BĂŒrgergeld-Sanktionen, KĂŒrzungen

BĂŒrgergeld-Sanktionen: KĂŒrzungen ab Juli gestaffelt auf 30%

Veröffentlicht am: 24.06.2026 um 04:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Aktuelle Urteile und GesetzesplĂ€ne zu Krebsdiagnose, Krankengeld und BĂŒrgergeld verĂ€ndern die Rechte von BeschĂ€ftigten und SelbststĂ€ndigen.

Krankmeldung, KĂŒndigung & Co.: Neue Regeln fĂŒr Arbeitnehmer
Eine Hand hĂ€lt ein Smartphone, das eine digitale Krankmeldung anzeigt, im Hintergrund verschwommen ein Arztzimmer. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Krebsdiagnose, Krankmeldung aus dem Urlaub oder plötzliche Berufsaufgabe – gleich mehrere aktuelle Gerichtsentscheidungen und GesetzesplĂ€ne betreffen Arbeitnehmer und SelbststĂ€ndige direkt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Krebsdiagnose: Muss ich meinen Chef informieren?

Nein. Eine gesetzliche Pflicht, dem Arbeitgeber die genaue Art einer schweren Erkrankung mitzuteilen, gibt es nicht. Der Krebsinformationsdienst rÀt Betroffenen, sorgfÀltig abzuwÀgen.

Ein entscheidender Punkt: Wer eine anerkannte Schwerbehinderung hat, genießt besonderen KĂŒndigungsschutz. Dann ist fĂŒr eine KĂŒndigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts nötig.

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Will der Chef trotzdem fristlos kĂŒndigen, muss er den Antrag auf Zustimmung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der entscheidenden Tatsachen stellen. Das Integrationsamt hat ebenfalls zwei Wochen Zeit fĂŒr seine Entscheidung. VersĂ€umt das Amt die Frist, gilt die Zustimmung als erteilt.

Achtung: In den ersten sechs Monaten des ArbeitsverhÀltisses besteht dieser Schutz nicht.

Krank im Ausland: Das mĂŒssen Sie jetzt beachten

Seit dem 1. Juli 2022 lÀuft die elektronische ArbeitsunfÀhigkeitsbescheinigung (eAU). Der Arbeitnehmer meldet sich krank, der Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch ab.

Anders sieht es bei einer Erkrankung im Ausland aus. Hier haben BeschÀftigte erweiterte Pflichten:

  • Sie mĂŒssen ihren Aufenthaltsort mitteilen
  • Die Krankenkasse informieren
  • AuslĂ€ndische Bescheinigungen vorlegen, die die ArbeitsunfĂ€higkeit eindeutig belegen

Bei Zweifeln kann die Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) anfordern.

Die Zahlen zeigen, wie relevant das Thema ist: Laut Techniker Krankenkasse lag der durchschnittliche Krankenstand 2025 bei 17 Tagen. Gleichzeitig gaben rund 60 Prozent der BeschĂ€ftigten in einer Befragung der Pronova BKK an, schon mal eine Krankmeldung eingereicht zu haben, obwohl sie sich arbeitsfĂ€hig fĂŒhlten.

Arbeitgeber dĂŒrfen eine Krankschreibung anzweifeln – etwa bei einer Meldung direkt vor dem Urlaub oder nach einem Konflikt im Job.

Berufsaufgabe: Verfahren wird eingestellt

Das Landesberufsgericht Hessen hat am 23. Juni 2026 klargestellt: Wer seine BerufsausĂŒbung endgĂŒltig beendet und damit die Kammerzugehörigkeit verliert, muss sich nicht mehr vor dem Berufsgericht verantworten. Laufende Verfahren nach dem Hessischen Heilberufsgesetz sind dann einzustellen.

BĂŒrgergeld: KĂŒrzung bei verweigerter Mitwirkung

Das Sozialgericht Karlsruhe bestĂ€tigte am 23. Juni 2026: Wer als BĂŒrgergeld-EmpfĂ€nger kein neues Ă€rztliches Gutachten zur ErwerbsfĂ€higkeit vorlegt, dem darf das Geld um 30 Prozent gekĂŒrzt werden. Und zwar dauerhaft – bis die Mitwirkung nachgeholt wird.

Ab dem 1. Juli 2026 verschĂ€rfen sich die Sanktionen weiter: Dann sind KĂŒrzungen in Stufen von 10, 20 und 30 Prozent möglich.

Krankengeld: Neue Regelung ab 2027 geplant

Die Bundesregierung plant eine Neuregelung beim Krankengeld. Wer eine Teilrente bezieht, die mindestens zwei Drittel der Vollrente ausmacht, soll ab 2027 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld haben.

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Ziel ist es, Modelle mit einer Teilrente von 99,99 Prozent zu unterbinden. Die gesetzliche Krankenversicherung wĂŒrde so jĂ€hrlich um geschĂ€tzte 30 bis 36 Millionen Euro entlastet.

Organspender: Sonderregelung bei ArbeitsunfÀhigkeit

Organspender gelten als unverschuldet arbeitsunfÀhig. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt inklusive SozialversicherungsbeitrÀge weiter und bekommt die Kosten von der Krankenkasse des OrganempfÀngers erstattet.

Nach Ablauf der sechswöchigen Fortzahlungsfrist gibt es Krankengeld – und zwar 100 Prozent des Nettoentgelts, begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze.

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