Bundesarbeitsminister Heil will Arbeitsschutz verbessern
Veröffentlicht am: 17.04.2020 um 06:56 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Arbeit dĂŒrfe nicht krank machen, so der Minister zu den RND-Zeitungen (Redaktionsnetzwerk Deutschland) fĂŒr deren Freitagsausgaben. Die Corona-Pandemie zeige sehr eindringlich, wie wichtig der Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sei. Dieser mĂŒsse daher oberste PrioritĂ€t haben. FĂŒr die Kontrollen des Arbeitsschutzes soll das neue Gesetz eine Quote enthalten. Mit dieser Festschreibung solle laut Heil abgesichert werden, dass die staatlichen Arbeitsschutzbehörden fĂŒnf Prozent aller Firmen im Verlauf eines Jahres kontrollieren. Diese Vorgabe soll ab dem Jahr 2026 gelten. Heil kĂŒndigte an, dem Bundeskabinett in KĂŒrze eine dementsprechende Ănderung des geltenden Arbeitsschutzgesetzes vorzulegen. Der Bundesarbeitsminister will auĂerdem eine neue Fachstelle unter dem Titel âSicherheit und Gesundheit bei-der Arbeitâ schaffen. Diese werde den Bund bei der Rechtsaufsicht unterstĂŒtzen, indem sie Daten der LĂ€nder zusammenfĂŒhren und aufbereiten werde. Die Hoheit ĂŒber die Rechtsaufsicht obliegt bei Bundesgesetzen dem zustĂ€ndigen Bundesministerium. Die LĂ€nder sind allerdings im deutschen föderalen System dafĂŒr zustĂ€ndig, den Arbeits- und Gesundheitsschutz vor Ort durchzusetzen. Die Kontrollorgane befinden sich in den LĂ€ndern und unterstehen den dortigen Landesministerien. Laut Heil sollen diese Organe kĂŒnftig die Betriebe nicht nur kontrollieren, sondern auch zu Verbesserungen des Arbeitsschutzes beraten.
Verschiedene Erhebungen des Bundesarbeitsministeriums hatten zuletzt eine rĂŒcklĂ€ufige Zahl von Arbeitsschutzkontrollen gezeigt. Dieser Trend sei schon seit einigen Jahren zu erkennen, so der Minister. An dieser Erkenntnis richte sich auch das neue Gesetz aus, das zusammen mit den LĂ€ndern entwickelt worden sei. Die Arbeitsschutzaufsicht mĂŒsse in Deutschland nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ besser werden, so Heil. Jetzt sei er froh darĂŒber, dass die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der LĂ€nder seinen diesbezĂŒglichen VorschlĂ€gen schon Ende 2019 zugestimmt habe. Das derzeit geplante Gesetz wurde demnach nicht erst im Zuge der Coronakrise angedacht. Heil kĂŒndigte an, parallel zur Gesetzesinitiative weitere GesprĂ€che zwischen seinem Bundesministerium und den LĂ€ndern zum Thema Arbeitsschutz anzuregen. Die Kooperation zwischen Bund und LĂ€ndern mĂŒsse in dieser Frage weiter verbessert werden, so der Minister.
Verschiedene Erhebungen des Bundesarbeitsministeriums hatten zuletzt eine rĂŒcklĂ€ufige Zahl von Arbeitsschutzkontrollen gezeigt. Dieser Trend sei schon seit einigen Jahren zu erkennen, so der Minister. An dieser Erkenntnis richte sich auch das neue Gesetz aus, das zusammen mit den LĂ€ndern entwickelt worden sei. Die Arbeitsschutzaufsicht mĂŒsse in Deutschland nicht nur qualitativ, sondern auch quantitativ besser werden, so Heil. Jetzt sei er froh darĂŒber, dass die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der LĂ€nder seinen diesbezĂŒglichen VorschlĂ€gen schon Ende 2019 zugestimmt habe. Das derzeit geplante Gesetz wurde demnach nicht erst im Zuge der Coronakrise angedacht. Heil kĂŒndigte an, parallel zur Gesetzesinitiative weitere GesprĂ€che zwischen seinem Bundesministerium und den LĂ€ndern zum Thema Arbeitsschutz anzuregen. Die Kooperation zwischen Bund und LĂ€ndern mĂŒsse in dieser Frage weiter verbessert werden, so der Minister.
Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824
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