Cloud and AI Development Act ab 3. Juni: EU wehrt sich gegen US-Dominanz
31.05.2026 - 15:21:31 | boerse-global.de
Die „Model Capability Initiative" (MCI) zeichnet umfassend Mitarbeiteraktivitäten auf – und erfasst dabei auch Daten von europäischen Angestellten.
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Datenschutzverstoß durch die Hintertür
Das Tool protokolliert Mausbewegungen, Klicks und die Navigation durch über 200 Anwendungen und Webseiten auf US-Arbeitsplätzen. Das Problem: Immer wenn ein EU-Mitarbeiter mit einem US-Kollegen kommuniziert, bei dem MCI aktiv ist, werden auch dessen Daten erfasst. Meta räumt ein, dass das System sensible Informationen wie Zwischenablage-Inhalte, URL-Verläufe und Code-Änderungen einsehen kann.
Die Datenschutzorganisation NOYB sieht darin einen klaren Verstoß gegen die DSGVO. Auch die Irish Council for Civil Liberties fordert die irische Datenschutzkommission (DPC) zum Eingreifen auf. Bislang hat die Behörde jedoch keine offizielle Bewertung abgegeben.
Besonders brisant: Meta zufolge werden die gesammelten Daten von identifizierbaren Mitarbeiterinformationen getrennt – was das Unternehmen nach eigenen Angaben daran hindert, die Daten auf Anfrage zu löschen.
KI-Modelle fallen durch DSGVO-Prüfung
Der Fall reiht sich ein in eine Serie von Compliance-Problemen rund um Künstliche Intelligenz. Eine Studie des Forschungsunternehmens Aithos zeigt: Kein einziges großes Sprachmodell erfüllt derzeit die vollen Anforderungen der DSGVO und des EU AI Acts. Spitzenreiter Claude Opus 4.7 erreicht gerade einmal 54 Prozent, Googles Gemini-Modell kommt auf magere zehn Prozent.
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Parallel dazu kritisiert ein Amnesty-International-Bericht mit dem Titel „Unlawful by Design" mehrere prominente KI-Modelle. Die Organisation wirft GPT-3, Llama und DeepSeek vor, massenhaft Webdaten ohne Nutzerzustimmung zu sammeln – und vergleicht diese Praxis mit Überwachungsmethoden.
Europa stemmt sich gegen US-Dominanz
Die De-batte kommt zu einem strategisch wichtigen Zeitpunkt. Am 3. Juni 2026 startet die EU den „Cloud and AI Development Act" – ein Gesetzespaket, das die Abhängigkeit von US-Technologieanbietern reduzieren soll. Aktuell halten amerikanische Hyperscaler rund 70 Prozent des europäischen Cloud-Marktes.
Der Plan umfasst eine zweite Auflage des Chips Act mit Investitionen von 120 Milliarden Euro bis 2035. Ein Großteil davon fließt in eine 30-Milliarden-Euro-Foundry für 3-Nanometer-KI-Chips in der EU.
Doch nicht alle sind überzeugt. Die Cloud-Vereinigung CISPE kritisiert die C3A-Kriterien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Verband warnt vor einer „Schein-Souveränität": US-Anbieter könnten weiterhin als Subunternehmer agieren, ohne dass europäische Firmen die Mehrheitskontrolle übernehmen – und damit den Zugriff nach dem US Cloud Act verhindern könnten.
Verbraucherrechte: Neue Regeln fürs Widerrufsrecht
Während die großen Datenströme reguliert werden, schreitet der Datenschutz auf lokaler Ebene voran. Das Landgericht Nürnberg entschied, dass die Kopplung eines Handyvertrags mit einer Bonitätsprüfung nicht automatisch gegen die DSGVO verstößt – solange der Verbraucher Alternativen hat und der Anbieter ein berechtigtes Interesse an Betrugsprävention nachweisen kann.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen zudem alle EU-Anbieter von Fernabsatzverträgen einen deutlich sichtbaren „Widerrufs-Button" bereitstellen. Fehlt diese Funktion, verlängert sich das 14-tägige Rücktrittsrecht auf über ein Jahr.
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