BĂŒrgergeld-Ende: Neue Grundsicherung mit schĂ€rferen Regeln ab Juli
Veröffentlicht am: 14.06.2026 um 08:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ab 1. Juli 2026 tritt die neue Grundsicherung in Kraft. Die Reform bringt schÀrfere Regeln bei Vermögen, Wohnkosten und Sanktionen.
Weniger Schonvermögen, strengere Grenzen
Die Karenzzeit fĂŒr privates Vermögen entfĂ€llt komplett. Statt bisher 40.000 Euro plus 15.000 Euro pro Haushaltsmitglied dĂŒrfen EmpfĂ€nger kĂŒnftig deutlich weniger behalten. Die FreibetrĂ€ge sind nach Lebensalter gestaffelt: Unter 30-JĂ€hrige dĂŒrfen nur 5.000 Euro besitzen, ab 50 Jahren sind maximal 20.000 Euro erlaubt.
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Ausgenommen bleiben die Riester-Rente und das geplante Altersvorsorgedepot. CDU-Politiker Reichel verteidigte die MaĂnahme als notwendigen Schritt zur KostendĂ€mpfung. Der IW-Ăkonom SchĂ€fer rechnet dagegen mit geringen Einsparungen.
Wohnkosten: Jobcenter zahlt nur noch bis zur Grenze
Auch bei den Mieten wird der Schutz eingeschrĂ€nkt. FĂŒr NeuantrĂ€ge entfĂ€llt die Karenzzeit fĂŒr Wohnungen, deren Kosten ĂŒber dem 1,5-fachen des örtlichen Richtwerts liegen. Das Jobcenter ĂŒbernimmt dann nur noch bis zu dieser Grenze. Den Rest mĂŒssen EmpfĂ€nger aus dem Regelsatz bezahlen.
Eine IAB-Studie vom Februar 2026 zeigt die Brisanz: Bereits 2022 wohnten 35,3 Prozent der NeuzugĂ€nge ab dem ersten Leistungstag in zu teuren Wohnungen. Besonders betroffen sind Alleinerziehende â 44,9 Prozent von ihnen lagen ĂŒber dem Richtwert, rund 10 Prozent sogar ĂŒber der 1,5-fachen Schwelle. Bestehende Bewilligungen genieĂen Bestandsschutz.
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Kooperationsplan statt Schlichtung
Die neue Grundsicherung verpflichtet EmpfĂ€nger zum Abschluss eines Kooperationsplans. Jobcenter können Pflichten per Verwaltungsakt festlegen. Bei VerstöĂen drohen harte Sanktionen: Ein zweites MeldeversĂ€umnis kĂŒrzt den Regelbedarf um 30 Prozent fĂŒr einen Monat, beim dritten Mal entfĂ€llt der Leistungsanspruch komplett.
Zudem dĂŒrfen Jobcenter ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigungen durch den Medizinischen Dienst prĂŒfen lassen. Kommunale Vertreter warnen vor zusĂ€tzlichem BĂŒrokratieaufwand. Extreme FĂ€lle sind jedoch selten: Im MĂ€rz 2026 galten nur 0,27 Prozent der 5,186 Millionen Bezieher als Totalverweigerer.
Nullrunde trotz steigender Inflation
Die monatlichen Zahlungen bleiben zunĂ€chst unverĂ€ndert. Der Regelsatz fĂŒr Alleinstehende liegt seit Januar 2024 bei 563 Euro â die dritte Nullrunde in Folge. Dabei steigen die Preise: Im MĂ€rz 2026 erreichte die Inflation mit 2,7 Prozent den höchsten Stand seit ĂŒber zwei Jahren, getrieben durch höhere Energiepreise infolge des Iran-Krieges.
Mit dem 13. SGB-II-Ănderungsgesetz strich die Bundesregierung zudem die ergĂ€nzende Fortschreibung. KĂŒnftig gilt wieder die Basisfortschreibung wie zu Hartz-Zeiten. Prognosen des BIAJ zufolge könnte der Regelsatz erst 2027 wieder auf 570 bis 575 Euro steigen.
