CO2-Kompensation: Pilzzüchter können rückwirkend bis 2025 abrechnen
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 07:37 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Regelung im nationalen Brennstoffemissionshandel (nEHS) sieht eine rückwirkende Entlastung für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025 vor.
Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben betroffene Unternehmen drei Monate Zeit, ihre Anträge einzureichen. Ziel ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und eine Abwanderung der Produktion ins Ausland zu verhindern – das sogenannte Carbon Leakage.
EU-Parlament verschärft CO2-Grenzausgleich
Während auf nationaler Ebene Kompensationsmechanismen greifen, zieht die EU nach. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments stimmte am 7. Juli 2026 dafür, den CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) auf weitere Produkte auszuweiten. Künftig sollen auch Schrauben, Draht und bestimmte Haushaltsartikel aus Stahl und Aluminium unter die Regelung fallen.
Die Abgeordneten sprachen sich zudem für strengere Regeln gegen die Umgehung von CO2-Abgaben aus. Für 2027 bis 2029 ist ein temporärer Dekarbonisierungsfonds (TDF) geplant, der unter anderem die Düngemittelproduktion betrifft. Die finale Abstimmung im EU-Parlament wird für den 14. September 2026 erwartet.
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Streit um Milliarden aus dem Emissionshandel
In der Bundespolitik sorgt derweil die geplante Verwendung der CO2-Einnahmen für Zündstoff. Bundesfinanzminister Klingbeil will ab 2027 jährlich rund 2,7 Milliarden Euro aus dem Emissionshandel in den Kernhaushalt umleiten. Bisher flossen diese Mittel primär in den Klima- und Transformationsfonds (KTF).
Kritiker sprechen von Zweckentfremdung und warnen vor einem negativen Signal für die europäische Klimapolitik. Parallel plant die Regierung eine pauschale Plastikabgabe zur Haushaltskonsolidierung. Die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen kritisierte das Vorhaben als fiskalisch motiviert und schädlich für die Kreislaufwirtschaft. Branchenvertreter warnen vor Zusatzbelastungen von über zwei Milliarden Euro pro Jahr für Verbraucher.
Neue Regeln für Emissionshandel und Industriebeihilfen
Für Unternehmen im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) stehen organisatorische Änderungen an. Die Handelsplattform EEX veröffentlicht bis zum 31. Juli 2026 die überarbeiteten Auktionskalender für stationäre Anlagen sowie den Luft- und Seeverkehr. Der Start der Auktionen für den neuen Bereich ETS2 – der Gebäude und Straßenverkehr umfasst – ist für Januar 2027 vorgesehen.
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Auch andere EU-Staaten passen ihre Entlastungsprogramme an. In Spanien wurde die Beihilfeintensität für stromintensive Industrien rückwirkend zum Jahresbeginn 2026 auf bis zu 80 Prozent erhöht. Die bis 2030 befristete Regelung soll die industrielle Basis absichern.
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