Bundesnetzagentur, KI-Behörde

Bundesnetzagentur wird KI-Behörde: 50 Millionen Euro Jahresbudget

13.06.2026 - 00:14:50 | boerse-global.de

Die Bundesregierung verabschiedet weitreichende Gesetze zu KI-Überwachung, Verpackungsmüll und nachhaltiger Finanzregulierung. Die Wirtschaft kritisiert die neuen Berichtspflichten als unzureichend.

Bundesregierung: Neue Beschlüsse zu Finanzen, KI und Verpackungen
Bundesnetzagentur - Eine stilisiert leuchtende digitale Anzeige von ESG-Metriken und Vorschriften auf einem modernen Konferenztisch mit verschwommenen Geschäftsleuten. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Während neue Beiräte die Bürokratie im Finanzsektor senken sollen, übt die Wirtschaft deutliche Kritik an den kommenden Berichtspflichten.

Neuer Beirat soll Finanzregulierung entschlacken

Das Bundesfinanzministerium und das Wirtschaftsministerium haben den Praxisbeirat Sustainable Finance neu constitutiert. Das Gremium aus 20 Experten soll die Regulierung nachhaltiger Finanzen vereinfachen und privates Kapital für den ökologischen Umbau mobilisieren.

Finanzminister Klingbeil betonte die Notwendigkeit, unnötige bürokratische Hürden zu vermeiden. Anders als bisher verzichtet der Beirat auf einen festen Vorsitz und permanente Arbeitsgruppen. Stattdessen sind pro Legislaturperiode drei thematische Sitzungen und Roundtables vorgesehen.

Zu den Mitgliedern zählen Vertreter von Commerzbank, DZ Bank, Deutscher Bank, Union Investment, Salzgitter und der IG Metall. Die Bafin, Bundesbank sowie Branchenverbände nehmen eine beobachtende Rolle ein.

Strengere Regeln für Verpackungen ab 2027

Der Bundestag verabschiedete am 11. Juni das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. Die Neuregelung setzt die europäische Verpackungsverordnung national um – beschlossen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD.

Ab 2027 werden Lizenzentgelte für Verpackungen strenger an ökologischen Kriterien ausgerichtet. Das soll Anreize für bessere Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyklaten schaffen. Die Ziele: Die Recyclingquote für Kunststoffabfälle soll bis 2028 auf 75 Prozent steigen, bis 2030 auf 80 Prozent.

Die Wirtschaft rechnet mit jährlichen laufenden Kosten von rund 2,5 Millionen Euro und einmaligen Umstellungskosten von 4,5 Millionen Euro.

Bundesnetzagentur wird KI-Behörde

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Ebenfalls am 11. Juni passierte das nationale Umsetzungsgesetz zur EU-KI-Verordnung das Parlament. Die Bundesnetzagentur wird zur zentralen Marktüberwachungsbehörde für Künstliche Intelligenz und dient künftig als Beschwerdestelle für Bürger.

Die Umsetzung kostet den Bund einmalig rund 4 Millionen Euro. Die jährlichen laufenden Kosten für Bund und Länder werden auf knapp 50 Millionen Euro geschätzt.

Wirtschaft kritisiert Aufwand für Nachhaltigkeitsberichte

Trotz der Entbürokratisierungsbemühungen stößt die Reform der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Widerstand. BDA-Präsident Rainer Dulger bezeichnete die geplanten Vereinfachungen als unzureichend.

Besonders bei der Sozialberichterstattung drohe das Gegenteil einer Entlastung, warnte Dulger. Unternehmen müssten Daten mehrfach erfassen. Nach Einschätzung der BDA sinkt der tatsächliche Aufwand für Betriebe lediglich um 10 bis 20 Prozent. Die EU-Kommission beziffert die Reduktion der Datenpunkte in den sozialen Standards dagegen auf 53 bis 64 Prozent.

Ab 2027 sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro zur Berichterstattung verpflichtet. Die Berichte können mehr als 1.000 Datenpunkte umfassen.

Neue Standards für Klimaziele und Gebäude

Die Science Based Targets initiative (SBTi) veröffentlichte am 11. Juni den aktualisierten Corporate Net-Zero Standard V2.0. Er führt eine neue Differenzierung zwischen großen Unternehmen und KMU ein. Transitionspläne rücken ins Zentrum der Anforderungen. Der Fokus in der indirekten Emissionskette (Scope 3) liegt künftig auf Kategorien, die mehr als 5 Prozent der Gesamtemissionen ausmachen. Die neue Version wird am 1. Februar 2027 rechtswirksam.

Auch der Gebäudesektor bekommt schärfere Vorgaben. Die europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) vereinheitlicht die Energieeffizienzskala in Deutschland auf die Klassen A bis G. Nur Nullemissionsgebäude erreichen künftig die Klasse A. Bis 2030 müssen Wohngebäude ihren Primärenergieverbrauch um 16 Prozent senken, mit dem Ziel der vollständigen CO2-Neutralität des Bestands bis 2050.

CO2-Grenzausgleich wird ausgeweitet

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Die EU-Finanzminister einigten sich am 12. Juni auf eine Ausweitung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Künftig soll er auch für weiterverarbeitete Waren wie Waschmaschinen gelten, die einen hohen Anteil an Eisen, Stahl oder Aluminium aufweisen. Eine endgültige Einigung mit dem EU-Parlament steht noch aus.

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