Bundeskartellamt, Apple

Bundeskartellamt: Apple einigt sich auf Datenschutz-Reformen

Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 20:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Apple beendet den Streit mit dem Bundeskartellamt durch verbindliche Zusagen zur Neugestaltung seiner Tracking-Abfragen. Die Einigung gilt für sieben Jahre und umfasst fast alle EU-Staaten.

Apple lenkt ein: Kartellamt beendet Verfahren zu App-Tracking nach Zusagen
Eine Person hält ein Smartphone in einer hellen Büroumgebung, während sie auf den leeren Bildschirm schaut. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskartellamt hat am 17. August 2026 das Verfahren gegen den US-Technologiekonzern Apple bezüglich der „App Tracking Transparency“ (ATTF) eingestellt. Die Entscheidung folgt auf verbindliche Zusagen des Unternehmens, seine Datenschutz- und Tracking-Praktiken signifikant anzupassen. Apple reagiert damit auf wettbewerbsrechtliche Bedenken, wonach das Unternehmen eigene Dienste gegenüber Drittanbietern bevorzugt haben soll.

Anpassung der Nutzeroberflächen und Begrifflichkeiten

Im Zentrum der Einigung steht die Umgestaltung der Abfragefenster, mit denen Nutzer ihre Zustimmung zum Tracking durch Apps geben. Apple hat sich dazu verpflichtet, die Struktur dieser Abfragen zu vereinfachen und eine Gleichbehandlung von eigenen Anwendungen und Drittanbieter-Apps sicherzustellen. Wesentliche Änderungen betreffen dabei die visuelle und inhaltliche Gestaltung der Prompts.

So wird Apple künftig auf die Verwendung der sogenannten „Warnhand“ verzichten, ein Symbol, das nach Ansicht von Kritikern eine abschreckende Wirkung entfaltete. Auch der Begriff „Tracking“ selbst soll in den Abfragen nicht mehr auftauchen. Stattdessen wird ein Vollbild-Prompt eingeführt, bei dem die Button-Texte getauscht werden: Die Option „Erlauben“ wird nun prominent an der oberen Position platziert.

Zudem erhalten Drittanbieter deutlich mehr Spielraum, um die Notwendigkeit der Datenerhebung zu erläutern. Hierfür stellt Apple künftig bis zu 4.000 Zeichen zur Verfügung. Eine zusätzliche Informationsseite soll den Nutzern weitere Details liefern, bevor sie eine Entscheidung treffen. App-Betreiber erhalten darüber hinaus das Recht, nach einem Zeitraum von einem Jahr erneut bei den Nutzern um die Erlaubnis für das Tracking anzufragen.

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Verbindlichkeit und geografische Reichweite

Die von Apple abgegebenen Zusagen sind für einen Zeitraum von sieben Jahren bindend. Für die technische Umsetzung der neuen Anforderungen wurde dem Konzern eine Frist von vier Monaten eingeräumt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu garantieren, wird ein sogenannter Monitoring Trustee bestellt, der den Prozess unabhängig überwacht.

Die Neuregelungen finden in fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Anwendung. Einzige Ausnahme in diesem regionalen Kontext stellt Polen dar, wo die Änderungen nach aktuellem Stand nicht greifen werden.

Hintergrund des mehrjährigen Regulierungsverfahrens

Das nun abgeschlossene Verfahren des Bundeskartellamts nahm bereits im Jahr 2022 seinen Anfang. Die Behörde hatte die im April 2021 eingeführte ATTF-Funktion von Beginn an kritisch begleitet.

Eine vorläufige Bewertung durch das Amt erfolgte im Februar 2025. In dieser Phase kritisierten die Wettbewerbshüter insbesondere eine Ungleichbehandlung: Während Drittanbieter strengen Regeln für das Tracking unterworfen waren, schienen für Apples eigene Dienste weniger restriktive Vorgaben zu gelten.

Diese regulatorische Aufmerksamkeit steht im Einklang mit der Einordnung von Apple als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung. Bereits im März 2025 hatte der Bundesgerichtshof die Gatekeeper-Position des Konzerns bestätigt, was den Spielraum für wettbewerbsrechtliche Interventionen erweiterte.

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Internationaler Druck und Marktreaktionen

Das Vorgehen der deutschen Behörden reiht sich in eine Serie europäischer Regulierungsmaßnahmen ein. Andere EU-Staaten hatten bereits zuvor Fakten geschaffen. So verhängte Frankreich im März 2025 ein Bußgeld in Höhe von 150 Millionen Euro gegen Apple. Italien folgte diesem Beispiel im Dezember 2025 mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Insgesamt summierten sich die Bußgelder in diesen beiden Ländern somit auf rund 250 Millionen Euro.

An den Finanzmärkten wurde die Nachricht über die Einigung mit dem Bundeskartellamt verhalten aufgenommen. Die Apple-Aktie notierte an der NASDAQ zeitweise um 0,19 Prozent leichter und lag bei einem Wert von 305,35 US-Dollar.

Analysten werten den Schritt als notwendige Maßnahme, um langwierige Rechtsstreitigkeiten in einem der wichtigsten Absatzmärkte zu vermeiden und die Compliance-Strukturen an die Anforderungen des digitalen Marktes anzupassen.

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