Bundestariftreue, Webseite

Bundestariftreue: Neue Webseite für Auftragnehmer ab September

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 17:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die DRV KBS informiert online über Tariftreue bei Bundesaufträgen und plant eine digitale Meldestelle für mögliche Verstöße.

DRV KBS startet Portal zur Kontrolle der Bundestariftreue
Moderne Glasfassade eines Verwaltungsgebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Prüfstelle Bundestariftreue bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) hat am 1. September 2026 eine eigene Informationswebsite gestartet.

Unter pruefstelle-bundestariftreue.de soll das Portal über die gesetzlichen Anforderungen des Bundestariftreuegesetzes aufklären und Unternehmen bei der Einhaltung der Vorgaben unterstützen. Ziel des Angebots ist es, die Transparenz für Arbeitgeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu erhöhen.

Gesetzliche Vorgaben bei öffentlichen Aufträgen des Bundes

Das Bundestariftreuegesetz ist bereits seit dem 1. Mai 2026 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes erhalten, zur Einhaltung bestimmter Arbeits- und Entlohnungsstandards. Konkret müssen Auftragnehmer bei Bundesaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zusichern oder ein entsprechendes Tariftreueversprechen abgeben.

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Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass Bundesmittel nur an Betriebe fließen, die ihren Beschäftigten faire Bedingungen nach maßgeblichen Tarifverträgen gewähren. Die Prüfstelle bei der DRV KBS überwacht diese Vorgaben und dient zugleich als zentrale Anlaufstelle für betroffene Marktteilnehmer.

Pflichten gelten auch für Nachunternehmer und Verleiher

Die gesetzlichen Vorgaben beschränken sich nicht allein auf die direkten Hauptauftragnehmer des Bundes. Wie die Prüfstelle Bundestariftreue klarstellt, erstreckt sich die Pflicht zur Tariftreue ausdrücklich auch auf Nachunternehmer sowie auf eingesetzte Verleihbetriebe.

Unternehmen, die Teile eines Bundesauftrags weitergeben oder auf Leiharbeitskräfte zurückgreifen, müssen demnach sicherstellen, dass die tariflichen Vorgaben über die gesamte Leistungskette hinweg eingehalten werden. Dies erfordert von den Betrieben entsprechende vertragliche Vereinbarungen und Kontrollmechanismen gegenüber ihren Partnern.

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Geplanter Ausbau und digitale Meldefunktion

Das neu gestartete Webportal soll schrittweise weiterentwickelt werden. Nach Angaben der Prüfstelle ist für die Zukunft unter anderem eine Hinweisgeberfunktion vorgesehen. Über diesen Kanal sollen künftig elektronische Verstoßmeldungen möglich sein, falls der Verdacht besteht, dass Auftragnehmer, Subunternehmer oder Verleiher die zugesagten tariflichen Bedingungen nicht erfüllen.

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