Bundesregierung will selbstĂ€ndige Kulturschaffende im zweiten Lock-Down stĂ€rker unterstĂŒtzen
13.11.2020 - 17:11:51
Nach der heftigen Kritik aus der Kultur- und Veranstaltungsbranche hat die Bundesregierung reagiert und staatliche Hilfen fĂŒr Kleinunternehmer aus diesem Bereich beschlossen. Nach der SchlieĂung aller Kultureinrichtungen und der Absage von Veranstaltungen und Konzerten bis mindestens 30. November, können SoloselbststĂ€ndige fĂŒr den Monat Dezember und die ersten sechs Monate des kommenden Jahres mit einer staatlichen UnterstĂŒtzung bis zu 5.000 Euro rechnen. Wie das Berliner Studio der ARD vermeldet, haben sich das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium auf die ModalitĂ€ten des Hilfspaket geeinigt. Es sieht vor, dass SelbstĂ€ndige einen einmaligen Zuschuss beantragen können, der insgesamt maximal 25 Prozent des Umsatzes von Dezember 2018 bis Juni 2019 betragen soll.
Mit dem Zuschuss werden die laufenden Betriebskosten gedeckt. Allerdings darf in NotfĂ€llen dieser Zuschuss zu den Betriebsmitteln auch zweckentfremdet zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten verwendet werden. Bei Gesamteinnahmen von 35.000 Euro erhĂ€lt ein SelbstĂ€ndiger damit einen Maximalsatz von 714 Euro fĂŒr die Monate Dezember bis Juni. Die staatliche Hilfe darf dabei nicht mit Zuwendungen aus Hartz-IV-Regelungen verrechnet werden, sondern ist als zusĂ€tzlich Förderung gedacht.
Die zusĂ€tzlichen Hilfsmittel sind fĂŒr Branchen vorgesehen, die bisher nicht durch ĂberbrĂŒckungshilfen unterstĂŒtzt wurden. AuĂer Kulturschaffenden sollen auch Unternehmen der Touristikbranche in die zusĂ€tzlichen staatlichen Hilfspakete eingebunden werden.
Das Hilfspaket ist auf ein Maximalvolumen von 20 Milliarden Euro beschrĂ€nkt. Die Laufzeit bis zur Mitte des kommenden Jahres orientiert sich an der zu erwartenden VerlĂ€ngerung der Corona-BeschrĂ€nkungen fĂŒr die Branche. Seit Anfang November ist der gesamte Kultursektor von dem erneuten Lock-Down am schĂ€rfsten betroffen, da alle Veranstaltungen bis auf weiteres abgesagt werden mussten. Da mit einer baldigen Normalisierung derzeit nicht zu rechnen ist, sind SelbstĂ€ndige weiterhin in ihrer Existenz bedroht. Die sogenannte SoloselbstĂ€ndigkeit ist im Event- und Kreativsektor eine weit verbreitete Form des ArbeitsverhĂ€ltnisses. Dabei werden die SelbstĂ€ndigen nur fĂŒr einzelne Projekte beauftragt und erhalten keine soziale Absicherung.
Mit dem Zuschuss werden die laufenden Betriebskosten gedeckt. Allerdings darf in NotfĂ€llen dieser Zuschuss zu den Betriebsmitteln auch zweckentfremdet zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten verwendet werden. Bei Gesamteinnahmen von 35.000 Euro erhĂ€lt ein SelbstĂ€ndiger damit einen Maximalsatz von 714 Euro fĂŒr die Monate Dezember bis Juni. Die staatliche Hilfe darf dabei nicht mit Zuwendungen aus Hartz-IV-Regelungen verrechnet werden, sondern ist als zusĂ€tzlich Förderung gedacht.
Die zusĂ€tzlichen Hilfsmittel sind fĂŒr Branchen vorgesehen, die bisher nicht durch ĂberbrĂŒckungshilfen unterstĂŒtzt wurden. AuĂer Kulturschaffenden sollen auch Unternehmen der Touristikbranche in die zusĂ€tzlichen staatlichen Hilfspakete eingebunden werden.
Das Hilfspaket ist auf ein Maximalvolumen von 20 Milliarden Euro beschrĂ€nkt. Die Laufzeit bis zur Mitte des kommenden Jahres orientiert sich an der zu erwartenden VerlĂ€ngerung der Corona-BeschrĂ€nkungen fĂŒr die Branche. Seit Anfang November ist der gesamte Kultursektor von dem erneuten Lock-Down am schĂ€rfsten betroffen, da alle Veranstaltungen bis auf weiteres abgesagt werden mussten. Da mit einer baldigen Normalisierung derzeit nicht zu rechnen ist, sind SelbstĂ€ndige weiterhin in ihrer Existenz bedroht. Die sogenannte SoloselbstĂ€ndigkeit ist im Event- und Kreativsektor eine weit verbreitete Form des ArbeitsverhĂ€ltnisses. Dabei werden die SelbstĂ€ndigen nur fĂŒr einzelne Projekte beauftragt und erhalten keine soziale Absicherung.
Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix


