Chancenkarte soll mehr AuslÀnder auf Arbeitsmarkt bringen
30.05.2024 - 06:16:30In vielen Berufsfeldern funktioniert der Arbeitsmarkt in Deutschland lĂ€ngst nur dank Menschen mit auslĂ€ndischen Wurzeln - und trotzdem wĂ€chst die FachkrĂ€ftelĂŒcke. Dem Arbeits- und FachkrĂ€ftemangel will die Regierung mit ihrer Reform des FachkrĂ€fteeinwanderungsgesetzes entgegenwirken. Was der dritte Teil des Reformpakets bringt, der an diesem Samstag in Kraft tritt:
Wie viele FachkrÀfte fehlen in Deutschland?
Sieben Millionen FachkrĂ€fte mĂŒssten wegen des Ălterwerdens der Gesellschaft bis 2035 ersetzt werden, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) neulich bei einem FachkrĂ€ftekongress der Regierung unter Berufung auf das Institut fĂŒr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Besonders gravierend ist der Mangel beispielsweise in der Pflege und der Gastronomie. IT-Fachleute fehlen in vielen Unternehmen und auch in den Behörden. Wegen des mageren Verlaufs der Konjunktur waren bei der Bundesagentur fĂŒr Arbeit im MĂ€rz zwar nur noch 707.000 offene Stellen gemeldet, 70.000 weniger als vor einem Jahr.
Doch lĂ€ngerfristig erwartet Wirtschaftsminister Robert Habeck (GrĂŒne), dass wohl immer mehr Stellen und AusbildungsplĂ€tze zunĂ€chst offen bleiben. Diese besetzen zu können, entscheide perspektivisch darĂŒber, «ob Deutschland wĂ€chst und der Wohlstand im Lande sich mehren kann beziehungsweise erhalten wird». Heute hat rund ein Viertel aller ErwerbstĂ€tigen einen Migrationshintergrund - ein ĂŒberdurchschnittlich hoher Anteil etwa in Reinigungsberufen und der Gastronomie.
Was ist ab dem 1. Juni neu?
Die mit dem FachkrÀfteeinwanderungsgesetz im vergangenen Jahr beschlossene Chancenkarte tritt in Kraft. Sie richtet sich an Menschen, die nicht aus der EuropÀischen Union stammen. Dieses neue Instrument im Aufenthaltsgesetz soll den Zuzug von qualifizierten ArbeitskrÀften nach Deutschland erleichtern. Ein Vertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland ist hier keine Voraussetzung.
Ausgeweitet werden ab dem 1. Juni auĂerdem die Möglichkeiten fĂŒr ArbeitskrĂ€fte aus den Westbalkanstaaten, fĂŒr einen Job nach Deutschland zu kommen. Davon können auch Ungelernte profitieren. Allerdings mĂŒssen alle, die ĂŒber die sogenannte Westbalkanregelung einreisen wollen, vorab einen Arbeitsvertrag nachweisen.
Wie funktioniert die Chancenkarte?
Grundvoraussetzung ist eine mindestens zweijÀhrige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug bekommen Interessierte Punkte, die sie zum Erhalt der Chancenkarte berechtigen.
Auch fĂŒr Qualifikationen in Engpassberufen gibt es Punkte. Mit der Karte können Nicht-EU-AuslĂ€nder dann nach Deutschland kommen und haben dann ein Jahr lang Zeit, sich einen festen Job zu suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine einmalige VerlĂ€ngerung um zwei Jahre möglich.
Und was ist neu bei der Westbalkanregelung?
Diese Regelung erleichtert den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt fĂŒr Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Bislang werden fĂŒr ArbeitskrĂ€fte aus diesen Staaten, die eine Jobzusage haben, von der Bundesagentur fĂŒr Arbeit pro Jahr 25.000 Genehmigungen vergeben. Dieses Kontingent soll auf 50.000 Zustimmungen jĂ€hrlich verdoppelt werden.
Gibt es das Gesetz nicht schon lÀnger?
TatsĂ€chlich hat Deutschland schon seit MĂ€rz 2020 ein FachkrĂ€fteeinwanderungsgesetz, das die schwarz-rote Koalition beschlossen hatte, um den Zuzug von qualifizierten ArbeitskrĂ€ften aus Nicht-EU-Staaten zu fördern. Nach EinschĂ€tzung von Experten blieb seine Wirkung einerseits wegen der ReisebeschrĂ€nkungen durch die Corona-Pandemie, andererseits wegen des nach wie vor hohen bĂŒrokratischen Aufwands fĂŒr die Erwerbsmigranten begrenzt.
Im vergangenen November trat dann der erste Teil der von der Ampel-Koalition beschlossenen Reform des Gesetzes in Kraft. Die erste Stufe umfasste vor allem Erleichterungen bei der «Blauen Karte EU» und bei anerkannten FachkrÀften.
Und was gilt seit MĂ€rz?
Die Aufenthaltsmöglichkeit fĂŒr AuslĂ€nder aufgrund berufspraktischer Erfahrung - ein HerzstĂŒck des Gesetzes zur FachkrĂ€fteeinwanderung. FachkrĂ€fte mit Abschluss und Berufserfahrung können ohne vorheriges Anerkennungsverfahren einreisen und in Deutschland arbeiten. Sie mĂŒssen also noch keine in Deutschland anerkannte Ausbildung vorweisen. Das soll BĂŒrokratie einsparen und Verfahren verkĂŒrzen.
Das Arbeitsplatzangebot in Deutschland muss ein Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 Euro zusichern - bei Tarifbindung des Arbeitgebers genĂŒgt eine Entlohnung entsprechend dem Tarifvertrag. Zur Deckung von zeitweilig besonders hohem ArbeitskrĂ€ftebedarf wurde eine begrenzte kurzzeitige BeschĂ€ftigung ermöglicht. Die Bundesagentur fĂŒr Arbeit hat hierfĂŒr fĂŒr das Jahr 2024 ein Kontingent von 25.000 festgelegt.
Werden die Reformen mehr ArbeitskrÀfte zu uns locken?
FĂŒr eine Bewertung der Wirkung ist es noch zu frĂŒh, da die Neuerungen erst kurz gelten. Allerdings gibt es neben den teils hohen Anforderungen und bĂŒrokratischen Hindernissen noch andere Hemmnisse, die Erwerbsmigranten von einem Umzug nach Deutschland abhalten.
«Angesichts des eklatanten ArbeitskrĂ€ftemangels von ĂŒber 400.000 Menschen pro Jahr ist die Chancenkarte in erster Linie eine Chance fĂŒr Deutschland», meint die GrĂŒnen-Innenpolitikerin Misbah Khan. Es liege nun an Deutschland als Gesellschaft und Wirtschaftsstandort, die neuen gesetzlichen Ănderungen mit Leben zu fĂŒllen und als Einwanderungsland noch attraktiver zu werden.
Was schreckt Migranten auĂer der Sprache noch ab?
Im Vergleich zu anderen klassischen EinwanderungslĂ€ndern ist die Steuern- und Abgabenlast in der Bundesrepublik relativ hoch. Das schreckt besonders Hochqualifizierte ab. AuĂerdem hat sich inzwischen herumgesprochen, dass es in einigen Ballungsgebieten schwierig ist, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Aus einigen Kommunen war zuletzt zu hören, Vermieter wĂŒrden bei neu zuwandernden auslĂ€ndischen Interessenten teilweise nach einer BĂŒrgschaft des Arbeitgebers fragen.
Könnte es demnÀchst noch weitere Reformen geben?
«Wir sind als Gesetzgeber aber auch noch nicht ans Ende gekommen», meint Ann-Veruschka Jurisch, Innenexpertin der FDP im Bundestag. «Wir haben uns vorgenommen, das AuslÀnderrecht zu vereinfachen; das bleibt weiterhin eine offene Aufgabe», sagt die Abgeordnete.
GroĂe Hoffnungen setzt sie in die Nutzung KĂŒnstlicher Intelligenz bei der Bearbeitung von AntrĂ€gen potenzieller Erwerbsmigranten. Das AuswĂ€rtige Amt leiste hier bereits Pionierarbeit. Das sei auch notwendig - heutige Wartezeiten von ĂŒber einem Jahr könne sich Deutschland nicht leisten.


