Budgetgesetz, Sachbezug

Budgetgesetz 2027/ 2028: Sachbezug für E-Autos wird ab Januar besteuert

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das neue Budgetbegleitgesetz bringt ab 2027 Änderungen bei E-Dienstwagen, Firmensteuern und Sozialabgaben für Unternehmen.

Budgetbegleitgesetz 2027/28: Neue Regeln für Dienstwagen und Steuern
Ein modernes Elektroauto an einer Ladestation in einem urbanen Geschäftsviertel bei Sonnenuntergang. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Nationalrat hat Anfang Juli das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 verabschiedet. Es bringt weitreichende Änderungen für Unternehmen und Arbeitnehmer – besonders bei Dienstwagen, Firmensteuern und Sozialabgaben.

Stufenweise Einführung des Sachbezugs für E-Autos

Die bisherige Steuerfreiheit für privat genutzte Elektro-Dienstwagen fällt. Ab 1. Januar 2027 wird ein Sachbezug von 0,375 Prozent der Anschaffungskosten fällig – maximal 180 Euro pro Monat.

Ein Jahr später steigt der Satz auf 0,625 Prozent, gedeckelt bei 300 Euro monatlich. Zum Vergleich: Bei Verbrennern liegen die Sachbezugswerte je nach CO2-Ausstoß bei 1,5 oder 2 Prozent – bis zu 960 Euro.

Steuerberater weisen darauf hin, dass zusätzlich Umsatzsteuer auf die private Nutzung anfällt. Die entsprechende Verordnung muss aber noch novelliert werden.

Für Fahrzeuge, die zwischen Juli 2025 und Ende 2030 angeschafft werden, gilt eine Sonderregel: Die Bruttolistenpreisgrenze für die reduzierte Bemessungsgrundlage liegt bei 100.000 Euro. Wer diese Grenze überschreitet, zahlt auf 50 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Reformen bei Körperschaft- und Immobilienertragsteuer

Ab 2028 gibt es einen progressiven Körperschaftsteuertarif. Gewinne bis zu einer Million Euro werden mit 23 Prozent besteuert, alles darüber mit 24 Prozent.

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird für die Jahre 2027 bis 2029 eingeschränkt: Er gilt dann nur noch für Realinvestitionen. Wertpapierinvestitionen sind nicht mehr begünstigt.

Bei der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) steigt die Belastung für Altvermögen. Die pauschalen Anschaffungskosten sinken von 86 auf 80 Prozent – die effektive Steuer steigt von 4,2 auf 6 Prozent. Für Baulandumwidmungen nach 1987 reduziert sich der pauschale Ansatz von 40 auf 30 Prozent. Bei Umwidmungen ab 2025 kommt ein Zuschlag von 30 Prozent.

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Neuerungen in der Lohnverrechnung und Sozialversicherung

Die Telearbeitspauschale wird abgeschafft. Entsprechende Zahlungen an Mitarbeiter werden steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds sinkt ab 2028 von 3,7 auf 2,7 Prozent. Dafür steigt die Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte von 2027 bis 2029 auf 23 Prozent. Ab 2030 soll sie auf 21 Prozent sinken.

Der Familienbonus Plus wird ab 2027 neu geregelt: Nach dem vierten Lebensjahr des Kindes ist eine Aufteilung im Verhältnis 50:50 oder 75:25 möglich.

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Die Höchstbeitragsgrundlage steigt außerordentlich: 2027 um 5 Euro pro Tag, 2028 um weitere 1,67 Euro. Gleichzeitig läuft die befristete Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener Ende 2026 aus.

Bei der Altersteilzeit wird der Lohnersatz künftig auf 75 Prozent begrenzt, der Aufwandsersatz auf 80 Prozent. Zudem wird die Auftraggeberhaftung ausgeweitet.

Während Österreich auf die Sachbezugsbesteuerung setzt, plant Großbritannien für April 2028 eine kilometerabhängige Abgabe für Elektrofahrzeuge. Damit sollen Einnahmeausfälle bei der Kraftstoffsteuer kompensiert werden – die Erlöse fließen dort in die Förderung der Elektromobilität zurück.

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