Bürokratieabbau: Von 80 Maßnahmen der Bundesregierung sind erst 7 abgeschlossen
Veröffentlicht am: 22.10.2026 um 08:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deEin Jahr nach dem Start der Modernisierungsagenda Bund zieht die Bundesregierung Bilanz über ihre Vorhaben zur Entlastung von Verwaltung, Wirtschaft und Bürgern. Laut einem Branchenbericht vom 20. Oktober 2026 sind von 80 erfassten Maßnahmen bislang 7 abgeschlossen, während sich 62 Vorhaben in der Umsetzung und 11 in Vorbereitung befinden. Zudem wurden von 23 definierten Hebelprojekten bisher 5 abgeschlossen.
Etappenweise Umsetzung und Entlastungseffekte
Die Umsetzung der Agenda erfolgt in Etappen von jeweils sechs Monaten. Den Auftakt bildete das erste Entlastungskabinett am 5. November 2025, gefolgt von einem zweiten Entlastungskabinett am 15. Juli 2026. In einer Zwischenbilanz vom 7. Oktober 2026 wies die Bundesregierung für die Modernisierungsagenda einen Gesamtrahmen von 103 Maßnahmen aus, von denen 12 abgeschlossen waren, 80 sich in Umsetzung befanden und 11 noch nicht begonnen wurden.
Bei den 23 Hebelprojekten waren zu diesem Zeitpunkt 5 beendet und 18 in Umsetzung. Zu den Hebelprojekten zählen unter anderem 24-Stunden-Gründungen, der Bau-Turbo sowie die Förderzentrale Deutschland.
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Nach Angaben der Bundesregierung konnte der jährliche Erfüllungsaufwand für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung rechnerisch um mehr als 10 Milliarden Euro gesenkt werden.
Die Zwischenbilanz vom 7. Oktober 2026 bezifferte die Nettoentlastung beim nationalen Erfüllungsaufwand für den Zeitraum vom 6. Mai 2025 bis zum 30. Juni 2026 auf 4,6 Milliarden Euro pro Jahr. Dieser Wert ergibt sich aus einem Abbau von 5,7 Milliarden Euro abzüglich neuer Belastungen; inklusive der EU-Vorgaben belief sich die Nettoentlastung auf 1,7 Milliarden Euro.
Die reinen Bürokratiekosten sanken im selben Zeitraum um 232 Millionen Euro. Zudem gingen bis Ende September 2026 über das Portal EinfachMachen rund 30.000 Meldungen ein, von denen 26 Prozent aus dem Kreis der Unternehmen und Selbstständigen stammten.
Gesetzliche Anpassungen und Reallabore
In einzelnen Bereichen greifen bereits veränderte Vorgaben. Das Instrument des Bau-Turbos erlaubt es Kommunen, bei bestimmten Wohnungsbauvorhaben mit Zustimmung der Gemeinde Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben ohne Bebauungsplanänderung zuzulassen.
Für Wohnimmobilienverwalter bleibt die Weiterbildungspflicht zwar bestehen, das behördliche Erklärungsverfahren wurde jedoch gestrichen und die Aufbewahrungsfrist für Nachweise von fünf auf drei Jahre verkürzt.
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Einen weiteren Baustein bildet das am 10. Oktober 2026 in Kraft getretene Bundeserprobungsgesetz. Es soll Reallabore stärken, bürokratische Hürden abbauen und Freiräume für Innovationen schaffen. Seit 2025 werden Gesetzentwürfe der Bundesministerien über einen digitalen Prüfassistenten innerhalb der E-Gesetzgebung auf Experimentierklauseln geprüft, wie sie etwa im Personenbeförderungsgesetz für Abweichungen von bis zu fünf Jahren verankert sind.
Kritik aus der Praxis an tatsächlichen Belastungen
Trotz der gemeldeten Einsparungen weisen Branchenvertreter auf Diskrepanzen zwischen Modellrechnungen und betrieblicher Praxis hin. Ein vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Auftrag gegebenes Gutachten von PwC zeigte am 21. Oktober 2026, dass die tatsächlichen Bürokratiekosten in vier Praxisfällen – dem nationalen Emissionshandel und EU-ETS 2, dynamischen Stromtarifen, Energiepreisbremsen sowie dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel – über den gesetzlich ausgewiesenen Erfüllungsaufwänden liegen.
Bei einem mittelgroßen Regionalversorger bezifferten die Gutachter die durchschnittlichen Gesamtkosten je Anwendungsfall auf 150.000 Euro bis 2,8 Millionen Euro. Für die kommunalen Energieversorger summiere sich dies auf eine Gesamtlast von rund 1,6 Milliarden Euro.
BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae verwies auf Umsetzungskosten teils in Millionenhöhe, ausgelöst durch zu kurze Fristen, unklare Vorgaben und nachträgliche Änderungen in einer Branche mit über 16.000 Gesetzen und Normen.
Positiv hob das Gutachten Verfahrenserleichterungen wie die Genehmigungsfiktion bei Windkraftanlagen hervor. Der Verband legte eine Checkliste für einen Praxis-Check vor der Verabschiedung neuer Regulierungen vor.
