Corona, Masken

Corona-Masken: TextilhÀndler scheitert mit Klage gegen Bund

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 12:27 Uhr | dpa.de

Als die Coronakrise 2020 ausbrach, suchte der Bund hÀnderingend nach Schutzmasken und war bereit, viel Geld zu zahlen. Zu viel? Ein Gerichtsstreit hÀtte den Steuerzahler teuer zu stehen kommen können.

  • Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild) - Bild: Daniel Karmann/dpa
    Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild) - Bild: Daniel Karmann/dpa
  • Matthias Timm freute sich zunĂ€chst ĂŒber einen Anruf von Jens Spahn. Heute ist die Freude darĂŒber etwas verflogen. - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
    Matthias Timm freute sich zunĂ€chst ĂŒber einen Anruf von Jens Spahn. Heute ist die Freude darĂŒber etwas verflogen. - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Archivbild) - Bild: Daniel Karmann/dpa Matthias Timm freute sich zunĂ€chst ĂŒber einen Anruf von Jens Spahn. Heute ist die Freude darĂŒber etwas verflogen. - Bild: Wolf von Dewitz/dpa

Ein Hamburger TextilhÀndler ist im Streit um Maskenlieferungen wÀhrend der Corona-Pandemie mit einer Klage gegen den Bund gescheitert. Der HÀndler hatte sich auch auf Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) berufen. 

Das Bonner Landgericht wies die Klage der Pure Fashion Agency nun ab. Es sei damals kein Kaufvertrag zustande gekommen, und selbst wenn das doch geschehen wĂ€re, so wĂ€ren die AnsprĂŒche verjĂ€hrt, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bellin (Aktenzeichen 1 O 213/25). 

Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Der Anwalt des KlĂ€gers, Dennis Geißler, sagte, er werde das schriftliche Urteil prĂŒfen und seinem Mandanten dann empfehlen, ob eine Berufung sinnvoll sei.

Es ging um FFP2-Masken, OP-Masken, Einweg-Handschuhe, Kittel und andere Ware, die im Zuge der Corona-Pandemie dringend gebraucht wurden. Spahn rief den Angaben zufolge den TextilhĂ€ndler Matthias Timm im MĂ€rz 2020 ĂŒberraschend auf dem Handy an, danach wechselten die beiden Mails. 

Er wolle das «heute rechtlich verbindlich [...] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen», schrieb Spahn demnach am 9. MĂ€rz 2020. Und spĂ€ter: «Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)». Der TextilhĂ€ndler wertete die Korrespondenz als Kaufvertrag ĂŒber 287 Millionen Euro, inklusive Zinsen wĂ€ren das bis heute rund 469 Millionen Euro. 

Mit ihrer Argumentation biss die KlĂ€gerseite beim Gericht aber auf Granit, das Urteil war deutlich und letztlich ein doppeltes Nein: Selbst wenn die nĂ€chste Instanz die Mails doch als Kaufvertrag verstehen wĂŒrde, so könnte sie den Rechtsanspruch wie das Landgericht Bonn auch als verjĂ€hrt werten. Zwar hatten die damaligen AnwĂ€lte des KlĂ€gers Ende 2023 einen Mahnbescheid verschickt, um die VerjĂ€hrung zu hemmen. Diesen Mahnbescheid wertete das Bonner Gericht aber als unzulĂ€ssig.

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