Bußgelder vervierfacht: Neue OWiG-Regeln für Unternehmens-Compliance
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 02:51 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung verschärft die Sanktionsmöglichkeiten gegen Unternehmen massiv. Kern der Reform ist eine Änderung des Paragrafen 30 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Der Bußgeldrahmen für juristische Personen soll deutlich ausgeweitet werden.
Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie. Ende Mai 2026 brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein.
Vervierfachung der Strafen
Die finanziellen Sanktionen steigen drastisch. Bei vorsätzlichen Straftaten klettert der Bußgeldrahmen von 10 Millionen auf 40 Millionen Euro. Auch für fahrlässige Taten ist eine deutliche Erhöhung vorgesehen: von 5 auf 20 Millionen Euro.
Erstmals berücksichtigt der Entwurf ausdrücklich Compliance-Maßnahmen. Ein neuer Absatz 2a im OWiG legt fest: Unternehmen, die Vorkehrungen zur Vermeidung von Rechtsverstößen treffen, können mit geringeren Bußgeldern rechnen. Auch Bemühungen zur Aufklärung und Selbstanzeigen sollen strafmildernd wirken.
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Härteres Vorgehen gegen Steuerbetrug
Die Verschärfung ist Teil eines größeren Pakets. Mitte Juli 2026 stellten Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vor.
Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten soll nicht mehr generell möglich sein. Zudem plant die Regierung, den Strafrahmen für bandenmäßige Steuerkriminalität von 10 auf 15 Jahre anzuheben.
Ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll wird eingerichtet. Die Digitalisierung der Überwachung läuft ebenfalls: Ab Januar 2028 gilt für Betriebe mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro eine Registrierkassenpflicht. Branchenanalysten rechnen mit Mehreinnahmen von rund einer Milliarde Euro.
EU-Vorgaben treiben Entwicklung
Parallel zu den nationalen Vorhaben verschärfen neue EU-Regelungen die Anforderungen. Die NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen bereits zu strengerem Risikomanagement und erweiterten Meldepflichten. Die Geschäftsführung wird stärker in die Überwachungspflicht genommen.
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Ab dem 2. August 2026 greifen zudem wesentliche Pflichten der EU-KI-Verordnung. Deutschland verabschiedete im Juni 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG). Die Bundesnetzagentur wird darin als zentrale Aufsichtsbehörde festgelegt.
Wie konsequent die EU-Behörden bei Verstößen vorgehen, zeigt die jüngste Rekordstrafe gegen AliExpress. Die Europäische Kommission verhängte wegen unzureichender Qualitätskontrollen ein Bußgeld von 550 Millionen Euro. Es ist die dritte große Durchsetzungsmaßnahme auf Basis des Digital Services Act – nach Strafzahlungen gegen X und Temu.
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