Check24 darf Versicherungen vorerst weiter Noten geben
08.05.2025 - 11:45:58
Das Vergleichsportal Check24 darf nach einem Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs (EuGH) vorerst an seinen Tarifnoten fĂŒr Versicherungen festhalten. Zwar mĂŒsse das zustĂ€ndige Landgericht zunĂ€chst klĂ€ren, ob das Angebot des Portals ĂŒberhaupt eine «vergleichende Werbung» im Sinne des EU-Rechts sei, urteilten die Richterinnen und Richter am EuGH. Sie gehen aber nach ihrer ersten EinschĂ€tzung nicht davon aus.
Das strittige Notensystem bewertet die verschiedenen Versicherungen mit Noten von 1,0 bis 4,0, was Verbraucherinnen und Verbrauchern im Wust der Policen einen Ăberblick verschaffen soll. Der Versicherer HUK-Coburg sieht darin jedoch eine unzulĂ€ssige vergleichende Werbung und klagte auf Unterlassung und Schadensersatz.
Auch andere Portale nutzen Noten- und Punktsysteme
Versicherungen seien zu komplex, um ihre Leistungen rechnerisch auf eine Note zu bringen, argumentiert die HUK-Coburg. Die Note sei deshalb ein reines Werturteil und unzulĂ€ssig. Das mit dem Fall befasste Landgericht MĂŒnchen I wollte vom EuGH wissen, ob derlei Vergleiche zulĂ€ssig sein können, wenn sie in Form von Noten oder Punkten erfolgen. Auch andere Vergleichsportale machen von solchen Bewertungen Gebrauch.
Nach Ansicht des EuGH kann der Vergleich nur eine unzulĂ€ssige Werbung im Sinne des EU-Rechts sein, wenn Check24 und HUK-Coburg Mitbewerber sind, also auf demselben Markt um Kundschaft buhlen. Daran lieĂen die Luxemburger Richterinnen und Richter aber Zweifel erkennen, da die HUK-Coburg Versicherungen erbringe, wĂ€hrend Check24 sie lediglich vergleiche und vermittele. Die abschlieĂende PrĂŒfung liege jedoch wieder beim Landgericht.
Ein Sprecherin von HUK-Coburg wollte sich mit Blick auf das Verfahren am Landgericht nicht zum Urteil Ă€uĂern. Eine Stellungnahme von Check24 lag zunĂ€chst nicht vor.

