Bürokratie in Solingen: Neun von zehn Unternehmen fühlen sich belastet
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deEine Umfrage der Kreishandwerkerschaft Essen aus dem Oktober 2026 verdeutlicht das Ausmaß administrativer Lasten in handwerklichen Betrieben. Demnach verbringt der Großteil der befragten Handwerker monatlich zehn Stunden und mehr mit administrativen Vorgaben.
In Einzelfällen summiert sich der Aufwand sogar auf über 40 Stunden, was rechnerisch bis zu einer kompletten Arbeitswoche pro Monat entspricht. Als größte Belastungsfaktoren benannten die Betriebe den Arbeitsschutz und die damit verbundenen Dokumentationspflichten, gefolgt von der Datenschutz-Grundverordnung, allgemeinen Nachweis- und Aufbewahrungspflichten sowie steuerlichen Vorgaben.
Vor diesem Hintergrund mahnte Kreishandwerksmeister Martin van Beek Reformen an. Er fordert eine konsequente Digitalisierung der Verfahren, eine spürbare Bündelung der Nachweispflichten sowie mehr Praxisnähe bei der Gesetzgebung.
Frust über weltfremde Regulierung auch in der Industrie
Die Klagen über bürokratische Überlastung beschränken sich nicht auf das regionale Handwerk. Ein veröffentlichter Bürokratiemonitor des Industrieverbands Schneid- und Haushaltwaren zeichnet für Betriebe in Solingen ein ähnliches Bild. Dort beklagen neun von zehn Unternehmen eine hohe Belastung durch behördliche Vorgaben.
Insbesondere europäische Richtlinien sorgen für Unmut, da neue Vorgaben nach Ansicht der Betriebe zu weit vom Arbeitsalltag entfernt und in der Praxis kaum umsetzbar seien. Als direkte Konsequenz fehle den Betrieben Zeit und Geld für das eigentliche Kerngeschäft. Der Verband fordert daher eine systematische Praxisprüfung neuer Gesetze im Vorfeld ihrer Verabschiedung.
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Bund plant Entlastungen beim betrieblichen Arbeitsschutz
Auf Bundesebene gibt es unterdessen Bestrebungen, einzelne Vorgaben zu entschärfen. Die Bundesregierung lockert die Regeln für Sicherheitsbeauftragte im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
In Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt künftig die pauschale Pflicht zur Benennung; zuvor lag dieser Schwellenwert bei 21 Beschäftigten. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten müssen zudem nur noch einen Sicherheitsbeauftragten anstelle von mindestens zwei stellen.
Nach Regierungsangaben werden dadurch rund 123.000 Beauftragte weniger benötigt, was einer jährlichen Entlastung der Wirtschaft von 135 Millionen Euro entsprechen soll. Bei einem Koalitionsgipfel an einem Mittwoch soll zudem ein Beschluss fallen, um auch die Anzahl der Datenschutzbeauftragten zu verringern.
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Nach Angaben des Ministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung erhielten die Bundesressorts den Auftrag zu prüfen, ob weitere gesetzlich geforderte Beauftragte entfallen können, darunter Posten für Abfall-, Immissions-, Gewässerschutz-, Störfall- und Brandschutz sowie Leiterbeauftragte.
Diskussionen um europäische Vorgaben
Auch auf europäischer Ebene stehen Erleichterungen für kleinere Betriebe zur Debatte. Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stimmte für Vereinfachungen der EU-Verpackungsverordnung.
Demnach soll die Verpflichtung für Hersteller, in jedem Mitgliedstaat einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zu benennen, für kleine und mittlere Unternehmen bis 2035 vollständig ausgesetzt werden. Kleinst- und Kleinbetriebe sollen gänzlich befreit werden. Die Berichterstatterin Ingeborg ter Laak begrüßte diesen Schritt.
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, mahnte darüber hinausgehende Schritte an. Er fordert, die Benennung eines EPR-Bevollmächtigten im EU-Ausland dauerhaft auf freiwilliger Basis zu belassen.
Zudem plädiert das Handwerk für wirksame Bagatellschwellen und eine zentrale Meldung über nationale Systeme in ein einheitliches EU-Portal. Die geplanten Änderungen müssen nun noch vom Plenum des EU-Parlaments bestätigt werden, bevor die Trilogverhandlungen beginnen.
