Corona-Soforthilfen: Gerichte stärken Förderbanken bei Rückforderungen
06.06.2026 - 02:09:17 | boerse-global.de
Während Mecklenburg-Vorpommern bei den Abschlussrechnungen hinterherhinkt, schaffen Gerichte klare Regeln für Rückforderungen.
Mecklenburg-Vorpommern: Nur 60 Prozent fertig
Vier Jahre nach dem Ende der Corona-Überbrückungshilfen ist die Abrechnung in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht abgeschlossen. Wirtschaftsminister Wolfgang Blank gab Anfang Juni 2026 im Landtag bekannt: Der Bearbeitungsstand liegt bei über 60 Prozent.
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Als Gründe nannte der Minister begrenzte personelle Ressourcen und wiederholte Fristverlängerungen durch Steuerberater. Arbeitgeberpräsident Lars Schwarz kritisierte das Tempo scharf – das Bundesland sei eines der Schlusslichter bei der Bearbeitung.
Die CDU-Fraktion im Landtag beklagte zudem eine anhaltende Planungsunsicherheit für Betriebe, die noch auf finale Bescheide warten.
Gerichte stärken Förderbanken
Parallel zur Verwaltungsarbeit klären deutsche Gerichte grundsätzliche Fragen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stützte Anfang Juni 2026 in zwei Musterverfahren die Rechtsauffassung der L-Bank. Die Bank hatte Soforthilfen von 9.000 Euro und rund 3.500 Euro widerrufen – weil ein Hotelbetreiber und eine Künstlerin nicht an der nachträglichen Prüfung mitwirkten.
Die Richter erklärten den Widerruf für rechtmäßig. Bereits im Oktober 2021 waren die Empfänger zur Mitwirkung aufgefordert worden, im Frühjahr 2024 folgten die Widerrufsbescheide. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Ergänzend bestätigte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die grundsätzliche Zulässigkeit staatlicher Rückforderungen von Soforthilfen.
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Hessen setzt auf digitale Verfahren
Das hessische Wirtschaftsministerium unter Kaweh Mansoori versucht, Unternehmen bei der Prüfung auf Überkompensation zu entlasten. Seit Sommer 2025 läuft ein digitales Rückmeldeverfahren. Das Ministerium stellte Erleichterungen in Aussicht: zinslose Ratenzahlungen, Stundungen oder in Härtefällen sogar den Erlass von Rückforderungen.
Zudem prüft Hessen eine Anhebung der Bagatellgrenze von derzeit 500 Euro. Laut Behördenstatistiken vom Spätsommer 2025 wurde bei knapp der Hälfte der bearbeiteten Rückmeldungen kein Rückzahlungsbedarf festgestellt.
Österreich: OGH-Urteil droht Konzernen
Auch in Österreich sorgt die Aufarbeitung für juristisches Aufsehen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied Ende April 2026: Die EU-Förderlimits gelten nicht für einzelne Tochtergesellschaften, sondern für den gesamten Konzernverbund.
Da Österreich die Grenze von 2,3 Millionen Euro pro Unternehmenseinheit teilweise überschritten hat, warnen Rechtsexperten vor einer massiven Rückforderungswelle. Für einige Betriebe könnte das die Insolvenz bedeuten.
Am 5. Juni 2026 gab es erste Berichte über erfolgreiche Klagen von Unternehmen gegen die Republik. Eine endgültige Klärung zur Auslegung europäischer Vorgaben steht durch ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof noch aus.
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