternehmen und Behörden im Land ist die Botschaft klar: Der regulatorische Druck steigt. Die Datenschutzbeauftragte kündigt an, die Umsetzung von KI-Projekten und die Einhaltung des Informationszugangsgesetzes weiter zu überwachen. Da rund die Hälfte aller Transparenzbeschwerden auf kommunaler Ebene anfällt, dürften künftige Prüfungen vor Ort stattfinden. Die Digitalisierung der Verwaltung bleibt eine Herkulesaufgabe – und der Datenschutz ihr ständiger Begleiter.

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