Büro-Hitze, Grad

Büro-Hitze: Ab 30 Grad sind Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen verpflichtet

05.07.2026 - 10:41:27 | boerse-global.de

Ab 30 Grad müssen Chefs handeln: Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 schreibt Schutzmaßnahmen vor. Stiftung Warentest kürt einen Testsieger für 130 Euro.

Hitzewelle im Büro: Pflichten für Arbeitgeber ab 30 Grad
Büro-Hitze - Ein moderner Schreibtischventilator kühlt einen hellen Büroraum mit warmem Sonnenlicht, das durch ein Fenster fällt. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Steigt die Raumtemperatur im Büro auf über 30 Grad, sind Chefs gesetzlich zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 legt klare Grenzwerte fest: Bereits ab 26 Grad sollten Unternehmen erste Maßnahmen ergreifen. Ab 30 Grad werden zusätzliche Vorkehrungen Pflicht.

Überschreitet die Raumtemperatur 35 Grad, gelten Räume ohne spezielle Schutzvorkehrungen wie Luftduschen als ungeeignet für die Arbeit. Experten raten zu flexiblen Arbeitszeitmodellen, Gleitzeit zur Umgehung der Mittagshitze und kostenlosen Getränken. Auch Ventilatoren oder mobile Klimageräte helfen – müssen aber rechtlichen Anforderungen genügen. So darf die Luftfeuchtigkeit durch Klimageräte nicht unzulässig steigen.

Stiftung Warentest: Testsieger für 130 Euro

Die Stiftung Warentest hat 31 Ventilatoren unter die Lupe genommen und Anfang Juli erstmals die Bestnote „sehr gut“ vergeben. Testsieger ist das Modell Meaco Sefte 10 mit der Note 1,4 – erhältlich für rund 130 Euro. Neben der Kühlleistung flossen auch Sicherheitsaspekte in die Bewertung ein.

Mehrere Modelle fielen wegen technischer Mängel durch. Dazu gehören der Clatronic VL 3603 S, der Rowenta VU5640 sowie Geräte von Steba, Fakir und Profi Care. Unternehmen sollten also bei der Büroausstattung auf geprüfte Qualität achten. Ein großer Discounter bringt Mitte Juli einen Teleskop-Ventilator mit Akku, Oszillationsfunktion und Nachtlicht auf den Markt.

Preise explodieren nach Hitzewellen

Anzeige

Wer als Arbeitgeber bei Büro-Hitze rechtlich auf der sicheren Seite sein will, findet in dieser Checkliste die konkreten Pflichten nach ASR A3.5 – plus den Testsieger-Ventilator für 130 Euro und wichtige Tipps gegen Schimmel durch Aircooler. Jetzt kostenlose Hitzeschutz-Checkliste anfordern

Die hohe Nachfrage nach Kühlgeräten treibt die Preise in die Höhe. Branchenbeobachter berichten von teilweise drastischen Steigerungen – in einigen Fällen haben sich die Preise für mobile Klimaanlagen und Ventilatoren vervierfacht. In der Schweiz verzeichneten Elektronikhändler im Juni Rekordverkäufe: Die Absatzzahlen bei Klimageräten vervierfachten sich im Vergleich zum Vorjahr.

Verbraucherschützer warnen vor Fakeshops und überteuerten Angeboten. Besonders tückisch: Einfache Ventilatoren oder Verdunstungsgeräte werden oft fälschlich als vollwertige Klimaanlagen beworben. Ventilatoren sorgen nur für gefühlte Abkühlung durch Luftbewegung. Echte Klimaanlagen entziehen dem Raum dagegen Wärme und leiten sie nach außen. Für effektive Kühlung empfiehlt sich eine Leistung von mindestens 60 Watt pro Quadratmeter.

Aircooler: Vorsicht vor Schimmel und Keimen

Anzeige

Die Preise für Kühlgeräte explodieren nach Hitzewellen – teilweise Vervierfachung. Wer jetzt klug investiert, spart bares Geld. Dieser Leitfaden zeigt, welcher Ventilator Testsieger ist (Note 1,4 für 130 Euro) und wie Sie Fakeshops vermeiden. Testsieger-Leitfaden jetzt sichern

Sogenannte Aircooler arbeiten nach dem Verdunstungsprinzip. Die Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht: Diese Geräte erhöhen die Luftfeuchtigkeit und können bei schlechter Belüftung Schimmelbildung begünstigen. Zudem droht in den Wassertanks Keimbildung – regelmäßige Reinigung und Wartung sind Pflicht.

Politische Gremien in Basel und Freiburg fordern derweil umfassendere Hitzeschutz-Strategien. Dazu gehören technische Nachrüstungen in Schulen und Krankenhäusern, bauliche Verschattung und die Einrichtung von Klimaanpassungsfonds. Ziel: Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen langfristig an steigende Temperaturen anpassen.

de | wirtschaft | 69694733 |