Bürokratieabbau: Wirtschaftsvertreter fordern Verfallsdatum für neue Regeln
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.deAngesichts einer kontinuierlich wachsenden Zahl regulatorischer Vorgaben verlangen Vertreter der Industrie grundlegende Reformen in der Gesetzgebung. Am 9. Oktober 2026 mahnten Wirtschaftsvertreter ein verbindliches Verfallsdatum für neue Vorschriften an. Ziel eines solchen Instruments ist es, eine schleichende Wiedereinführung von Dokumentations- und Berichtspflichten durch die Hintertür wirksam zu unterbinden.
Ebenfalls am 9. Oktober 2026 warnte Jan Stefan Roell, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK), vor dieser schleichenden Ausweitung bürokratischer Pflichten für Betriebe.
Breiter Widerstand gegen komplexe Berichtsvorgaben
Die Forderung nach einem automatischen Verfallsdatum reiht sich in eine Serie von Initiativen verschiedener Unternehmensverbände ein. Wirtschaftsverbände aus Berlin, Köln und Frankfurt verlangen von der EU-Kommission eine drastische Verschlankung der Berichts- und Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der europäischen Lieferkettenrichtlinie. Diese Schritte seien notwendig, um insbesondere exportorientierte Unternehmen in Deutschland spürbar zu entlasten.
Parallel dazu warnt der Verband deutscher KMU vor steigenden Verwaltungskosten, die aus der wachsenden Komplexität europäischer Vorschriften resultieren, und dringt auf regulatorische Erleichterungen für den Mittelstand. Übergreifend fordern Industrieverbände von der Bundesregierung einfachere Verwaltungsverfahren, geringere Lasten bei der Compliance sowie steuerliche Reformen, um private Investitionen zu stärken.
Warnungen vor Doppelregulierung im Handel
Konkrete Kritik äußern Handels- und Branchenorganisationen an Einzelgesetzen auf europäischer Ebene. Der Handelsverband Deutschland (HDE), der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) und der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB) fordern Anpassungen an der EU-Batterieverordnung. Sie drängen darauf, den für August 2027 geplanten Anwendungsbeginn der Sorgfaltspflichten um mindestens 12 Monate zu verschieben.
Die drei Verbände begründen ihren Vorstoß mit einer Doppelregulierung im Verhältnis zur europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), dem Fehlen notwendiger Leitlinien der EU-Kommission sowie bestehenden Wettbewerbsverzerrungen durch internationale Online-Plattformen.
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Auch der Industrieverband Schreib- und Zeichengeräte (ISZ) warnt vor regulatorischen Risiken. Mit Blick auf die EU-EmpCo-Richtlinie fordert der Verband praxisnahe Übergangsregelungen und verweist auf drohende wirtschaftliche Schäden, sollten mangels Übergangsfristen Bestände im Handel vernichtet oder zurückgesendet werden müssen.
Belastungen in Finanzwirtschaft und Wirtschaftsprüfung
Im Finanzsektor fällt die Bilanz bisheriger Entlastungszusagen ebenfalls kritisch aus. Insurance Europe verwies am 29. Oktober 2026 darauf, dass trotz des Versprechens der EU-Kommission aus dem März 2023, Berichtspflichten um 25 % zu senken, die regulatorischen Anforderungen weiter zunehmen.
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Der Verband hebt hervor, dass die überarbeitung von Solvency II 13 technische Standards umfasst und die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) einen Umfang von 100 Seiten sowie 19 technische Standards aufweist; beide Regelwerke gelten ab dem 30. Januar 2027. Zudem ist die Verordnung über die digitale operationale Stabilität im Finanzsektor (DORA) mit 12 Rechtsakten auf Level-2-Ebene seit Januar 2025 in Kraft, während das 144 Seiten umfassende Gesetz über künstliche Intelligenz ab August 2026 Anwendung findet.
Bereits am 20. Oktober 2026 hatten Accountancy Europe und weitere Institutionen Bedenken gegenüber den Entwürfen technischer Regulierungsstandards der neuen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA angemeldet.
Die Organisationen kritisierten eine unverhältnismäßige Konzentration auf reine Compliance-Prozesse und Nachweispflichten anstelle risikobasierter Ansätze. Sie formulierten sechs Prioritäten für die Umsetzung und forderten unter anderem, den Grundsatz zu berücksichtigen, bei Regulierungen stets zuerst an kleinere Unternehmen zu denken.
