Bußgelder, Vorsätzliche

Bußgelder vervierfacht: Vorsätzliche Verstöße kosten bis 40 Millionen

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 23:29 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant eine Vervierfachung der Höchststrafen für Unternehmen bei Vorsatzdelikten auf 40 Millionen Euro.

Bußgelder für Unternehmen: Reform vervierfacht Strafrahmen
Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem Stapel juristischer Dokumente, umgeben von einer ernsten Atmosphäre. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung bereitet eine Reform des Sanktionsrechts vor, die die Höchstgrenzen bei schweren Rechtsverstößen vervierfacht.

Vorsatz kostet künftig 40 Millionen

Kernpunkt der geplanten Neuregelung: Bei vorsätzlichen Straftaten im Unternehmenskontext steigt der maximale Strafrahmen von bisher 10 auf 40 Millionen Euro. Bei fahrlässigen Verstößen soll die Obergrenze auf 20 Millionen Euro verdoppelt werden.

Die Reform setzt EU-Vorgaben um, unter anderem die Richtlinie 2024/1203 zum strafrechtlichen Umweltschutz. Der Gesetzgeber reagiert damit auf anhaltende Kritik: Bisherige Sanktionen entfalteten bei Großkonzernen oft keine ausreichende Abschreckungswirkung.

Compliance zahlt sich aus

Erstmals führt der Gesetzentwurf spezifische Leitlinien für die Strafzumessung ein. Unternehmen können Bußgelder reduzieren, wenn sie proaktiv zur Aufklärung beitragen.

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Zu den mildernden Umständen zählen:
- Interne Untersuchungen zur Sachverhaltsaufklärung
- Wirksame Compliance-Management-Systeme, die vor der Tat implementiert wurden
- Umfassende Wiedergutmachung entstandener Schäden

Bisher lag die Berücksichtigung solcher Bemühungen oft im Ermessen einzelner Behörden oder Gerichte. Der neue Rahmen schafft hier Rechtssicherheit.

Cum-Ex-Belastungen: Über sieben Milliarden Euro

Wie dringend klare Regeln für Sanktionen und Wiedergutmachung sind, zeigen aktuelle BaFin-Erhebungen. Die finanziellen Altlasten aus Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften belaufen sich auf über sieben Milliarden Euro.

Rund 4,82 Milliarden Euro entfallen auf Cum-Cum-Konstruktionen, etwa zwei Milliarden auf Cum-Ex-Geschäfte. An der Befragung nahmen 267 Banken, 542 Versicherer und 58 Wertpapierfirmen teil. Die Institute haben bereits Rückstellungen von 638 Millionen Euro für Cum-Cum- und 288 Millionen Euro für Cum-Ex-Verfahren gebildet. Trotz dieser Summen sieht die Aufsichtsbehörde derzeit kein Institut in seiner Existenz bedroht.

Der Bundesgerichtshof bestätigte Anfang Juni zudem ein Urteil gegen einen führenden Kronzeugen im Cum-Ex-Skandal. Neben einer Bewährungsstrafe wurde die Einziehung von 23,5 Millionen Euro rechtskräftig.

EU AI Act und CO2-Strafen setzen zu

Ab dem 2. August tritt der EU AI Act in Kraft. Verstöße gegen die neuen KI-Regeln können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

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Gleichzeitig warnen Branchenvertreter vor existenziellen Folgen weiterer Vorgaben. Daimler Truck rechnet bei einer Verfehlung der EU-CO2-Ziele um zehn Prozent mit Belastungen, die das operative Ergebnis ganzer Sparten neutralisieren könnten. Pro Prozentpunkt Abweichung drohen dem Hersteller rund 120 Millionen Euro.

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